Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 59.1935
- Erscheinungsdatum
- 1935
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193500008
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19350000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19350000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (5. Januar 1935)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vermischtes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Unterhaltung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 59.1935 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1935) 1
- AusgabeNr. 2 (5. Januar 1935) 15
- ArtikelDer Einzelhandel mit Uhren und Edelmetallwaren im Jahre 1934 15
- ArtikelRichtige Länge und Stärke der Zugfeder 17
- ArtikelAus der Werkstatt 20
- ArtikelDie Korundgruppe: Rubin und Saphir 20
- ArtikelSprechsaal 22
- ArtikelVermischtes 22
- ArtikelUnterhaltung 24
- ArtikelHandels-Nachrichten 25
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 25
- ArtikelVersch. Vereinigungen 26
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 26
- ArtikelBriefkasten 26
- AusgabeNr. 3 (12. Januar 1935) 27
- AusgabeNr. 4 (19. Januar 1935) 39
- AusgabeNr. 5 (26. Januar 1935) 53
- AusgabeNr. 6 (2. Februar 1935) 67
- AusgabeNr. 7 (9. Februar 1935) 79
- AusgabeNr. 8 (16. Februar 1935) 89
- AusgabeNr. 9 (23. Februar 1935) 103
- AusgabeNr. 10 (2. März 1935) 115
- AusgabeNr. 11 (9. März 1935) 129
- AusgabeNr. 12 (16. März 1935) 141
- AusgabeNr. 13 (23. März 1935) 155
- AusgabeNr. 14 (30. März 1935) 167
- AusgabeNr. 15 (6. April 1935) 181
- AusgabeNr. 16 (13. April 1935) 193
- AusgabeNr. 17 (20. April 1935) 207
- AusgabeNr. 18 (27. April 1935) 219
- AusgabeNr. 19 (4. Mai 1935) 227
- AusgabeNr. 20 (11. Mai 1935) 239
- AusgabeNr. 21 (18. Mai 1935) 251
- AusgabeNr. 22 (25. Mai 1935) 269
- AusgabeNr. 23 (1. Juni 1935) 1
- AusgabeNr. 24 (8. Juni 1935) 301
- AusgabeNr. 25 (15. Juni 1935) 313
- AusgabeNr. 26 (22. Juni 1935) 327
- AusgabeNr. 27 (29. Juni 1935) 341
- AusgabeNr. 28 (6. Juli 1935) 353
- AusgabeNr. 29 (13. Juli 1935) 365
- AusgabeNr. 30 (20. Juli 1935) 377
- AusgabeNr. 31 (27. Juli 1935) 391
- AusgabeNr. 32 (3. August 1935) 403
- AusgabeNr. 33 (10. August 1935) 415
- AusgabeNr. 34 (17. August 1935) 427
- AusgabeNr. 35 (24. August 1935) 435
- AusgabeNr. 36 (31. August 1935) 451
- AusgabeNr. 37 (7. September 1935) 463
- AusgabeNr. 38 (14. September 1935) 475
- AusgabeNr. 39 (21. September 1935) 489
- AusgabeNr. 40 (28. September 1935) 505
- AusgabeNr. 41 (5. Oktober 1935) 517
- AusgabeNr. 42 (12. Oktober 1935) 527
- AusgabeNr. 43 (19. Oktober 1935) 541
- AusgabeNr. 44 (26. Oktober 1935) 555
- AusgabeNr. 45 (2. November 1935) 567
- AusgabeNr. 46 (9. November 1935) 581
- AusgabeNr. 47 (16. November 1935) 593
- AusgabeNr. 48 (23. November 1935) 605
- AusgabeNr. 49 (30. November 1935) 623
- AusgabeNr. 50 (7. Dezember 1935) 635
- AusgabeNr. 51 (14. Dezember 1935) 649
- AusgabeNr. 52 (21. Dezember 1935) 663
- BandBand 59.1935 I
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24 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG Nr. 2 habe, auf den Erbhof zu ziehen, Frau R. wie eine Mutter aufzu nehmen und seinen Sohn wie einen Bauer zu erziehen. Dieser Ver trag wurde vom Erbhofgerichte genehmigt; es wurde aber dem Uhr macher die Verpflichtung auferlegt, auf den Erbhof zu ziehen und seinen Sohn als Bauer zu erziehen. Die Beschwerde des Kreis bauernführers wurde vom Landeserbhofgericht in Celle verworfen, indem u. a. ausgeführt wurde, es sei dem Beschlüsse des Anerbe gerichts beizutreten. Da Frau R. keine Anerben habe, dürfe sie einen Nachfolger auf ihrem Erbhof bestimmen; die Auswahl des künftigen Erbhofbesitzers dürfe Frau R. unabhängig vom Anerben gericht vornehmen, falls der Nachfolger bauernfähig sei. Der Vater sei als Uhrmacher in der Stadt nicht bauernfähig; es reiche aber aus, daß der Vater des Knaben seinen Sohn als Bauer erziehen werde. Dies sei nach den getroffenen Feststellungen anzunehmen. Unter den obwaltenden Umständen sei Frau R. berechtigt, den Nachfolger des Erbhofes durch Testament, Erbvertrag oder Über gabevertrag gemäß §§ 25, 28, 37 des Reichserbhofgesetzes zu be stimmen; dafür, daß die Auflagen des Anerbengerichts erfüllt werden, werde der Kreisbauernführer zu sorgen haben. (Akten zeichen; 1021. 34.) Ein Abreißkalender in recht geschmackvoller Ausführung ist von den Kienzle-Uhrenfabriken für das Jahr 1935 herausgebracht worden. Die einzelnen Blätter sind für 3 bezw. 4 Tage eingerichtet und bieten Raum zu Vormerkungen. Durchsetzt ist der Kalender mit Postkarten, die prächtige Darstellungen von Uhren im Raum enthalten. Die nützlichste Verwendung dieser Postkarten ist unserer Ansicht nach ihre Verwendung in Wechsel rahmen in Schaufenster und Laden, weil sie in vorzüglicher Weise die Wirkung der verschiedenen Uhrentypen im Raum zeigen und infolgedessen ein ausgezeichnetes Werbemittel darstellen. Edelstein-Erzeugnisse auf einer Ausstellung. Das Modeamt der Stadt Frankfurt a. M. zeigt in der bis zum 15. Januar dauernden Ausstellung in der Sonderabteilung für modische Zutaten Erzeug nisse der Idarer Edelsteinindustrie und zwar Knöpfe aus Achat und Edelsteinen. In Vitrinen liegen Stoffe ausgebreitet, und die Knöpfe aus edlen Steinen sind in besonderer Beleuchtung und geschmack voller Anordnung und Farbenharmonie darüber verteilt. Einige Idarer Steinfirmen, welche die Massenlieferung dieser Knöpfe in Angriff nehmen wollen, haben sich bereits mit dem Modeamt in Verbindung gesetzt, und man hofft, einen neuen Weg gefunden zu haben, auf dem die Arbeitslosen der Edelsteinindustrie von den Erdarbeiten weg ihrem eigentlichen Berufe zugeführt werden können. Büchertisch*) Agenda Horloger 1935. 32. Jahrgang. Taschenformat. 208 Seiten. Biel, C h. Rohr. Gebunden 2,60 RM einschließlich Porto. — Der erliegende neue Jahrgang des schweizerischen, in französischer Sprache erscheinenden Uhrmacher-Kalenders bringt neben Auf sätzen von besonders schweizerischem Interesse über Fachschul- fragen des Landes und Frankreichs sowie über das telephonische Zeitsignal noch zwei uhrentechnische Arbeiten und zwar einen Aufsatz von R. L a v e s t über die Zugfeder, in dem die Lage der Dinge, wie sie sich einmal dem Uhrenkonstrukteur und dann dem Reparateur darbietet, gesondert dargestellt wird, sowie eine Übersicht von Ed m. Degallier über Einrichtungen zur Ab schwächung der Einwirkungen von Stößen oder Erschütterungen auf die Unruhzapfen. Leider sind bei der ersten dieser Arbeiten die Formeln auf Seite 195 für die Federklingendicke und die Feder länge durch offenbare Druckfehler zu falschen geworden. Bei der hormel für e (hier die Federklingendicke) darf das Wurzelzeichen sich nicht auch über die beiden letzten Glieder im Zähler des Ausdrucks erstrecken, und bei der Formel für L fehlt im Nenner der Wert e. Wenn der Verfasser auch meint, daß die Ausrechnung der Werte dem Praktiker zu beschwerlich sein würde, und deshalb auf die Degallierschen Federtabellen verweist, so ist es doch bedauerlich, daß unrichtige Formeln dastehen, die Uhrmacher, die sich wirklich einmal auf die Theorie stützen wollen, in schlimme Konfusion stürzen und ihnen das an sich so schwache Vertrauen zu den theoretischen Lehren vollends rauben müssen. Schließlich hat es der Praktiker aber gar nicht nötig, bei der Feststellung von e (wir haben für die Federklingenstärke die Bezeichnung s) zum Wurzelausziehen zu greifen; es gibt cafür, wie ich im Deutschen Uhrmacher-Kalender für 1926 auf Seite 111 gezeigt habe, einen ganz leicht auszurechnenden Abdruck. Im übrigen kann der „Agenda Horloger“ den rachleuten, die französisch verstehen, wohl empfohlen werden. M, L o e s k e. Indicateur Davoine 1935. Adreßbuch der Uhrenindustrie der Schweiz und der benachbarten Länder. 77. Ausgabe, 89. Jahrgang. Verlag A. Gogler. Preis gebunden 5 RM. — Das bekannte Adreß buch der schweizerischen Uhrenindustrie ist jetzt in der neuen Auflage für 1935 erschienen. Es enthält die Anschriften der Uhren- ) Die hier besprochenen Bücher können auch vom Verlage der Deutschen Uhrmacher-Zeitung bezogen werden. und Schmuckwarenfabrikanten der Schweiz sowie die Anschriften aller einschlägigen Nebenindustrien, auch aus den benachbarten Ländern. Dem Buche ist ferner eine Tabelle der Zollvorschriften, der gesetzlichen Vorschriften über die Kontrolle der Edelmetalle, ein Verzeichnis der schweizerischen Konsulate und Gesandt schaften, eine Zusammenstellung von Fabrikmarken und ein französisch-deutsch-englisches Wörterverzeichnis beigegeben. Das Adreßbuch hat sich seit Jahren gut bewährt, und seine Be schaffung kann den Interessenten empfohlen werden. Deutscher Reichspost-Kalender 1935. Herausgegeben mit Unter stützung des Reichspostministeriums. Leipzig. Konkordia-Verlag P.einhold Rudolph. Preis 2,80 RM. — Dieser Kalender will in ge meinverständlicher Form Zeugnis ablegen für die neuzeitliche und wirtschaftliche Geschäftsführung der Deutschen Reichspost und für ihre Bedeutung als gemeinnützige öffentliche Einrichtung im Dienste der Volksgesamtheit. Er führt durch die vielgestaltigen Aufgaben- und Tätigkeitsgebiete der Deutschen Reichspost und will gleichzeitig Erklärer der bequemsten und wohlfeilsten Be nutzungsmöglichkeiten und damit ein wertvoller und praktischer Berater sein. Ausführliche Gebührenübersichten der wichtigsten Post-, Postscheck-, Telegraphen- und Fernsprechgebühren und zwei Kalendarien bilden den Schluß. Unterhaltung Falsche Zeitangabe wird bestraft, aber wo? Kürzlich brachte eine Zeitung eine Zusammenstellung abson derlich anmutender Gesetze, die in verschiedenen Bundesstaaten der nordamerikanischen Union noch in Kraft sind, weil man ver gessen hat, sie abzuschaffen. Beispielsweise ist in der Hälfte der Staaten der Union die Länge