XLIX Bergbau schließen läßt 1 ). Es ist nicht zufällig, daß diese Urkunde auch den ersten Beleg für das Bestehen einer deutschen Kolonie in Iglau enthält; denn eben die Deutschen, welche damals von den böh mischen Königen Wenzel I. mit besonderer Vorliebe ins Land gezogen wurden, waren es vermuthlich, welche im Anfänge des 13. Jahrhunderts die Technik des Erzbergbaus nach Böhmen brachten 3 ). Wie in Frei berg, so mögen auch in Iglau Einwanderer aus verschiedenen Gegenden zusammengetroffen sein, um die neu entdeckten Schätze zu heben; aber die Annahme hegt nahe, daß ganz besonders aus den nächst gelegenen, d. h. den Freiberger Bergwerksdistrikten kundige Berg leute herangezogen worden seien, und wird dadurch unterstützt, daß unter denen, welche um die Mitte des Jahrhunderts in dem unfern Iglau gelegenen Deutschbrod Bergbau trieben, ein Dietrich Freiberger erscheint (Theodericus qui Vriberch dicitur ) und daß ein diesem ge liehener Stollen den Namen stollo Vribergeri führt 3 ). Diese Freiberger Bergleute verpflanzten nun ihr heimisches Bergrecht nach Iglau; es scheint mir durchaus nicht unwahrscheinlich, daß das Iglauer Recht, von dem bereits in einer Urkunde von 1234 die Rede ist 4 ), in seiner ältesten Form durchaus dem ältesten Freiberger Bergrecht entsprochen hat. Der lebhafte Betrieb des Bergbaus in Meißen wie in Mähren mußte dann jedoch eine schnelle Weiterentwicklung der Rechte zur Folge haben, besonders so lange dieselben noch ungeschrieben waren, und diese Entwicklung gestaltete sich in vielen Beziehungen je nach den lokalen Eigenthümlichkeiten verschieden; namentlich wirkte in Iglau der Umstand mit, daß man hier schon früh zu einem lebhaften D Erben a. a. 0. 334 (No. 720). Yergl. dazu Sternberg I, 2,9. Tomaschek a. a. 0.18. 2 ) Post liec muliipKcati sunt in Bohemia Tlieutonici; per hos rex ingentes divilias collegit ex auri et argenti fodinis. Chron. Colmar (a. a. 0. 1230) Mon. SS. 17,245. 3 ) Vergl. die Urkk. vom 25. Okt. 1258, 1. Jan. 1259 und 9. Jan. 1261 bei Sternberg UB. 20 — 22, 24. Emler Regesta Bohemiae et Moraviae 2,78. Toma schek Deutsches Recht 90f. Wendelin Toischer in den Mittheil, des Vereins für Gesch. der Deutschen in Böhmen 15 (1876), 149 ff. Knauth in den Mittkeil, des Freiberger Alterthumsvereins 22,62 f. *) 1234 Sept.: tres stollones swe montes in Doblin jure obtinuimus montano. Sternberg UB. 8. Vergl. Tomaschek 19 f.