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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 54.1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-193000003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19300000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original fehlen die Seiten 529-530, 821-822, 827-828.
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 6
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Mitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 54.1930 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis II
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1930) 1
- AusgabeNr. 2 (11. Januar 1930) 21
- AusgabeNr. 3 (18. Januar 1930) 37
- AusgabeNr. 4 (25. Januar 1930) 55
- AusgabeNr. 5 (1. Februar 1930) 75
- AusgabeNr. 6 95
- ArtikelDie kurzfristige Erfolgsrechnung 95
- ArtikelDie Lehre an der Deutschen Uhrmacherschule (Fortsetzung zu Seite ... 96
- ArtikelGestohlen wurden - - - 98
- ArtikelSingende und musizierende Uhren im Rundfunk 99
- ArtikelSprechsaal 102
- ArtikelVermischtes 103
- ArtikelUnterhaltung 104
- ArtikelHandels-Nachrichten 105
- ArtikelMeister-Vereinigungen 106
- ArtikelGehilfen-Vereinigungen 108
- ArtikelPersonalien u. Sonstiges 108
- ArtikelBriefkasten 109
- ArtikelPatent-Nachrichten 109
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 110
- AusgabeNr. 7 (15. Februar 1930) 113
- AusgabeNr. 8 (22. Februar 1930) 123
- AusgabeNr. 9 (1. März 1930) 143
- AusgabeNr. 10 (8. März 1930) 161
- AusgabeNr. 11 (15. März 1930) 179
- AusgabeNr. 12 (22. März 1930) 195
- AusgabeNr. 13 (29. März 1930) 213
- AusgabeNr. 14 (5. April 1930) 231
- AusgabeNr. 15 (12. April 1930) 249
- AusgabeNr. 16 (19.April 1930) 267
- AusgabeNr. 17 279
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1930) 297
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1930) 321
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1930) 339
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1930) 357
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1930) 375
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1930) 393
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1930) 413
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1930) 427
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1930) 441
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1930) 453
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1930) 469
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1930) 493
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1930) 511
- AusgabeNr. 31 (2. August 1930) 527
- AusgabeNr. 32 (9. August 1930) 545
- AusgabeNr. 33 (16. August 1930) 561
- AusgabeNr. 34 (23. August 1930) 577
- AusgabeNr. 35 (30. August 1930) 593
- AusgabeNr. 36 (6. September 1930) 607
- AusgabeNr. 37 (13. September 1930) 621
- AusgabeNr. 38 (20. September 1930) 637
- AusgabeNr. 39 (27. September 1930) 653
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1930) 665
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1930) 679
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1930) 697
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1930) 715
- AusgabeNr. 44 (1. November 1930) 729
- AusgabeNr. 45 (8. November 1930) 745
- AusgabeNr. 46 (15. November 1930) 759
- AusgabeNr. 47 (22. November 1930) 777
- AusgabeNr. 48 (29. November 1930) 793
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1930) 815
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1930) 835
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1930) 853
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1930) 869
- BandBand 54.1930 I
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Nr. 6 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 111 hsV Sani »loif : § Jnsz >nßd !Sl92 ildoz jjrM n'J* !19 V lUS j [oöq / fl** El*/ 1 ' ß .iH^i »dfrf i Kochendörffer und Herr Dr. Felsing, die eine Verallgemeinerung des Falles nicht wünschten, beteiligen, wird beschlossen, die An gelegenheit in dem vorliegenden Bericht zu veröffentlichen, um den anderen Firmen zu zeigen, daß die deutschen Uhrmacher ent schieden gegen eine derartige Einstellung einer Fabrik pro- i testieren. Eine ausführliche Aussprache entspinnt sich über die von der Firma Thiel jetzt herausgebrachte Reklame, mit Preisen ver sehene Uhrenständer zu verschicken. Herr Kratz erhebt gegen das Vorgehen der Firma Thiel Protest, Die Firma Thiel müsse sich genau wie jede andere Firma den Beschlüssen der Reichs tagung anschließen. Auch Herr Kerckhoff ist der Ansicht, daß wir auf dem Standpunkt stehen müssen, uns keine Preise vor schreiben zu lassen; wenn die Preise der Firma Thiel auch nur Vorschläge seien und niemand binden, so sei doch zu fürchten, daß hier der Anfang zu festgesetzten Preisen und zur Preisinser tion gemacht werde. Herr Dilger ist gleichfalls dafür, in einer Resolution gegen die Absicht der Firma Thiel zu protestieren, da er eine Nachahmung des Falles fürchtet; der gleichen Ansicht sind die Herren Bätge und Coquot. Herr Dr. Felsing weist auf den auf der Reichstagung gefaßten Beschluß hin, wonach sich der Zentralverband eine Preisfestsetzung verbittet. Es wird deshalb beschlossen, der Firma Gebr. Thiel das nachstehende Telegramm zu schicken; ,,Hauptausschuß erblickt in Ausstellungsständer mit Preisen Verletzung der Reichstagungsbeschlüsse bezüglich Festsetzung und Inserierung von Preisen. Wünschen Ständer mit Preisen nicht zu liefern.“ Es wird nun über den nächsten Punkt der Tagesordnung, Be schluß über die Neufassung der Bestimmungen für die Auszahlung des Sterbegeldes, gesprochen, die in der nachfolgenden Fassung einstimmig angenommen werden. Satzungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) über die Auszahlung des Sterbegeldes § 1. Charakter des Sterbegeldes Das Sterbegeld ist eine außerordentliche Leistung des Ver bandes, für die weder ein besonderer Beitrag erhoben wird noch ein entsprechendes Entgelt in den Mitgliedsbeiträgen erhoben wird, noch ein entsprechendes Entgelt in den Mitgliedsbeiträgen enthalten ist. § 2. Nichteinklagbarkeit, Ausschluß der Auf rechnung und Abtretung Auf die Auszahlung des Sterbegeldes besteht kein rechtlich erzwingbarer Anspruch. Eine Aufrechnung mit dem Anspruch auf Auszahlung des oterbegeldes oder seine Abtretung sind ausgeschlossen. § 3. Höhe des Sterbegeldes Das Sterbegeld beträgt 100 RM Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere eine we sentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Ver bandes eintritt, so kann der Vorstand die Herabsetzung dieses Betrages bis zur Hälfte, der Hauptausschuß weitere Herab- schließcnT S ° We ^ gänzliche Aufbebun g der Einrichtung be- §4. Voraussetzungen der Auszahlung des Sterbe geldes ca Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt nur unter den in 88 j bis 7 naher bezeichneten Voraussetzungen. § 5. Dreijährige (mittelbare) Mitgliedschaft Der Verstorbene muß dem Verband im Zeitpunkt seines Todes wenigstens drei Jahre als (mittelbares) Mitglied angehört haben. Mittfßl^ H er ' rer k stor , bene 'bereits am 20. Juni 1929 (mittelbares) Mitglied des Verbandes, so ist das Sterbegeld auch auszuzahlen wenn diese Mitgliedschaft noch nicht drei Jahre bestanden hat § 6. Pünktliche Zahlung der Beiträge Die an den Verband Beiträge abführende Organisation des Verstorbenen muß hinsichtlich seiner Person ihren Verpflichtungen ^l,.r‘ S iv T? n Belträ S en Pünktlich nachgekommen sein. Eine wtn ?• Zablun £ von Beiträgen ist nicht mehr anzunehmen, ei . ner Frist von sechs Wochen nach alligkeit erfolgt. Die Fälligkeit tritt jeweils am Vierteljahrsersten ja'hr Un zwar bezüglich des Beitrages für das beginnende Viertel- Die Organisationen, die Beiträge an den Verband abführen, aben anzugeben, auf welche Einzelpersonen diese Beiträge ent fall es. § 7. Rechtzeitiger Antrag auf Auszahlung des Sterbegeldes Die Auszahlung des Sterbegeldes erfolgt nur auf schriftlichen Antrag der Ortsvereinigung des Verstorbenen. Der Antrag ist innerhalb einer Frist von vier Wochen seit Eintritt des Sterbe falles zu stellen. In dem Antrag ist anzugeben, an wen die Aus zahlung des Sterbegeldes zu erfolgen hat. In Ermangelung einer solchen Angabe wird das Sterbegeld an den Antragsteller über wiesen. Der Antrag soll unter Verwendung der Vordrucke des Ver bandes gestellt werden. § 8, Beschlußverfahren über die Auszahlung des Sterbegeldes Die Auszahlung des Sterbegeldes ist in das billige Ermessen des Verbandes gestellt. Es sollen insbesondere Personen erhalten, die das Begräbnis besorgt oder mit dem Verstorbenen zur Zeit seines Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Über die Auszahlung des Sterbegeldes entscheidet der Ge schäftsführer des Verbandes. Gegen einen die Auszahlung des Sterbegeldes ablehnenden Beschluß können die dadurch Beschwerten Personen Einspruch einlegen und zwar innerhalb einer Frist von zwei Wochen seit der Zustellung dieses Beschlusses an die zuständige Ortsvereinigung. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Verbandes zu richten. Über den Einspruch entscheidet endgültig der Vorstand des Verbandes. § 9. Verbindliche Kraft des Beschlusses auf Auszahlung des Sterbegeldes Der Beschluß des Geschäftsführers auf Auszahlung des Sterbe geldes ist für den Verband in jedem Falle bindend. Die Satzung soll außer der Veröffentlichung hier noch an die Innung geschickt werden. Der Vorsitzende gibt dann noch kurz das Programm der Reichstagung Münster, die am 19. Juli beginnt, und der am 17. und 18. Juli wieder eine Vorstands- und Hauptausschuß- Sitzung vorangeht, bekannt. — Unter dem Punkt Verschiedenes verliest der Vorsitzende einen Briefwechsel mit der Firma Muth Nachf., Inh. J. Nießlein, Dresden, der nachstehend wiedergegeben wird: In einem langen Schreiben vom 30. Oktober 1929 ergeht sich Herr Nießlein in Ausfällen gegen den Zentralverband und die ZentRa. Wir haben natürlich nur Interesse an diesen Ausfüh rungen, soweit sie den Zentralverband betreffen. In dem Briefe heißt es nun: „Es ist mir genau bekannt, daß Fabrikanten zum Centra-Lie- feranten (Centra in der alten Schreibweise!) gekrönt wurden, nach dem von diesen erst entsprechend — —!‘ Da hier, allerdings in versteckter Form, der Vorwurf der Be stechlichkeit erhoben wird, schrieb der Geschäftsführer W. König, der ja seinerzeit auch die Arbeiten für die alte Centra über nommen hatte, an Herrn Nießlein am 15. November: Ich komme zurück auf Ihr an den Zentralverband gerichtetes Schreiben vom 30. Oktober. In diesem Schreiben heißt es auf der ersten Seite im letzten Absatz: „Es ist mir genau bekannt, daß Fabrikanten zum Centra-Lie- feranten gekrönt wurden, nachdem von diesen erst ent sprechend ! Man hat dabei aber wenig Wert auf das Re nommee des betreffenden Lieferanten und auf die Qualität seiner Ware gelegt." Bitte, wollen Sie sich etwas näher erklären, was Sie mit diesem Absatz meinen, und wollen Sie Ihre darin liegende Be schuldigung und Beleidigung so wiederholen, daß es mir möglich ist, dazu Stellung zu nehmen oder die Angelegenheit auf dem Ge richtswege zu klären. Hochachtungsvoll (gez.) W. König. Und am 7. Dezember, nachdem mehrfach die Beantwortung angemahnt war: Ich nehme Bezug auf mein Schreiben vom 15. November, auf das ich trotz Anmahnung bisher keine Antwort erhalten habe. Da Sie in Ihrem Schreiben vom 30. Oktober, 1. Seite, letzter Absatz, von der alten Centra sprachen, so muß ich die versteckten Anwürfe, die Sie erheben, auf mich persönlich beziehen. Ich nehme an, daß Sie den Mut besitzen, diese Ihre versteckten An würfe in einer klaren deutlichen Form zu wiederholen, damit ich entsprechend Stellung nehmen kann. Ich kann nicht annehmen, daß Sie sich hinter diese unklare Fassung verstecken, da ich eine solche Feigheit bei Ihnen nicht voraussetze. Hochachtungsvoll (g* z d W. König.
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