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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 26.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-191901002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19190100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19190100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen im Heft 33 die Seiten 3 und 4
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 13 (29. März 1919)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eine Eingabe in Sachen der Umsatz- und Luxussteuer
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 26.1919 1
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1919) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1919) 13
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1919) 1
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1919) 23
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1919) 1
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1919) 33
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1919) 1
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1919) 45
- AusgabeNr. 9 (1. März 1919) 1
- AusgabeNr. 10/11 (15. März 1919) 57
- AusgabeNr. 12 (22. März 1919) 71
- AusgabeNr. 13 (29. März 1919) 1
- ArtikelEine Eingabe in Sachen der Umsatz- und Luxussteuer 1
- ArtikelJahresbericht der Uhrmacher-Zwangs-Innung zu Leipzig (Schluß) 2
- ArtikelBenzinkannen aus den Benzinlieferungen 3
- ArtikelBenzinverteilung 3
- ArtikelZur Sommerzeit 4
- ArtikelVeranstaltungen während der Frühjahrs-Mustermesse 4
- ArtikelPersonalien und Geschäftsnachrichten 4
- AusgabeNr. 14 (5. April 1919) 83
- AusgabeNr. 15 (12. April 1919) 1
- AusgabeNr. 16 (19. April 1919) 97
- AusgabeNr. 17 (26. April 1919) 1
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1919) 111
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1919) 1
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1919) 131
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1919) 1
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1919) 143
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1919) 1
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1919) 155
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1919) 1
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1919) 165
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1919) 1
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1919) 177
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1919) 1
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1919) 193
- AusgabeNr. 31 (2. August 1919) 1
- AusgabeNr. 32 (9. August 1919) 209
- AusgabeNr. 33 (16. August 1919) 1
- AusgabeNr. 34 (23. August 1919) 225
- AusgabeNr. 35 (30. August 1919) 1
- AusgabeNr. 36 (6. September 1919) 241
- AusgabeNr. 37 (13. September 1919) 1
- AusgabeNr. 38 (20. September 1919) 257
- AusgabeNr. 39 (27. September 1919) 1
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1919) 273
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1919) 1
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1919) 289
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1919) 1
- AusgabeNr. 44 (1. November 1919) 301
- AusgabeNr. 45 (8. November 1919) 313
- AusgabeNr. 46 (15. November 1919) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1919) 333
- AusgabeNr. 48 (29. November 1919) 343
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1919) 357
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1919) 367
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1919) 377
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1919) 385
- BandBand 26.1919 1
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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- Links
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X^wischf^nfm Sflü kf* er i SChC ^u t der Beschränkungen des Krieges jeden Sonnabend ^ at/C abwechselnd mit einer Vollnummer in der gleichen großen Auflage DMUmtradicr^xhe Hetausgegebm von Organ der Oeutfften Uörmadtjer- Oereintgung, 0arantie»6emeinfdt)aft dcuifdjcr Uhrmadjcr C.O., leipzig. Redaktion und Derlag: xeipzig19, caiftrafei. Itltoramm<aar.: U6rma®trn)o4it Dltbrnfr«£rip2lg. ftntfpr.:2991 0.2993. PonftfJCAKontO: £tlpzlg tlr.4107. ladgurllrn: Pforzheim, Sfmmltrßr. 4. ftrnfpr.: 162L ka&mUm, roarmorsftraat 174 (BmSdrniktrtl ötbr. Muer». Deutfdte Ausgabe: ernannt u>6ä)tnu U®, lrten Sonnabend. Jaljrlld» 52 nnmmeru. ✓ Peiugspreis: für Deatftöland 4 m., Öperrtld). Ungarn 9 m., für drei monatr, für das übrige fltu» Land IBrrll® J» DL noransiablbar. Kldnc Cejianv gäbe Dlrrtelläbrll# 75 Ft u Wdhdmßwbjmev Organ der OefclirdJaft der freunde des leörllngs* und fadbfßulujefens Im U&rmad)er«deu)erbe ln Teipzig. Anzeigenpreis: Oie slergefpaltene PttitzfufTm* Bei roiederbolnngm entfpmbnide ilabattläw. Bei. lagen nad) Übereinkunft. Stellen «Angebote nad «Befn&e so Pt. oermin&te Anzeigen 1 m. die Zellt. Großhandels« und en»ort*Busgaüe: Jäbraa» erf d)tlnrn le 2 Ausgaben in franzöflfber, engitffljer und rpanifdjer spradje. leipziger Uhrmacher« Kalender: