(foc(a\\qcmteijmrLn$ c*e/r JCrntee Wt ttrrtct 11ÖG. von August III. das Recht des Alleinvortrages im Geheimen Kabinett erlangt hatte. Solange Brühl allein das Ohr des Königs hat, werden die Dinge keine Wende zum Guten nehmen, erklärte er 1751 dem Grafen Hennicke. Wiederholt deutete der Kurprinz an, daß der Minister seine bedeutende Autorität bei August III. benutzte, um mit Hilfe einseitiger Berichterstattung, ja vorsätzlicher Täuschung des Königs eigene private Vorteile zu erlangen und seine persön liche Macht auszubauen. Es ist offenkundig, daß Brühl dank des Einflusses, den er auf den König hatte, diesen alles tun und sagen ließ, was er wollte. Mit Recht sah der Kurprinz in Brühl vor allem den Höfling Augusts III., der dem König die Illusion selbständiger Machtaus übung zu suggerieren verstand. Zur Kennzeichnung der Rolle Brühls hob er hervor, daß z. B. der englische Staatssekretär Lord Newcastle durchaus kein Höfling Georgs II. sei und man ihn trotz seines schlichten, ja im Äußeren fast nachlässigen Auftretens überall achte, während Brühl in London wie an allen anderen Höfen in starkem Mißkredit stehe.« Es wird jedoch noch weiterer intensiver Forschungen bedürfen, um den eigenen Anteil des Kurfürsten an der Innenpolitik genauer als bisher bestimmen zu können. In der Regierungszeit von Kurfürst Friedrich August II. kam es zu territorialstaatlichen Erwei terungen, auch wenn das große Ziel, die Gewinnung eines Landkorridors zwischen Sachsen und Polen, in den drei Schlesischen Kriegen nicht erreicht wurde. Das 1736 im Mannes stamme erloschene Grafengeschlecht von Hanau wurde neben Hessen-Kassel auch von Kur sachsen beerbt. Die Ämter Landeck und Frauensee sowie der bis dahin hessische Anteil an der Grafschaft Treffurt kamen an Sachsen, das sie jedoch bereits 1742 für 50 000 Taler wieder an Hessen-Kassel verkaufte. Das Aussterben der Nebenlinien Sachsen-Merseburg und Sachsen-