13 Sächsischen Landtag von 1926 alle denkmalwürdigen Sachzeugen von Natur, Kunst, Kul tur und Geschichte. Die Aufgaben der Denkmalpflege wurden in der Beratung wie folgt vorgetragen: »Aufga be der Denkmalpflege ist es, in wissenschaftlicher Forschung die Voraussetzungen zu schaffen, daß die auf unsere Zeit überkommenen Kulturwerte als solche erkannt werden, daß die technische oder kulturelle Bedeutung überlieferter Zeugnisse der menschlichen Entwicklung in Verbindung mit dem Geschichtsbild ihrer Zeit erforscht werden, um mit einer kritischen Auswertung des Erarbeiteten - versucht objektiven - Forschungsbildes dem kulturellen Schaffen unserer Zeit eine Grundlage zu geben, die als aufgelockerter Nährboden dazu beitragen soll, daß die Kultur der Gegenwart in Verbundenheit mit den schöpferischen besten Kräften der Vergangenheit vorwärtsschreitend mit besten Zeugnis sen handwerklicher, künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeit Ausdruck unserer Zeit ge ben kann.« 24) In den Gesprächen um die Neufassung der gesetzlichen Grundlagen für die Denkmalpfle ge zeichnete sich eine Wandlung der Denkmaldefinition vom Bau- und Kunstdenkmal in den 30er Jahren zum Denkmal der Kultur und Geschichte ab. Denkmalpflege sollte nicht mehr allein angewandte Bau- und Kunstgeschichte, sondern angewandte Geschichtswissen schaft sein. Neues Rathaus 1948