Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 65.1941
- Erscheinungsdatum
- 1941
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-194100004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19410000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19410000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 345 bis 354.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 7 (15. Februar 1941)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 1940
- Autor
- Stender
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Kaliberkunde
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 65.1941 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1941) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1941) 9
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1941) 17
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1941) 25
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1941) 35
- AusgabeNr. 6 (8. Februar 1941) 43
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1941) 51
- ArtikelArbeit gegen Geld 51
- Artikel"Der Uhrmacher von Straßburg" 52
- ArtikelDie Abgabe der Einkommenssteuererklärung für 1940 54
- ArtikelKaliberkunde 55
- ArtikelVermischtes 56
- ArtikelRecht und Steuer 57
- ArtikelWirtschaftsteil 57
- ArtikelFachgruppe Juwelen, Gold- und Silberwaren, Uhren der ... 57
- ArtikelReichsinnungsverband des Uhrmacherhandwerks 57
- ArtikelAndere Vereinigungen 57
- ArtikelPersönliches 57
- ArtikelBriefkasten 57
- ArtikelAnzeigen 58
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1941) 59
- AusgabeNr. 9 (1. März 1941) 67
- AusgabeNr. 10 (8. März 1941) 77
- AusgabeNr. 11 (15. März 1941) 85
- AusgabeNr. 12 (22. März 1941) 93
- AusgabeNr. 13 (29. März 1941) 101
- AusgabeNr. 14 (5. April 1941) 111
- AusgabeNr. 15 (12. April 1941) 117
- AusgabeNr. 16 (19. April 1941) 125
- AusgabeNr. 17 (26. April 1941) 131
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1941) 141
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1941) 147
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1941) 153
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1941) 159
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1941) 165
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1941) 171
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1941) 177
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1941) 183
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1941) 189
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1941) 199
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1941) 205
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1941) 211
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1941) 217
- AusgabeNr. 31 (2. August 1941) 225
- AusgabeNr. 32 (9. August 1941) 233
- AusgabeNr. 33 (16. August 1941) 239
- AusgabeNr. 34 (23. August 1941) 245
- AusgabeNr. 35 (30. August 1941) 253
- AusgabeNr. 36 (6. September 1941) 259
- AusgabeNr. 37 (13. September 1941) 265
- AusgabeNr. 38 (20. September 1941) 271
- AusgabeNr. 39 (27. September 1941) 277
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1941) 283
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1941) 289
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1941) 295
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1941) 301
- AusgabeNr. 44 (1. November 1941) 307
- AusgabeNr. 45 (8. November 1941) 315
- AusgabeNr. 46 (15. November 1941) 323
- AusgabeNr. 47 (22. November 1941) 331
- AusgabeNr. 48 (29. November 1941) 337
- AusgabeNr. 50/51 (20. Dezember 1941) 355
- BandBand 65.1941 I
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- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG I Nr. 7 55 auskommen: Betriebsmaschinen 5 bis 10 »o, Sondermaschinen, insbesondere automatisch arbeitende 10 bis 15 o Werkzeu e 33 1 s bis 50 0 o, Laden- und Werkstatteinrichtung d bis 1U o, Schreibmaschinen 10 bis 20 0 o, Heizungsanlagen 4 bis 7 0 o, Be leuchtungseinrichtungen 15 bis 20 » o. Diese Satze haben an sich schon einen großen Spielraum und können selbstverständlich ent sprechend den Eigenheiten eines Betriebs auch anders sein. Vielleicht werden auch in diesem oder jenem Fall in diesem Jahr im Rahmen der gewerblichen Einnahmen Vergütungen und Entschädigungen aus dem Reichsleistungsgesetz für Über lassung von Kraftwagen usw. an staatliche Bedarfsstellen in Erscheinung treten. Sie sind auch einkommensteuerpflichtig. Kurzlebige Wirtschaftsgüter sind in der Praxis des Uhrmachers diejenigen Wirtschaftsgüter deren Anschaffungs kosten 200 RM nicht übersteigen. Sie sind sofort voll als Betriebs ausgaben abzusetzen, vorausgesetzt, daß sie auf dem Sonderkonto kurzlebiger Wirtschaftsgüter verbucht sind. Die anderen Einkünfte Von den anderen Einkünften, die der Uhrmacher noch haben kann, gibt es laut Formular noch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen, aus nicht selbständiger Arbeit und sonstige Einkünfte. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung be treffen diejenigen Uhrmacher, die Grundstücke besitzen. Es hat sich hier hinsichtlich der Gewinnberechnung gegenüber den früheren Jahren nichts geändert. Zu beachten ist lediglich, daß auch der Nutzungswert der Einfamilienhäuser zu diesen hmkuntten gehört. Der Nutzungswert beträgt bei diesen Einfamilienhäusern, wenn sie vor dem Januar 1925 bezugsfertig geworden sind, 3 o, und wenn sie nach dem 31. Dezember 1924 bezugsfertig geworden sind, 3,5 ° o des letzten Einheitswerts abzüglich der Schuldzinsen, die mit der Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken Zusam menhängen. Alle anderen Ausgaben für das Grundstück dürfen nicht mehr abgezogen werden, sondern sind bei dem Satz von 3 oder 3,5 °. : o bereits mit abgegolten. Die Einkünfte aus Kapitalvermögen spielen heute, wo das Betriebskaoital des Uhrmachers infolge der Warenknappheit zum Teil freigesetzt ist, eine größere Rolle. Es gehören dazu die Zinsen aus Sparkassen- und Bankguthaben, aus Pfandbriefen usw., die Dividenden von Aktien. Genußscheinen. Obligationen usw. Den Gewinn berechnet man in der Weise, daß die gesamten Werbungs kosten (z. B. Bankkosten, Sparkassenkosten, Reisekosten, die mit dem Vermögen im Zusammenhang stehen, usw.) von den Erträgen abgesetzt werden. Die Kapitalertragsteuer und den Kriegszuschlag darf man jedoch nicht abziehen. Beide werden in der Veranlagung auf die sich insgesamt ergebende Einkommensteuer berechnet. Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit hat ein Uhrmacher dann, wenn er gänzlich oder nebenberuflich Arbeit nehmer ist. Er hat diese Einkünfte abzüglich der ihm entstandenen Werbungskosten unter Ziffer 4 der zweiten Seite des Formulars einzutragen. Die von ihm entrichtete Lohnsteuer wird bei der Ver anlagung auf die sich insgesamt ergebende Einkommensteuer ver rechnet. Zu den sonstigen Einkünften, die unter Ziffer 7 ein zutragen sind, gehören in diesem Jahr noch nicht die Speku lationsgewinne aus Wertpapiergeschäften. Diese sind erst seit dem 1. Januar 1941 steuerpflichtig und infolgedessen erst im nächsten Jahr in der Erklärung anzugeben. Die Sonderausgaben Diese Ausgaben, denen man vernünftigerweise ausreichend Be achtung schenken muß, sind auf Seite 3 des Formulars vom Ge samtbetrag der Einkünfte abzuziehen. W'as man unter Sonderaus gaben versteht, ist auf dem Formular und in der Anleitung, die dem Formular beiliegt, im einzelnen ausgeführt. Zu beachten ist lediglich, daß die Kirchensteuer nicht mehr abzugsfähig ist. Des weiteren ist nicht mehr abzugsfähig der Pauschalabzug von 50 RM für die Beschäftigung einer Hausgehilfin. Nur in besonderen Fällen kann eine Ermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin gewährt werden, auf die wir weiter unten zurückkommen. Des gleichen ist der früher einmal geltende Pauschalabzug von min destens 200 RM für Sonderausgaben fortgefallen. Man kann also die Sonderausgaben nur in der tatsächlich erwachsenen Höhe ab setzen. Wer ordnungsmäßig Bücher im Sinne des Handelsgesetzbuches führt, kann jetzt die in 1938 und 1939 etwa entstandenen Ver luste aus Gewerbebetrieb als Sonderausgaben absetzen und dadurch das steuerpflichtige Einkommen entsprechend kürzen. Verluste sind aber in diesen Jahren in der Regel kaum entstanden. Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastungen Wem im Jahre 1940 außergewöhnliche Belastungen erwachsen sind, die seine steuerliche Leistungsfähigkeit wesentlich beein trächtigen, kann Antrag auf entsprechende Ermäßigung der Ein kommensteuer stellen. Solche Belastungen können herbeigeführt ■worden sein durch Krankheit, Unfall, überdurchschnittliche Aus- gaben für den Unterhalt von Kindern und Familienangehörigen (z. B. wenn der Steuerpflichtige in seinen Haushalt seine alte Mutter aufgenommen hat) usw. Eine Ermäßigung ist auch möglich wegen der Beschäftigung einer Hausgehilfin. Hierbei ist gleichzeitig etwas anderes zu sagen. Wenn die Ehefrau im Geschäft mitarbeitet und sie infolgedessen im Haushalt eine Hausgehilfin haben muß, so darf der Lohn an die Hausgehilfin deswegen nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Er ist deswegen überhaupt noch nicht steuerlich berück sichtigungsfähig. Anders wenn die Hausgenilfin auch im Geschäft mitarbeitet, also z. B. den Laden reinigt, Ware austrägt, vielleicht auch verkauft usw. In letzterem Fall kann der ihr gezahlte Lohn anteilig als Betriebsausgabe behandelt werden. Jedoch kann die Beschäftigung einer Hausgehilfin auch zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer aus Billigkeitsgründen führen, wenn der Uhrmacher mehr als drei minderjährige Kinder hat oder wenn er kriegsbeschädigt oder eine Kriegsbeschädigten gleich gestellte Person ist, deren Beschädigung eine wesentliche körper liche Behinderung zur Folge hat, oder wenn er das 70. Lebensjahr vollendet hat oder hilflos ist (bei Ehegatten genügt es, wenn einer von ihnen das 70. Lebensjahr vollendet hat oder hilflos ist). C 4 ~ — A * KaliberhunOe Der Uhrmacher hat sich in den letzten Jahrzehnten verhältnis mäßig wenig mit der Kaliberkunde beschäftigt. Meistens war die Nachfrage nach Uhren größer als das Angebot, Es wurde deshalb teils aus Not, teils vielleicht auch aus Gleichgültigkeit genommen, was angeboten wurde. An Plätzen mit wechselndem Verkehr, be sonders also in Großstädten und Fremdenverkehrsplätzen, bekamen die Uhrmacher wohl vielfach verschiedene Fabrikate von Uhren in die Hand; aber auch da machten sie sich nicht viel Kopfzer brechen darum, um was für Kaliber und Rohwerke es sich han delte; die Uhren wurden eben überholt, und wenn ein Bestandteil ersetzt werden mußte, so war er leicht durch den örtlichen Be standteilehandel oder in schwierigen Fällen durch die Großfirmen dieses Gebietes zu bekommen. Das hat sich heute geändert. Infolge des Mangels an neuen Uhren, die auf Grund fester Geschäftsverbindungen über den Großhandel dem Uhrmacher zugeführt werden können, muß jetzt mehr noch als sonst das genommen werden, was gerade greifbar ist. Außerdem wird so manche Uhr, die bereits beiseite gelegt war, wieder hervorgeholt und zur Reparatur gegeben. Die Be standteilebeschaffung ist demgegenüber aber wesentlich erschwert, wenn man auch dem Großhandel auf diesem Gebiete das Zeugnis ausstellen muß, daß er wirklich fortschrittlich war und die Be lieferung mit Bestandteilen in überraschend hohem Maße sicher gestellt hat. Der Personalmangel zwingt aber auch hier zu Ver einfachungen. Ein vergleichendes Aussuchen von Bestandteilen ist nicht in demselben Maße möglich wie bisher. Es ist auch unwirt schaftlich gegenüber dem Aussuchen der Bestandteile nach Mar ken und Kalibernummern; die Voraussetzung hierfür ist aber die Kenntnis der Kaliber, auf deren Bedeutung wir schon öfters kin- gewiesen haben. Ein kleines Hilfsmittel wurde z. B. durch die Darstellung der Rohwerkmarken im Deutschen Uhrmacher- Kalender 1937 gegeben. ^ In der Schweiz hat man schon dickbändige Werke geschalten, in denen die einzelnen Kaliber zur Darstellung gekommen sind. Diese Werke sind aber nicht nur kostspielig, sondern auch nicht sehr handlich und zudem in Deutschland nicht allgemein zu be schaffen. Hier hat die Firma Rudolf Flume eingesetzt, indem sie festgestellt hat, was für Bestandteile nach Marken und Kalibern bestimmt werden können, um mit Sicherheit anzunehmen, daß die richtigen Teile geliefert werden. Sie hat weiter festgestellt, daß es ein ganz typisches Merkmal für die einzelnen Kaliber gibt, nämlich die Aufzugbrücke. Sie ist deshalb dazu übergegangen, zunächst für Formwerke in ihrem Flume-Brief Nr. 14 und dem nächst auch für runde Armbanduhrwerke in ihrem Flume-Briei Nr. 15 diese Werke von der Zifferblattseite gesehen so abzubilden, daß die Aufzugbrücken hervorgehoben sind. Bei diesen Abbildun gen läßt sich in der Tat durch vergleichendes Betrachten in kür zester Zeit feststellen, welches Kaliber in Betracht kommen kann. Die beigefügte Übersicht gibt dann sogleich an, welche Bestand teile und in was für Packungen diese lieferbar sind. Weiter wird auch darauf hingewiesen, bei welchen Bestandteilen sich eine Vor ratsbestellung nicht empfiehlt. Damit ist den Uhrmachern ein aus gezeichnetes Mittel an die Hand gegeben, bei den Reparatur arbeiten Zeit zu sparen und das eigene Bestandteilelager so aul zubauen, daß es mit wirklichem Nutzen verwendet werden kann und nicht durch unnütze Teile belastet wird.
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