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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (17. April 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Eindringliche Besteckwerbung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- An unsere Rechtsauskunftsstelle
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- ArtikelWichtiges aus dem Einzelhandel 185
- ArtikelDas Flume-Buch 1887-1937 187
- ArtikelNeue Postuhren (Schluß zu Seite 176) 188
- ArtikelBeschränkungen bei der Herstellung echter Silberwaren 189
- ArtikelEinschränkung des Goldverbrauchs bei Porzellan 190
- ArtikelDie Hauszinssteuer-Erleichterungen für gewerbliche Räume 190
- ArtikelEindringliche Besteckwerbung 191
- ArtikelAn unsere Rechtsauskunftsstelle 191
- ArtikelVerschiedenes 192
- ArtikelBüchertisch 194
- ArtikelMarktberichte 194
- ArtikelPersonalien 195
- ArtikelHandels-Nachrichten 196
- ArtikelPatentberichte 196
- ArtikelFragen und Antworten 196
- ArtikelInnungs-Nachrichten 197
- ArtikelMitteilungen vom Reichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 197
- ArtikelAnzeigen 198
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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EinDringliche Beftechiuerbung I n der Regel wird der Schaukasten ziemlich stiefmütter- 1 lieh behandelt. Die erste Ursache mag früher gewesen sein, daß er sich nicht ganz zuverlässig verschließen ließ, so daß man nur billige Ware darin unterbrachte. Diese Einstellung hat nachgewirkt und führte dann auch im Hinblick auf den Wechsel der Ware und ihre Anord nung zu einer gewissen Gleichgültigkeit. So wurde der Schaukasten oft nicht so gepflegt, wie er es verdient, und man beschränkte sich häufig nur auf die Reinigung und Umstellung der Ware. Gerade Bestecke sind nun Artikel, die sich der Kunde gern in der Nähe betrachtet, denn das Muster tritt im Verhältnis ziemlich zurück. Der Leipziger Dekorateur Alfred Eckelmann hat in dem hier abgebildeten Schaukasten eine „sprechende Dekoration“ mit einem besonderen Blickfang geschaf fen. Die schön angeordnete Besteckschau wird durch die dabei verwendeten Porzellanteller vervollkommnet, und der Beschauer gewinnt den Eindruck des Bestecks im Gebrauch, wodurch der Kaufwunsch in stärkerem Maße geweckt wird, als wenn man die Bestecke nur im Etui zeigt. Die Dekoration ist in hellblau und elfenbein gehalten; die Besteckteile werden an den aufliegenden Stellen mit Cohesan, einem überall erhältlichen Klebemittel, vor sichtig aufgeleimt. Beim Entfernen genügt ein kleiner Ruck, und schon ist das Besteck gelöst. Die Leimreste lassen sich leicht mit dem Fingernagel beseitigen. Manche Passanten bewundern das Festhalten der Bestecke und dadurch natürlich auch das Besteck selbst. Die Preis schilder bei den Tellern sind in der Art der Tisch karten angeordnet; die übrigen Schilder wirken plastisch, weil hinter ihnen eine Leiste angebracht ist. Die ganze Anordnung beweist, wieviel man mit dem Schaukasten anfangen-kann, der vor allem Gelegenheit gibt, die kleinen und kleinsten Artikel unseres Faches, die im Schaufenster oft recht verloren wirken, dem Auge des Beschauers nahezubringen. Eine solche Sorgfalt bei der Dekoration ist nicht nur nachahmenswert, sondern auch unerläßlich, wenn ein Geschäft erfolgreich sein will. Wenn ein Geschäftsmann heute mit der Werbung nicht mitgeht, dann bleibt er auch sonst zurück. Darum vergrabe man sich nicht im Althergebrachten, sondern nehme die Anregung, wo sie zu finden ist. Auch Herr Eckelmann gestand uns, daß er schon viele Winke der Fachzeitung verdankt. Wer diese aufmerksam durchliest, wird immer etwas finden, das, richtig angewendet, dem eigenen Geschäft zum Nutzen dienen kann. (g - ’aEdiQua&tcrf! i\f fenfa t s rot^reie ip BäW( | i .feuj&cA MjEPlIM fi Aufn. A. Blaschke Ein ansprechender Besteck-Schaukasten Aus unforcr Roditsnushunftsftollo F rage: Vor vier Jahren wurde ein Rundfunk-Empfän ger auf Ratenzahlungen gekauft. Nachdem nunmehr der rückständige Rest energisch angemahnt wird, will der Käufer nicht zahlen und macht geltend, daß der Apparat nicht einwandfrei arbeite. Kann er mit dieser Rüge jetzt noch durchdringen? Antwort: Nein! Wenn der Verkäufer etwaige Män gel der verkauften Ware nicht etwa verschwiegen hat, obwohl er sie kannte, kann der Käufer nur binnen einer Zeit von sechs Monaten seit der Ablieferung des Gegen standes eine Mängelrüge mit Erfolg geltend machen. Frage: Es wurde eine Standuhr gegen Ratenzahlun gen verkauft. Die ersten Raten wurden fristgemäß ge zahlt. Die weiteren Raten sind nicht bezahlt worden. Können Zinsen für den Rückstand verlangt werden? Seit wann und wieviel? Antwort: Angenommen der Kaufpreis betrug 100 RM und war gegen monatliche Raten von je 10 RM zu be gleichen, zwei Raten, also 20 RM, wurden gezahlt. Dann werden 4o/ 0 Zinsen von 10 RM vom Tage der Fälligkeit der 3. Rate und vom Tage der Fälligkeit der 4. Rate für den Restbetrag von 70 RM zugebilligt, vorausge setzt, daß vertraglich Fälligkeit des gesamten Restes vorgesehen ist, falls zwei Raten in Verzug kommen. Wenn Bankzinsen gezahlt werden müssen, können auch 5o/o Zinsen verlangt werden. Frage: Kann ein Uhrmachermeister, der bereits seit vielen Jahren auch das Handwerk des Goldarbeiters selbständig ausgeübt hat, sich auch als Goldarbeiter bezeichnen? Antwort: Ja! Die 3. Handwerksverordnung bestimmt, daß ein Meister in einem Handwerk berechtigt ist, ein anderes Handwerk auszuüben. Hat der Uhrmacher meister schon lange Zeit das Goldschmiede-Handwerk selbständig ausgeübt, so hat er auch die Berechtigung, sich daneben als Goldarbeiter zu bezeichnen. Es ist aber unlauterer Wettbewerb, wenn sich jemand eine Berufs bezeichnung zulegt, ohne Sachkenntnis in dem Berufe zu haben. Frage: Der Sohn eines selbständigen Handwerks meisters ist als Lehrling im Betriebe seines Vaters in der Innungskrankenkasse. Muß er der Orts krankenkasse beitreten ? Antwort: Nein! Die Innungskrankenkassen sind den Ortskrankenkassen gleichgestellt. Das Mitglied einer Innungskrankenkasse hat damit seiner Verpflichtung zur Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse Genüge geleistet. Nr. 16. 1937 • Die Uhrmacher- Woche JQJ
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