XXIV reiche Erträgnisse abgeworfen hat und daß der Glanz, der Heinrichs Regierung umgiebt, theilweise wenigstens auf diese zurückzuführen ist 1 ). Auch wohlthätigen und frommen Zwecken kam der Bergsegen zu Gute 1 ; Hospitäler, Kirchen und Klöster verdankten ihm zahlreiche Schenkungen und Stiftungen. Unter diesen sind für uns*namentlich folgende von Interesse. Im Jahre 1241 schenkte der Markgraf dem Hospitale zu Grimma metallum, quod invenitur inter terram et quod dicitur erzc, quod in vulgari berch nominatur, d. li. doch wohl dasjenige Erz, das in den zu Tage geforderten und zu Halden aufgeschütteten tauben Gesteins massen noch enthalten war, oder vielmehr die dem Landesherren zu- stelienden Gewinnantheile an demselben, die •Haldenzehnten 2 ). Daß eine nachträgliche Durchsuchung von Halden auflässiger Bergwerke denn an solche haben wir wohl zunächst zu denken — schon vor der Mitte des 13. Jahrhunderts stattfand, deutet einerseits auf eine voraus- gegangene Periode langjährigen und umfänglichen Bergbaues, andrer seits fieilich auch darauf, daß die Aussonderung der Erze vom tauben Gestein in ältester Zeit eine sehr unvollkommene war, vielleicht weil man sich bei geringhaltigen Erzen che Mühe des Scheidens überhaupt sparte. Wie die anderen Güter und Rechte des Hospitals zu Grimma, so kam auch der Haldenzehnte später an das Nonnenkloster daselbst, das dann nach Nimptschen verlegt wurde. Im Jahre 1277 bestätigte der Mark graf dasselbe im Besitze der decima metatti quod berch apud montanos vulgariter dicitur in omnibus montibus sive argentifodinis tocius terre nostrejam mensuratis vel in posteruni memurandis, sive nunc sint sive fiant processu temporis lucrativi 3 )y auch liegen noch einige andere Konfirmationen über diesen Zehnten bis zum Jahre 1308 vor, seit welchem wir meines Wissens nichts mehr von ihm erfahren. Einen fast noch deutlicheren Hinweis auf die reichen Erträgnisse der Bergwerke zur Zeit Heinrichs des Erlauchten bietet eine Schen kung an das Nonnenkloster und an das Hospital zu Freiberg vom 10. März 1286. Denselben wird die Nutznießung der Tücher, auf v ) Vergl. Tittmann Heinrich der Erlauchte 2,39. 2 ) Frb. ÜB. H, 2. Vergl. Leuthold 25. 37. 3 ) Frb. UB. II. 3.