Suche löschen...
Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (24. April 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Marktberichte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- ArtikelDer Einzelhandel findet Gehör 199
- ArtikelDer Mann "mit der Laterne" 201
- ArtikelFachliches aus aller Welt 202
- ArtikelWie berechnet man die Umlegierung von 585er Gold in 333er Gold? 203
- ArtikelDie passende Feder 204
- ArtikelVerschiedenes 206
- ArtikelMarktberichte 207
- ArtikelPersonalien 208
- ArtikelHandels-Nachrichten 209
- ArtikelFragen und Antworten 209
- ArtikelInnungs-Nachrichten 209
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Den Uhrmachern Herwig’ Seeböck widmet unserem Berufe in der Fachzeitung der Juweliere und Uhrmacher Österreichs die folgenden be sinnlichen Verse: Daß die Zeit nicht stille stehet, Stunden, Tag’ und Jahre fliehen, Daß ein Leben rasch vergehet, Glück und Leid vorüberziehen; Daß wir nicht auf dieser Erden Zeitenlos nach rückwärts schreiten, Und Vergehen, Sein und Werden Klarheit unserm Sinn bereiten, Daß die Zeiten tatenlose Nicht an uns vorüberfließen, Dazu hat uns eure große Kunst seit je den Weg gewiesen! Unaufhaltsam rückt der Zeiger Unsrer Uhr um Stund und Stunde, Bis der große, bleiche Schweiger Einst beendet diese Runde. Euch, ihr Meister, eurer Stärke Ist nicht Uhr noch Zeit gegeben, Denn ihr dürft’ in eurem Werke Alle Zeiten überleben. Kann die Kündigung eines Mietvertrags nichtig sein? Wiederholt ist die Frage angeschnitten worden, ob und unter welchen Voraussetzungen Mietsteigerungen gegen die guten Sitten verstoßen, und ob Kündigungen von Mietverträgen, die wegen Ablehnung einer Miet erhöhung oder aus ähnlichen Gründen erfolgen, gleich falls nichtig sind. Das Reichsarbeitsgericht hat den Grundsatz aufgestellt, daß auch die Kündigung eines Dienstverhältnisses nichtig sein kann, wenn sie ohne Angabe von Gründen und aus reiner Willkür erfolgt. Diese Rechtsgrundsätze könnten, wie das Landgericht Königsberg ausführte, auch auf das Gebiet der Mietver träge übertragen werden. Es sei nach dem Einzelfall zu entscheiden, ob unter Berücksichtigung des herrschenden Volksbewußtseins und Anstandsgefühls eine solche Kün digung gegen die guten Sitten verstößt und deshalb nichtig ist. ln dem zur Entscheidung stehenden Fall ist die Nichtigkeit angenommen worden, weil mit der Kündi gung eine später von der zuständigen Behörde verbotene Mietsteigerung erreicht und der Mieter deswegen ge wissermaßen bestraft werden sollte, weil er sich mit der Bitte um Entscheidung an die Behörde gewendet hatte. Inzwischen sind Mietssteigerungen durch die Preisstop- Verordnung grundsätzlich verboten worden. Dieses Ver bot gilt allerdings nicht für Mietverträge, die bei Inkraft treten der Verordnung bereits liefen und nicht unter Mieterschutz stehen. Für diesen Fall hat also das Urteil unmittelbar praktische Bedeutung. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, wie weit die Grundsätze für das Verhältnis von Unternehmer und Mieter weiter ausgebildet werden. niarhtbcrichtc Zunahme der Umsätze im Februar Uhren 17°/o, Möbel 22,60/0, Funkgerät 31 »o Wie das Institut für Konjunkturforschung ermittelt hat überschritten die Umsätze im Durchschnitt des Einzelhandels im Februar die Verkäufe im Vergleich zu 1936 um 7o; 0 . Aller- der . Februar . 29 Tage mit fünf Sonnabenden und iy.37 28 Tage mit nur vier Sonnabenden. In allen Zweigen des Wohnbedarfs entwickelten sich die Umsätze recht günstig; so lagen die Umsätze der Möbelfach- geschatte um 22,6o/ 0 höher als im Februar 1936. Bei Uhren betrug die Steigerung 17o/ 0 , bei Nähmaschinen 20<y 0 , im Funk handel 31<>o. Diese gute Entwicklung hängt mit dem leb- an neuen Wohnungen zusammen. In den Groß- und Mittelstädten wurden im Januar 1937 um 4,7o/o mehr ohnungen fertiggestellt als im Vorjahr und im Februar ’ u "l 6 / 11 "’ , wobei der damals bereits ziemlich hohe Stand zu beachten ist. Bei der Steigerung der Uhren-Umsätze wird sich vor allem das früher liegende Ostergeschäft ausgewirkt haben, dessen Anfänge m den Februar fielen, während 1936 das Osterfest zwei Wochen später lag, so daß die Konfirmanden-Uhren in der Hauptsache erst im März gekauft wurden. Für März 1937 wird mit einer weiteren Steigerung der statistischen Umsatz zahlen zu rechnen sein. Die Schweizer Uhren »Ausfuhr im ersten Vierteljahr 1937 Die schweizerische Uhren-Ausfuhr hat sich im ersten Vierteljahr 1937 im Vergleich mit dem ersten Vierteljahr 1936 weiter gesteigert. Der Gesamtwert der Ausfuhr belief sich in den ersten drei Monaten dieses Jahres auf 40 573 531 Franken gegenüber 24146 370 Franken in der gleichen Zeit des Vor jahres. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß es sich 1936 noch um Gold-Franken handelte, in diesem Jahre jedoch um den abgewerteten Franken. Alle Wertvergleiche der Außenhan delsstatistik sind also keine Vergleiche auf gleicher Wertbasis. In fertigen Werken und Uhren ist aber auch die mengen mäßige Steigerung sehr bedeutend. An diesen wurden im ersten Vierteljahr 1937 ausgeführt 5 601415 Stück im Werte von 35 704 626 _Franken gegenüber nur 3 224085 Stück im Werte von 19 278331 Franken in der gleichen Zeit des Vor jahres. Dagegen ist die Ausfuhr an Großuhren, Rohwerken und Teilen zu Taschenuhren fast unverändert geblieben. Sie betrug im Berichtsabschnitt 221,89 dz im Werte von 4868905 Franken gegenüber 223,98 dz im Werte von 4 868 039 Franken in der gleichen Zeit des Vorjahres. Die wichtigsten Ausfuhr gruppen waren: Warenposition: 1. Vierteljahr 1937 1. Vierteljahr 1936 Menge Wert Menge Wert Fertige Werke 1 170 860 9971 574 681973 4907584 Taschenuhren in Metall 876 277 3 690 212 545 613 2145 245 in Silber 21085 418 689 17178 287928 in Gold 6 179 719415 4 621 461 469 Komplizierte 28 874 545 089 21 420 348 528 Armbanduhren in Metall 2110106 13604 807 1 399911 8018441 in Silber 7611 119556 13 627 112649 in Gold 64 768 2 904179 42 036 1 578 971 Komplizierte 20 312 919 771 9029 433 883 Rohwerke dz komplett*) 425173 691687 76,32 594 237 Schablonen*) 352010 758 738 66,34 616429 Fertigteile zu dz Taschenuhren 137,21 4523717 108,04 3045 152 Die Uhren-Einfuhr belief sich insgesamt auf 1336828 Franken gegenüber 1051815 Franken in der gleichen Zeit des Vorjahres, und zwar entfallen 839 090 Franken auf 151908 fertige Weike und Uhren (Vorjahr 661878 Franken auf 114 962 Stück) und 497 738 Franken auf 360,61 dz Großuhren usw\ (Vorjahr 389 937 Franken auf 364,67 dz). - T-. *> Im vorigen Jahre wurden Rohwerke und Schablonen nach Gewicht, in diesem Jahre jedoch nach Stüde in der amtlichen Statistik aufgeführt, so daß ein direkter Mengenvergleidi bei diesen beiden Positionen nidit möglich ist. Richtlinien für die Durchführung der Gewerbesteuer Im Deutschen Reichsanzeiger wird mitgeteilt: Der Reichs minister der Finanzen hat Richtlinien für die Durchführung der Gewerbesteuer herausgegeben. Diese werden im Reichs steuerblatt veröffentlicht und können durch den Buchhandel zum Preis von 30 Pf. bezogen werden. Die Kenntnis dieser Richtlinien ist für alle Steuerpflichtigen wichtig, die für das Rechnungsjahr 1937 zur Gewerbesteuer herangezogen werden. Die Gewerbesteuerrichtlinien erläutern die Vorschriften des Gesetzes vom 1. Dezember 1936 und die Bestimmungen der Ersten Durchführungsverordnung dazu vom 26. Februar 1937. Im Hinblick darauf, daß das neue Gewerbesteuerrecht erst malig für das Rechnungsjahr 1937 einheitlich für das ge samte Reichsgebiet gilt, kommt den Richtlinien besondere Bedeutung zu. Sie enthalten Erläuterungen über den Steuer gegenstand (Abgrenzung des Gewerbebetriebs gegenüber der Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit, Vermögens verwaltung usw.), über die Behandlung der Gesellschaften und über die Ermittlung des Gewerbeertrags und des Gewerbe kapitals. Sehr eingehend sind die Erläuterungen über Umfang und Bedeutung des Gewinns im Sinne des Einkommen- und Kör perschaftsteuergesetzes und über die dem Gewinn hinzuzu rechnenden und die abzurechnenden Posten. Hier sind vor allem zu beachten die Ausführungen über die wichtigen Fragen, unter welchen Voraussetzungen Schulden als Dauer schulden im Sinne des Gewerbesteuergesetzes anzusehen sind, und wie der zum Betrieb gehörige Grundbesitz zu behandeln ist. Nr. 17.1937 • Die Uhrmacher- Woche 207
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder