8 So ergaben sich 1948/49 viele Gespräche und Beratungen zur Frage der gesellschaftlichen Inanspruchnahme der Monumente nach ihrem Wiederaufbau. Nachdem auf Grund eines Schreibens des Landesamtes für Denkmalpflege vom 28. März 49 die Vorbereitungen zur Sprengung der Gewandhausruine eingestellt wurden, 13 ’ folgte am 27. April 49 auf Einladung des Landesamtes für Denkmalpflege ein ausführliches Ge spräch mit dem Stadtbaurat Hans Wermund, dem Landesdenkmalpfleger Hans Nadler und Vertretern des sächsischen Denkmalrates, Prof. Eberhard Hempel, Prof. Walter Henn, Dr. Walter Bachmann, Dr. Hubert Ermisch, Fritz Steudner, Dr. Fritz Beilmann zum Thema »Behandlung der kriegsbeschädigten kulturell wervollen Dresdner Bauten im Rahmen der Weideraufbauplanung.« Im Ergebnis wurde das Landesamt für Denkmalpflege, die Saatliche Hochbauverwaltung und die Stadt Dresden verpflichtet, die Listen kriegsbeschädigter kulturell wervoller Bau ten zu überarbeiten, um festzustellen, »welche dieser aufgeführten Bauten in die neue Stadtplanung einbezogen werden können.« Es wird in Zweifel gezogen, daß «... alle als er haltenswert anerkannten Gebäude schon in der nächsten Zeit gesichert bzw. wiederherge stellt werden können ... Es soll eine Grundlage für das weitere Vorgehen geschaffen wer den.« Die Staatliche Hochbauverwaltung (Dr. Fritz Bellmann) versichert, daß sie »im Rahmen der jeweils gegebenen Möglichkeiten bestimmte staatliche Gebäude sichern bzw. wieder herstellen wird. Dafür werden in erster Linie diejenigen Objekte in Frage kommen, deren Räumlichkeiten zuerst wieder einer praktischen Verwendung zugeführt werden können« (27. April 1949). 151 Am 28. April 49, also einen Tag danach, unterbreitet das Landesamt für Denkmalpflege dem Sächsischen Ministerium für Volksbildung den Vorschlag, die Schloßruine als Mini sterium für Volksbildung auszubauen unter Hinweis auf die beschränkten Räumlichkeiten in den Gebäuden auf der August-Bebel-Straße. 10 Am 1. Juli 49 antwortet das Ministerium für Volksbildung, Hauptabteilung Kunst und Li teratur, auf das o.g. Schreiben vom 28. April 49 und stellt fest: »Das Ministerium für Volksbildung hat den Vorschlag des LfD sorgfältig geprüft. Der Minister hat sich die Si tuation persönlich an Ort und Stelle angesehen. Es wird in Zweifel gezogen, ob das Schloß überhaupt ausbaufähig ist. Es sollen weitere Unterlagen beschafft werden.« Am 16. August 49 erbittet Minister Holzhauer Pläne der bedeutendsten Monumente der Innenstadt: Blockhaus, Taschenbergpalais, Schloß, Sekundogenitur, Japanisches Palais, Schinkelwache, Opernhaus, Zwinger mit Gemäldegalerie, Hofkirche, Johanneum und Al bertinum. Diese Planunterlagen werden am 1. September 49 dem Minister vom LfD übergeben. Darauf folgt am 9. November ein Schreiben des Ministeriums für Volksbildung folgenden Inhalts: »Eilt. An das Landesamt für Denkmalpflege. Im Aufträge von Herrn Pusch. Es wird gebeten, zur Vorlage beim Minister den Rekonstruktionsplan für folgende Kulturbauten Dresdens zu erarbeiten und in möglichst kurzer Zeit darüber das Material zur Dienstbesprechung mit dem Mi nister zu erstellen.