der Hotelbett-Laken gesetzlich vor geschrieben. Zu Pferde darf man keine Forellen angeln; ob zur Schonung des Pferdes oder der Forellen wird nicht gesagt. Auch darf man von der Straßenbahn aus nicht auf Spatzen oder anderes „Flugwild“ schießen. Aber im Staate Connecticut hat der Gesetz geber den guten Einfall gehabt, allen Uhren „Standardzeit“ auf zuerlegen. Wer „absichtlich“ eine andere Zeit angibt, macht sich strafbar. Schade, daß das Wörtchen „absichtlich“ die gute Ab sicht, doch wieder fast wirkungslos macht, denn dieses Gesetz ist sicherlich in erster Linie auf die öffentlichen Zeitangaben gemünzt, und „absichtlich“ läßt wohl niemand seine Straßenuhr falsche Zeit anzeigen. Aber allen Inhabern von Straßenuhren sollte auch bei uns die Pflicht auferlegt werden, für den guten Gang der Uhren innerhalb mäßiger Genauigkeitsgrenzen Sorge zu tragen. Dem, der nach zweimaliger vergeblicher Aufforderung seine Straßenuhr immer noch nach mittlerer Mondzeit gehen läßt, sollte sie weggenommen und öffentlich meistbietend zugunsten eines Negerdorfes versteigert werden. L. L. Der Uhrenpatient Ein dicker, krank aussehender Mann betritt ein Uhrengeschäft. „Guten Tag, Herr Uhrendoktor! Gestatten Sie, daß ich mich vor stelle, mein Name ist Roskopf. Sie erlauben wohl, daß ich mich setze, mir ist wirklich nicht gut. Mein Chef hat mich hergeschickt, um mich untersuchen zu lassen, da er in der letzten Zeit mit meinen Leistungen nicht zufrieden war. Über mein Herz konnte ich zuerst nicht klagen, das schlug laut und kräftig, aber jetzt scheint der ganze Organismus in Unordnung zu sein, und das, be denken Sie, bei meinem jugendlichen Alter.“ Der Uhrendoktor hörte sich geduldig diese Klagen an, und ein flüchtiges Lächeln huschte über seine Züge; dann sagte er: „Ja, ja, ich glaube es, das liegt an der Art, kurzlebige Rasse: nach außen dick und aufgeschwemmt, aber schlechtes Mark. Das kennen wir schon. Na, machen wir mal den Rock auf.“ Mit der Lupe im Auge studierte Dr. Unruh dann aufmerksam die einzelnen Organe, während er abgerissene Worte vor sich hin murmelte. „Blutreinigungskur auch nötig, aber kein Allheilmittel, chronische Zapfenlocherweiterung, und hier haben wir schon den Hauptfehler! Zwei nebeneinander liegende Organe vertragen sich nicht. Das Ankerrad hat fehlerhafte Zähne, und der Anker, der seine Arbeit sonst wie ein Ballettänzer hüpfend versieht, ist an scheinend ganz lahm geworden. Wie niedlich sind sonst seine Drehungen und Wendungen! Bald nähert er sich mit der einen Seite dem Rade, während er die andere blitzschnell abkehrt; so geht das in harmonischem Spiel weiter, aber, sehen Sie, bei Ihnen, da wird der Anker bei der geringsten Annäherung zurückgeschleu dert und zwar an beiden Schenkeln fast gleichzeitig; er bekommt also gleichsam Fußtritte zur Unrechten Zeit, und das verträgt er nicht. Auch die Ankergabel ist sehr mitgenommen; während sie bei Ihren vornehmeren Verwandten nur einen glänzend polierten Edelstein zu bewegen hat, bekommt die Ankergabel bei Ihnen dauernd einen klobigen Messinglappen ins Maul geschleudert. Alles sehr mies! Eine größere Operation ist nötig, aber ich glaube nicht, daß Ihr Chef die bezahlen wird. Er wird wohl lieber einen
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