Einfluß auf die Bergwerksangelegenheiten; ja derselbe reichte noch weiter: nur mit rate der burger unde der gesworen von der Ygla durfte der Urburer Verleihungen vornehmen (Igl. § 1). Sogar an die eigen- thümliche Bestimmung des Freiberger Stadtrechts, nach welcher das selbe in gewisser Hinsicht seinen Einfluß auf einen Umkreis von vier Meilen erstreckte 1 ), findet sich eine wohl nicht zufällige Erinnerung in einer Urkunde Karls IV. von 1345, nach welcher die Iglauer Bürger das Recht der Vermessung und den Anspruch auf das Bürgerlehn bei allen Bergwerken, die sich innerhalb eines Umkreises von vier Meilen (circa quatuor miliaria ) auffinden würden, haben sollten 2 ). Endlich entspricht es durchaus der oben erwähnten Ausdehnung der Gerichts barkeit des Freiherger Rathes auf alle Bergwerke, wenn auch Iglau in bergrechtlicher Beziehung allmählich der Oberhof für alle böhmischen Bergwerke wurde 3 ). Andere Bestimmungen des Iglauer Rechts scheinen freilich dem selben eigenthümlich zu sein, z. B. die, daß jeder gemessene Berg 16 areae erhalten (§ 8), daß den Bergleuten einen Bogenschuß weit die Viehweide auf der Oberfläche zustehen solle (§ 12) u. dgl. m. Aber wer wollte entscheiden, ob nicht auch mancher dieser Satzungen Rechtsgewohnheiten zu Grunde liegen, welche die aus Freiberg aus wandernden Bergleute von dort mitgebracht haben, die aber in Frei berg seihst im Laufe der Zeit in Vergessenheit gerathen sind? Die erheblichsten Unterschiede treten auf dem Gebiete des Stollen rechts hervor, das sich in Iglau wohl ganz selbständig entwickelt hat. Wir ko mm en darauf weiter unten zurück. Jedenfalls ergeben die von uns hervorgehobenen Parallelen nicht bloß mit vollkommener Sicherheit die nahe Verwandtschaft zwischen ') Stadtrecht Cap. in § 4 (Schott 3,170). Leuthold a. a. 0. 28 vermuthet die Quelle dieser Erstreckung des Meilenrechts darin, daß Kaiser Friedrich I. den Bürgern zu Goslar einen Forst im Umfange von 4 Meilen verliehen habe; doch scheint mir die Schlußfolgerung etwas kühn zu sein. 2 ) Tomaschek Deutsches Recht 332. 3 ) Et quia de omnibus et singulis montanis cujuscumque metalli per totum regnum Bohemie in dubiis sentenciis ad civitatern Iglamensem cioesque ipsos pro habenda vera et justa sentencia recurritur :c. Tomaschek a. a. 0. Vergl. auch Tomaschek Ober hof Iglau 8 ff.