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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 44.1937
- Erscheinungsdatum
- 1937
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-193700006
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19370000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19370000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 22 (29. Mai 1937)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Erweiterungssperre für Versandgeschäfte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 44.1937 I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1937) 1
- AusgabeNr. 2 (9. Januar 1937) 13
- AusgabeNr. 3 (16. Januar 1937) 25
- AusgabeNr. 4 (23. Januar 1937) 37
- AusgabeNr. 5 (30. Januar 1937) 49
- AusgabeNr. 6 (6. Februar 1937) 61
- AusgabeNr. 7 (13. Februar 1937) 73
- AusgabeNr. 8 (20. Februar 1937) 85
- AusgabeNr. 9 (27. Februar 1937) 97
- AusgabeNr. 10 (6. März 1937) 111
- AusgabeNr. 11 (13. März 1937) 123
- AusgabeNr. 12 (20. März 1937) 135
- AusgabeNr. 13 (27. März 1937) 147
- AusgabeNr. 14 (3. April 1937) 161
- AusgabeNr. 15 (10. April 1937) 173
- AusgabeNr. 16 (17. April 1937) 185
- AusgabeNr. 17 (24. April 1937) 199
- AusgabeNr. 18 (1. Mai 1937) 211
- AusgabeNr. 19 (8. Mai 1937) 225
- AusgabeNr. 20 (15. Mai 1937) 237
- AusgabeNr. 21 (22. Mai 1937) 251
- AusgabeNr. 22 (29. Mai 1937) 263
- ArtikelErweiterungssperre für Versandgeschäfte 263
- ArtikelEntwurf der Prüfungszeichnungen für das Meisterstück ... 264
- ArtikelSteuerrundschau für Juni 1937 266
- ArtikelWas muß der Uhrmacher von der Mechanik wissen? (6. Fortsetzung) 267
- ArtikelTagung der Fachgruppe Uhren-Großhandel (Schluß zu S. 239) 268
- ArtikelAus der Optik 269
- ArtikelVerschiedenes 269
- ArtikelBüchertisch 271
- ArtikelMarktberichte 271
- ArtikelPersonalien 272
- ArtikelHandels-Nachrichten 272
- ArtikelFragen und Antworten 273
- ArtikelInnungs-Nachrichten 273
- ArtikelAnzeigen 274
- AusgabeNr. 23 (5. Juni 1937) 275
- AusgabeNr. 24 (12. Juni 1937) 287
- AusgabeNr. 25 (19. Juni 1937) 299
- AusgabeNr. 26 (26. Juni 1937) 311
- AusgabeNr. 27 (3. Juli 1937) 323
- AusgabeNr. 28 (10. Juli 1937) 335
- AusgabeNr. 29 (17. Juli 1937) 347
- AusgabeNr. 30 (24. Juli 1937) 359
- AusgabeNr. 31 (31. Juli 1937) 371
- AusgabeNr. 32 (7. August 1937) 383
- AusgabeNr. 33 (14. August 1937) 393
- AusgabeNr. 34 (21. August 1937) 405
- AusgabeNr. 35 (28. August 1937) 417
- AusgabeNr. 36 (4. September 1937) 431
- AusgabeNr. 37 (11. September 1937) 443
- AusgabeNr. 38 (18. September 1937) 457
- AusgabeNr. 39 (25. September 1937) 471
- AusgabeNr. 40 (2. Oktober 1937) 485
- AusgabeNr. 41 (9. Oktober 1937) 499
- AusgabeNr. 42 (16. Oktober 1937) 511
- AusgabeNr. 43 (23. Oktober 1937) 525
- AusgabeNr. 44 (30. Oktober 1937) 539
- AusgabeNr. 45 (6. November 1937) 553
- AusgabeNr. 46 (13. November 1937) 567
- AusgabeNr. 47 (20. November 1937) 581
- AusgabeNr. 48 (27. November 1937) 595
- AusgabeNr. 49 (4. Dezember 1937) 609
- AusgabeNr. 50 (11. Dezember 1937) 623
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1937) 637
- AusgabeNr. 52 (25. Dezember 1937) 651
- BandBand 44.1937 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
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Verlag and SdirlfUelluxig x Leipzig 0 5, ßreire Straße 7. Fernruf: 68100 und 68101. Telegramm * Adressej Uhr» madierwoche Diebener Leipzig. — Bank » Kon ten: Allg. Deutsche Credit »Anst. Becker *3D Co., Leipzig — Deutsche Bank» u. Diskonto »Ges., Leipzig — Reidisbank»Girokonto. Posts<heck » Konto: Wilhelm Diebener, Leipzig Nr. 4107. Geach&fittiellenx Pforzheim, Simmlerstraße 4. Fernruf: 7621. — B erli n » Steglitz, Franz Prenzlow, Albreditstraße 63, Fernruf: G. 9 <Albrecht> 7205 — New York, U. S. A., Hermann Malz, 65 Fifth Avenue. Bezugspreis für Deutschland viertel) ährll* R-»M. <eins*I!eßH* 0,43 R.*M. Qberwelsungsgebühr.) Anzeigenpreis: Raum von Moo Seite <= 10 mm ho*, 46 mm breit) 2 R.-M., >/, Seite 200 R-M. Berechnung der Seitenteile entsprechend. Bei Wiederholung Rabatt. Stellenmarkt »/.oo Seite 1.50 R.-M. Platzaufsdiläge nur bei bindender Vors*rlit na* Tarif. Erfüllungsort Leipzig. Ausgabetag: Jeden Sonnabend. Annahmes*luß für kleine Anzeigen: Donnerstag mit der Frflhpost unverblndli*. 44. Jahrgang Nr. 22 Verlag Wilhelm Diebener, Leipzig O 5, Breite Straße 7 29. Mai 1937 Unbefugter Nachdruck aus dem gesamten Inhalt ist verboten Crujeiterungsfperre für Dcrfonügcfdiöftc I m Deutschen Reichsanzeiger vom 24. Mai gab der t Reiclisvvirtschaftsminister eine Anordnung vom 20. Mai bekannt, durch die die Errichtung und Erweiterung von Versandgeschäften geregelt wird. Die Anordnung ist am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Danach ist es bis zum 1. Juli 1940 nur mit Genehmigung des Reichswirtschaftsministers gestattet: neue Unternehmungen zu errichten, die den Verkauf der im folgenden genannten Waren an den letzten Verbraucher überwiegend im Wege des Versandes betreiben (Versandgeschäfte): Tabakwaren Bestecke Musikinstrumente Kaffee, Tee, Kakao Uhren Fahrräder Arzneimittelund Schmuck waren Nähmaschinen Heilgeräte Glas- u. Porzellan- Werkzeuge Textilwaren waren Photoapparate Schuhe, Lederwaren Spielwaren und Zubehör Möbel Rasierapparate und Wasch-u. Putzmittel Elektrogeräte -klingen Parfümerien Dasselbe gilt, wenn bestehende Unternehmun gen den Vertrieb der oben genannten Waren im Wege des Versandes neu aufnehmen wollen. Auch die etwaige Erweiterung von Verpackungs- und Ver sandräumen der Versandgeschäfte oder sonstiger Be triebe, die diese Vertriebsform wählten, oder die Ver legung der Tätigkeit in andere Räume sowie die Ein richtung neuer Verpackungs- und Versandräume ist genehmigungspflichtig. Wird die Genehmigung erteilt, so kann sie von Be dingungen abhängig gemacht und mit Auflagen versehen werden. Zuwiderhandelnde können durch polizeilichen Zwang nach Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung der Vorschriften angehalten werden. Sie werden vom Kartell- gericht mit einer Ordnungsstrafe belegt, wenn es der Reichswirtschaftsminister beantragt. Die Höhe dieser Ordnungsstrafe ist unbegrenzt. — Soweit die neuen gesetzlichen Bestimmungen, die vom Einzelhandel bereits erwartet worden waren. Schon öfters ist betont worden, daß sich besonders nach dem zur Gesundung durchaus notwendigen Einzelhandelsschutz- gesetz ganz ungeeignete Kräfte der Errichtung von Ver sandgeschäften zuwendeten, ohne die kaufmännischen oder fachlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Gerade weil sie nicht den Anforderungen der Sachkundeprüfung entsprachen, suchten sie sich diesen Ausweg. Wer die Werbung aufmerksam verfolgte, stellte seit einiger Zeit fest, daß z. B. die Uhrenversand-Anzeigen allmählich immer mehr in fachlicher Beziehung ausgestattet wurden indem man bei der Firmenbezeichnung die Berufsbezeich nung Uhrmacher“ hinzusetzte. Manchmal handelte es sich dabei um Kräfte, die bisher noch gar nicht selbstän dig gewesen waren, so daß der Verdacht entstand, es nur mit einem Strohmann für die Reklame zu tun zu haben. Andererseits sahen sich auch Fachgeschäfte des Einzelhandels veranlaßt, Versandabteilungen zu errichten, um der Konkurrenz zu begegnen. Auch dieses konnte nielit^ als gesunde Entwicklung betrachtet werden, da das Streben nach Qualität, das mit zunehmender Kauf kraft immer deutlicher wurde, dadurch starke Einbuße erlitt. Es ist ja selbstverständlich, daß bei fünfmaliger Ratenzahlung und ständiger Umtausch-Bereitschaft nicht zum Preise von 15 RM eine Qualitätsuhr geboten wer den kann. Auch die Industrie hat eine Einschränkung verlangt, weil sie bei einem Teil der Neugründungen keine ge nügende Sicherheit sah. Sogar die Zweckvereinigung Versandgeschäfte in der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel forderte Schutz bei der Regierung vor den Auswüchsen in den eigenen Rei hen, wie aus unserem Bericht von Versandhandels- 1 agungen zu Anfang dieses Jahres ersichtlich war. Die Zweckvereinigung ging dabei von der Absicht aus, den Zugang zu erschweren, um den Wettbewerb der bereits bestehenden Geschäfte nicht immer mehr zu verschärfen. Dies ist auch aus einem Aufsatz von Dr. E. Posse, dem Geschäftsführer der Zweckvereinigung, erkennbar, der vom Pressedienst des Einzelhandels verbreitet wird. Dr. Posse erwähnt, daß die neue Anordnung noch keine Einbeziehung der Versandgeschäfte in das Einzelhandels schutzgesetz bedeute. Erst bei der Neufassung dieses Gesetzes sei damit zu rechnen. Weiter heißt es: Für den gesamten Einzelhandel liegt die Bedeutung der neuen Verordnung auch darin, daß in Zukunft Fabriken, die Artikel der aufgeführten Warengruppen hersteilen, den Absatz an den letzten Verbraucher nicht neu aufnehmen können. Es kann sich zwar in Ausnahmefällen die Not wendigkeit des Absatzes über Wiederverkäufer und gleich zeitig durch Vertreter oder Prospektversand ergeben. In der Regel ist aber klare Trennung der Funktionen auch im Interesse der genauen Waren-Kalkulation notwendig. Führt ein Ladengeschäft den planmäßigen Versand neu ein, so müßte es ebenfalls die Genehmigung dazu einholen. Für besonders bedeutsam bezeichnet es der Geschäfts führer der Zweckvereinigung Versandgeschäfte, daß die bestellenden Firmen den Fachcharakter der Be triebe erhalten können. Die Genehmigung der Hinzu nahme anderer Warengruppen werde ja zweifellos nur erteilt werden, wenn besondere volkswirtschaftliche Not wendigkeiten dafür vorliegen. Zum Schluß wird die Hoffnung ausgesprochen, daß die Genehmigungspflicht des Versandes dazu führt, die Reibungen zwischen Laden- Einzelhandel und Versandhandel auf ein Mindestmaß zu verringern. Nr.22. 1937 • Die Uhrmacher -Woche 263
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