LXIV an sich gebracht hatte*), am 3. Mai 1316 dem Rathe zu Zwickau auf diesem und etwaigen anderen Bergwerken, die in der Nähe fündig wurden, burgeriehen icivedersiit der vuntgrubm d.h. ein etwa dem des Freiberger Rathes 2 ) entsprechendes Mitbaurecht zuspricht und sich für den Fall, daß diese Bürgerlehen gewinnhaft würden, sein „Recht“ c. h. den Zehnten Vorbehalt, also vollkommen selbständig über das Bergwerk verfügt 3 ), so geschah dies wahrscheinlich in scharfem Gegen sätze gegen die durch gefälschte Urkunden*) gestützten Ansprüche der Vogte auf das Bergregal und war vielleicht nicht der erste Streich der gegen dieselben geführt wurde 3 ). Gerade diese Streitigkeiten m’ö»en wesentlich dazu mitgewirkt haben, daß die Vögte sich an den Mark grafen Waldemar von Brandenburg anschlossen 6 ), der bekanntlich Friedrich den Freidigen in eben jenen Jahren schwer bedrängte, ihn zur Verpfändung von Freiberg - jedoch ohne die Bergwerke — an Heinrich Knut nöthigte*) und 1315 oder 1316 die Stadt sogar in Besitz nahm. Erst die Weißenfelser Präliminarien vom 1. Jan. 1317») l ) Eine Zusammenstellung der betreffenden Quellenstellen Cod. dipl. Sax. reg. II. 6, XX. •* IJor Einflllß des Freiberger Rathes erstreckte sich wohl nur auf die Mark Meißen, nicht auf das Pleißnerland; daher stand auch das Bergwerk auf dem ohenforste nicht unter dem Freiberger Bergmeister, woraus sich die im J. 1355 eriolgte Verleihung des Bergmeisteramts daselbst an Hans Bach und Albrecht azan (Frb. UB. II, 7) erklärt, die mit dem Freiberger Bergrecht nicht überein stimmt. Auch weichen die im Jahre 1326 dem Propste Witticho auf dem Marien berge bei Altenburg und den mit ihm Beliehenen auf drei Jahre eingeräumten Rechte (B. Schmidt Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen 1 287) erheblich von den in Freiberg geltenden Gewohnheiten ab. s ) Wilke Ticemannus Cod. dipl. 216. Vergl. Frb. UB. II, 5. ) Vergl. die von A. Cohn in den Forschungen zur Deutschen Gesch. 9,573 ff. als Fälschung erwiesene Urk. Kaiser Friedrichs II. von 1232 Mai 10 (zuletzt ge druckt bei B. Schmidt Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen 1,26). 6 ) Die Ernennung der Vögte zu Landrichtern über das Pleißnerland 1316 Apr. 8 (Schmidt UB. I, 220) mag mit zum Ausbruche des Streites beigetragen haben. 6 ) Vergl. Berth. Schmidt, Der Proceß Markgraf Friedrichs des Ernsthaften von Meißen gegen seinen Vormund Heinrich Reuß d. J. Vogt von Plauen, im 04./55. Jahresbericht des vogtländ. alterthumsforsch. Vereins zu Hohenleuben 95. 7 ) Vergl. die Verpfändungsurk. von 1312 Juli 31. Frb. UB. I. 47. 8 ) Vergl. ebd. 50.