12 daß wir heute über hervorragende zeichnerische Unterlagen verfügen, die es jederzeit ermög lichen, die schon 1949 vom Denkmalpfleger empfohlene archäologische Rekonstruktion des Baues vorzunehmen, um damit das großartige Zeugnis protestantischer Kirchenbaukunst als Gotteshaus und als das Wahrzeichen des fortschrittlichen Bürgertums im 18. Jahrhundert in unserer Stadt in seiner stadtbildprägenden Form in das neue Dresden wieder aufzunehmen. Die aus den gestürzten Steinen von vielen Helfern aus aller Welt wieder errichtete Kirche sei dem Gedenken der Opfer gewidmet. Sie soll mahnen, daß sich solche Ereignisse, die zur Zerstörung der Stadt führten, niemals wiederholen. Das Tun und Handeln in dieser Kirche wird von verständigungsbereitem Geiste getragen und dem friedlichen Miteinanderleben der Menschen und der Bewahrung der Schöpfung dienen. 1959 wurden etwa 600 cbm geborgene Steine ohne Zustimmung des Instituts für Denkmal pflege für eine Elbuferversteinung verwandt. Es war nur möglich, die profilierten Steine an den Tümmerberg der Ruine zurückzuführen, um die Salzgasse als Verkehrsraum wieder frei zugeben, eine Forderung, die mit der Aufstellung des »Grünen Gewölbes« im Albertinum von der Leitung der Staatlichen Kunstsammlungen erhoben wurde. Die Zerstörungen des Krieges mit den ungeheuren Verlusten an Kunst- und Kulturwerten, auch in unserer Stadt - die Sammlungen waren zu großen Teilen in Leningrad und Mos kau; aber auch durch die Bodenreform war wervollstes Kulturgut verlorengegangen -führten zu einer bewußten Besinnung auf die Werte kultureller Überlieferung. Wir sehen ähnliche Entwicklungen nach der französichen Revolution 1793 mit dem Dekret des Nationalkon vents und nach der russischen Oktoberrevolution mit dem Aufruf zum Schutz der Kultur- reichtümer vom 4. Nobember 1917. Verordnungen und Gesetze sollten nun eine sachgemä ße Bewahrung des kulturellen Erbes einleiten, um diese Werte in die neue kulturelle Ent wicklung einzubeziehen. Minister Helmut Holzhauer war im Jahre 1949 bemüht, für das Land Sachsen neue gesetzli che Regelungen zur Erbe- und Denkmalpflege im Sinne der neuen gesellschaftlichen Ent wicklung zu formulieren. Nach vielen Gesprächen zur Neuordnung der Denkmalpflege im Sächsischen Ministerium für Volksbildung lag Ende des Jahres 1949 der Entwurf für ein Gesetz zum Schutze der Denkmale von Natur und Kultur vor, der am 6. Februar 1950 im Sächsischen Denkmalrat in Gegenwart des Ministers erörtert wurde. Der Denkmalrat war gemäß § 6 des Heimat schutzgesetzes vom 13. Januar 1934 ein wissenschaftlicher Beirat beim Landesdenkmalamt aus mindestens neun ehrenamtlichen Mitgliedern. Er war in allen Grundsatzfragen und in wichtigen Einzelfällen durch den Landesdenkmalpfleger zur Beratung hinzuzuziehen. Nach dem Ausscheiden von Walter Bachmann zum 1. Februar 1949 hatte sein Nachfolger Hans Nadler, bis 1955 als einziger Wissenschaftler mit Planstelle im Amt, die Aufgaben des Landesdenkmalpflegers zu bewältigen. So war die Mitarbeit des Denkmalrates im Interesse der gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Wirksamkeit der Denkmalpflege von hohem Wert. Der zur Aussprache am 6. Februar 1950 vorliegende Gesetzentwurf war von Helmut Holz hauer während eines Ferienaufenthaltes auf dem Fichtelberg um Weihnachten 1949 noch einmal überarbeitet worden. Er umfaßte nunmehr in Erweiterung der alten Vorlagen im