3 der denkmalgerechten Wiederherstellung nicht nur des Dresdner Zwingers, sondern dar über hinaus einer großen Anzahl bedeutender Bau- und Kunstdenkmale der Stadt Dres den und im Lande Sachsen. Die administrative Grundlage für die Denkmalpflege in Sachsen war bis 1952 das Sächsi sche Gesetz zum Schutz von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmalen vom 13. Januar 1934. Dieses Gesetz fußte auf einer Vorlage Nr. 199 des Sächsischen Landtags vom 4. Januar 1926. Damals hatten sich die Landesministerien, denen die Verwaltung von Baudenkma len übertragen war, gegen die Anwendung des geplanten Gesetzes auf Bau- und Kunst denkmale im Eigentum des Reiches, des Staates, der Universität Leipzig und der Kultur- stiffung - das waren im wesentlichen die großen Sammlungen aus dem früheren Besitz des Hauses Wettin - gewehrt und erwirkt, daß die denkmalpflegerische Verantwortung für alle Bauten, die in Staatsbesitz waren, bei der staatlichen Hochbauverwaltung ver blieb. 6 » Leiter der Sächsischen Hochbaudirektion war in den ersten Nachkriegsjahren Ministerial rat Max E. Gaul. Ihm verdanken wir den Beginn der Sicherung des Schloßturmes schon im Jahre 1946 nach einem Ansuchen des Landesdenkmalpflegers Dr. Walter Bachmann vom 27. August 1945. 71 Der Schloßturm war, wie das ganze Schloß, ausgebrannt. Der Turmstumpf mit etwa 50 m Höhe wies erhebliche Sprengschäden auf, die im Interesse der unmittelbar benach barten Katholischen Hofkirche, an der bereits seit Sommer 1945 die Wiederaufbauarbei ten im Gange waren, beseitigt werden mußten. Die Absicht, den Turm zu sprengen, war durch die unmittelbare Nachbarschaft der Hofkirche nicht möglich und wurde von den Denkmalpflegern ebenso wie ein Abtragen des Turmes grundätzlich abgelehnt, so daß nur eine konstruktive Sicherung des Turmes mit zwei betonierten Aussteifungsdecken und ei nem inneren Betonmantel im oberen Teil und eine Notbedachung möglich war. Der Ver brauch von 35 t Zement für diese Sicherungsarbeiten wurde durch den Oberbürgermei ster der Stadt am 1. Dezember 46 in einer öffentlichen Veranstaltung stark kritisiert. Mi nisterialrat M. Gaul wurde seiner Funktion als Leiter des Hochbauamtes der Landesver waltung enthoben und bestraft (vgl. Sächsische Zeitung vom 5. Dezember 46 und Dresde ner Neuste Nachrichten vom 23. August 91). Eine der Hochbauverwaltung nachgeordnete Dienststelle war die Zwingerbauhütte, 1949 als »Neubauamt Zwinger« bezeichnet, unter Leitung von Dr. Hubert Ermisch und seinem Stellvertreter Dr. Max Zimmermann. Nach dem Tode von Hubert Ermisch 1951 über nahm Arthur Frenzel dessen Nachfolge. Die Hochbauabceilung der Landesverwaltung Sachsen mit dem »Neubauamt Zwinger« war für das Landesamt für Denkmalpflege ein ganz entscheidender Partner bei der Vorbe reitung und Durchführung der Sicherungen und des Wiederaufbaus der Monumente unse rer Stadt Dresden. Eine Zusammenstellung aus dem Jahre 1949 der im Staatsbesitz befindlichen kriegsbeschä- digten historischen oder baukünstlerisch wertvollen Gebäude, die unbedingt einer »Siche rung für den späteren Wiederaufbau bedürfen« umfaßt 26 Positionen. Es werden ge- nannt 8 ’: Zwinger, Gemäldegalerie, Taschenberg-Palais, Schinkelwache, Residenzschloß mit