XXI Von ihm wissen wir, daß er dem Kloster Altzelle für den Fall der Auffindung von Erzanbrüchen auf seinem Gebiete gewisse Rechte zugestand, welche über die sonst den Oberflächenbesitzern bez. Grund herren zustehenden Gerechtsame hinausgingen 1 ). Man kanu wohl hieraus schließen, daß schon vor dem Tode Dietrichs (1221) auf dem Gebiete des Klosters Schürfarbeiten stattfanden, die Erfolg versprachen, daß also die Bergbauthätigkeit sich nicht mehr auf jene vom Kloster wieder abgetretenen 108 Lehn beschränkte. Der Rath zu Freiberg glaubte sich durch die dem Kloster gemachten Zugeständnisse in den bei Begründung der Stadt ihm gewährten Rechten beeinträchtigt und gerieth deswegen mit dem Konvent in Streitigkeiten, die Markgraf Heinrich durch einen am 8. August 1241 beurkundeten Vergleich bei legte. Den Altzelier Conversen Gerliardus magister montium, der unter den Zeugen dieses Vergleichs erscheint, wird man wohl nicht für einen landesherrlichen Bergmeister, sondern für einen Bergmeister des Klosters zu halten haben 2 ), obwohl uns allerdings sonstige Zeugnisse über das Bestehen eines solchen Amts bei Klöstern nicht vorliegen 3 ). Sicher ist, daß in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts auf Altzeller Gebiet und zwar an der Striegis in der Gegend von Böhrigen (südlich von Roß wein), wo noch jetzt alte Halden und Pingen davon zeugen sollen 1 ), Bergbau getrieben wurde 6 ). Wie im Nordwesten, so fand man auch im Nordosten von Frei berg im Elbthale und zwar in der Gegend von Scharfenberg auf *) quod, si contingeret, quod mons habens metallum inveniretur in bonis vel fundo monasterii supradicti, post camerarii mensuram que lein wlgariter nuncupatur mensuraretur inmediate mensura que similiter lein dicitur monasterio sepe dicto. Fi'b. UB. I, 10. Vergl. unten S. XXXI f. und über das auch in Böhmen vorkommende Abtslehen unten S. LII N. 4. 2 ) So Tittmann Heinrich der Erlauchte 1,201. Beyer Alt-Zelle 337. Leuthold 20. 3 ) Auch Meilacus de Pelliparia (s. o. S. XIX) stand wohl in den Diensten des Klosters. ä ) Gautsch’s Archiv für sächs. Gesch. 1,287. 6 ) Markgraf Heinrich, welcher mehrere in dortiger Gegend gelegene Schmelz- kütten aus nicht angegebenen Gründen zerstört hatte, gestattete am 2. Sept. 1278 dem Kloster den Wiederaufbau einer solchen. Erb. UB. II, 3. Vergl. Gautsch a. a. 0. 285 fgg. Beyer Alt-Zelle 337. Das sächs. Bergrecht. b