Crfdieint Anfang Januar ledes Jab-es Ud mtrd SmtU&ra Abonnenten dleier Zeitung tngeQeliL LEIPZIGERUHRMACHER-^ITI INfi 26. Jahrgang Leipzig, den 29. März 1919. Nummer 13. Eine Eingabe in Sachen der Umsatj- und Luxussteuer. Der Reichsfinanzhof hat über die Steuerpflicht von Umsätzen, bei denen die Lieferungen vor dem In krafttreten des Umsagsteuergeseges vom 26. Juli 1918, die Entrichtung des Entgelts nach diesem Zeitpunkt liegt, das folgende, von der Auffassung des Reichsschagamtes ab weichende Gutachten abgegeben: „Sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ihrer Art nach unter das Umsagsteuergeseg vom 26. Juli 1918 fallen, vor dem Inkrafttreten des Geseges bewirkt worden, so ist die Steuerpflicht nach diesem Geseke begründet, wenn für sie nach seinem Inkrafttreten Entgelte verein nahmt worden sind. Für Lieferungen, die ihrer Art nach unter die Bekannt machung des Reichskanzlers über Sicherung einer Um sagsteuer auf Luxusgegenstände vom 2. Mai 1918 fallen und für die das Entgelt in der Zeit vom 5. Mai 1918 bis Jl. Juli 1918 entrichtet worden ist, besteht die Umsag- steuerpfhcht nur, wenn auch die Lieferung nach dem 4. Mai 1918 erfolgt ist.“ ,^ as ^®‘ c hsschagamt hatte bisher den Standpunkt ver treten, daß diese Lieferungen umsagsteuerfrei seien. Die Auffassung wird nicht mehr aufrecht erhalten. J st .^ a J? er , von se ' len der Umsagsteuerämter bereits folgende Aufforderung ergangen: „Diejenigen Steuerpflichtigen, die bereits ihre Steuer erklärungen, sowohl Umsag- wie Luxussteuererklärungen bisher in Anlehnung an die Auffassung des Reichsschag- amtes abgegeben haben, haben alsbald in einer Nach tragserklärung diejenigen Entgelte aufzuführen, die nun mehr auf Grund des Gutachtens des Reichsfinanzhofes eben falls der Umsagsteuer unterliegen. Die Nichteinreichung der Erklärung zieht eine Ordnungs strafe bis 150 Mark nach sich, sofern nicht wegen Steuer hinterziehung oder Erschleichung von Steuervorteilen eine höhere Geldstrafe verwirkt ist. ***** Öffentliche Bekanntgabe des Gutachtens des Keichshnanzhofes wird nicht wiederholt. Die Steuerpflich tigen haben daher künftig die Erklärungen über den Ge samtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte ein für allemal nach den genannten Grundsägen abzugeben.“ u“? *. n dieser Auffassung an sich eine große Härte, die zu allerlei Unzuträglichkeiten führt, so ist das noch mehr der rall, wenn der Schuldner Kriegsteilnehmer war, und durch ueseg davor geschügt war, daß die Schuld von ihm Leipziger Uhrmacher-Zeitung beigetrieben werden konnte. Die DeutscheUhr macher- Vereinigung zu Leipzig hat in Gemeinschaft mit der Freien Innung der Juweliere, Gold- und Silber schmiede zu Leipzig eine Eingabe an das Reichsschag- amt gerichtet, in der um eine Ergänzung des Geseges im Sinne einer Milderung gebeten wird. Die Eingabe hat fol genden Wortlaut: „Die Unterzeichneten Vereinigungen des Edelmetall gewerbes gestatten sich im Nachstehenden das Reichsschag- amt auf einen Obelstand bei der Durchführung des Um sag- bzw. Luxussteuer-Geseges ergebenst aufmerksam zu machen und um schnellste Abhilfe zu bitten. Als unter dem 4. August 1914 das Geseg zum Schug der infolge des Krieges an Wahrnehmung ihrer Rechte behin derten Personen erlassen wurde, war es den Goldschmieden und Uhrmachern nicht mehr möglich, ihre Forderungen an Kriegsteilnehmer einzutreiben, denn wenn freiwillig nicht gezahlt wurde, waren die Gläubiger ohne gerichtlichen Schug, da sie den Kaufpreis für die gelieferten Waren zwar einklagen, aber nicht eintreiben konnten, denn das Klage verfahren wurde gemäß obiger Verordnung sofort von Amts wegen eingestellt. Das Gleiche gilt von den Forde rungen, die im Laufe des Krieges auch nach dem oben be zeichnten Zeitpunkt entstanden sind. Es sind in zahl reichen Fällen auch später an Kriegsteilnehmer, deren Vertrauenswürdigkeit bekannt war, auf Kredit Waren ab gegeben worden, für die zunächst der Kaufpreis gestundet blieb oder doch nur zum Teil durch eine Anzahlung gedeckt wurde. Bei allen diesen Verkäufen ist natürlich die Luxussteuer von 10 °/ 0 nicht berücksichtigt worden, denn niemand ahnte, daß das Edelmetallgewerbe von einer so hohen Steuer be troffen werden würde. Der Kaufpreis für die Waren wurde aber zwischen Ver käufer und Käufer festgesegt, und es führt zu großen Miß helligkeiten, wo der legtere, nachdem er aus dem Felde zu rückgekehrt ist, auf einmal einen höheren als den verein barten Preis zahlen soll. Das Geseg bestimmt allerdings, daß der Verkäufer die Luxussteuer auf den Käufer abwälzen kann, daß ihm der legtere einen der Steuer entsprechenden Zuschlag zu zahlen hat und dieserhalb nicht von dem Kaufgeschäft zurücktreten kann. Das läßt sich auch bei den „Daheimgebliebenen“, bei den Kunden, die am Feldzug nicht teilgenommen haben, meist durchführen, nicht aber bei den Kriegsteilnehmern, die nach ihrer Rückkehr ihre Schuld begleichen. Sie wei gern sich in den meisten Fällen, den Zuschlag zu zahlen, Nr. 13. 1919 - "Die Uhrmacher-Woche |
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