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Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Titel
- Beiträge zur Geschichte des Bergbaues im sächsischen Vogtlande
- Untertitel
- nach archivalischen Quellen dargestellt
- Autor
- Schurig, Kurt
- Verleger
- Hohmann
- Erscheinungsort
- Plauen
- Erscheinungsdatum
- 1875
- Umfang
- [1] Bl., 100 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.M.158.n
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3939107419
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id393910741
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-393910741
- SLUB-Katalog (PPN)
- 393910741
- Sammlungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- III. Bergbaubetrieb
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
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41 — Churfürst August als die Folge lebhaften Goldbergbaues ansehen. Die Hoffnung auf Gold ausbeute musste wenigstens sehr stark sein, denn in der Goldseifenordnung werden demjenigen aus der Cburfürstl. Kammer 20 Güldengroseben versprochen, welcher einen streichenden Gang entblösst, der Gold führet. Den Gewerken soll das Loth Gold um 5 Güldengroschen oder den Karat um 3 Güldengroschen 8 Groschen bezahlt werden. Im Jahre 1580 wurde ein neuer Yersuch im Goldhergbau gemacht, es wurden zwei neue Goldseifenwerke an der Göltzsch und dem Heinersdorfer Bach angelegt, worüber folgende Yerleihungsurkunde vorhanden ist: 98 ) Yff des Durchlauchtigsten Augusto Herzogen Zw Sachssen etc. Gnedigstlich Be- uehlich, habe ich Mertenn Planer 0. B. M. vber dem gehirgischenn Sächsischen Kreis dem Edlen Gestrengen vnd Ernuehsten Wolffen Vonn Schönbergks Zw Maxen Churfl. Sechss. Bahtt, wegen ihrer Churfl. G. verliehen, Zwenn Goldt Seiffenn, einem in der Göliczsch Ynnd den Ändern in der Heinersdörffer Bach Auch einen Erbstoln sampt allen Goldt vnnd Silbergengen die er Yonn des stolns Mundloch an in 1000 Lachter inn die geuihr des gehirgs vber fahren möchte, vnnd das er Jderzeit inn den tausent Lachtern Zw solchen gengen, die er nicht alleine mit dem stolp vberfahren, Sondern auch die er in bemelter Beuir erschürften vnd erbauen mochte, das er darzw der erste muther sein soll Yff dem Krommen Schönbergk genanndt, doch das der Churfürst zw Sachssen vnd Burggraf Zw Magdeburgk M. G. H. beneben ihren Churfürstl. Gebürenden Zehenden Von solchen allen den halben teil Zwkommen vnd haben soll gelegen Yff der Heid vff der Millischen vnd Beichenbachischen güttern, Datum Beichenbach den 19. May Anno 80.“ Aus dieser Belehnung ist ersichtlich, dass nicht blos Goldseifen vorhanden waren, sondern auch wirklicher Goldbau stattgefunden hat, auffällig aber ist, dass Churfürst August die Hälfte oder 2 Schichten an dem Goldbergbau ausser dem Zehenten sich zugesprochen und diese Theile auf seine, des Churfürsten eigne Kosten verbaut wissen wollte. Doch hatte er sich zu seiner Sicherstellung einen ßevers über diesen letzten Punkt der Be lehnung ausstellen lassen, der also lautete: ") Nachdem der Durchlauchtigste Augustus Herzogk zw Sachssen etc. Auf mein Wolf von Schönbergks Zw Maxen vnterthenigst Bitt vnd muthen, Auss Sondern Gnaden Gnedigst bewilliget das durch S. Churfl. G. Oberbergkmeistern Merten Planern Auff den Millischen vnd Beichenbachischen güttern vnnd derselben Beuier mir ein Erbstolln dem krommen Schönbergk genandt Auff Gold vnnd Silber, dass gleichen Zwene Goldt Seiffen, dem einem Inn der Göliczsch vnnd dem Ändern inn der Heinerssdörfer Bach alles nach Inhalt der selben Belehnungs verliehen worden, doch bescheidentlich vnd Also pp. Ann solchenn ge- bewtenn, Souiel ich dero Anstellen werde, So Churfl. G. des orts Zwo Schichten, Zw komen lassenn, vnnd hiemit vbergebenn haben wiel die S. Churfl. G. zw bawen vnd zuuerlegen Frey stehen sollen. Auch Vnbeschader S. Churfl. G. daran habendenn Zehenden, Vnnd Ändern Zw den hochfürstlichen Begalien gehörigen gerechtigkeit Vnnd dass ich solcher begnadunge, der ich wie billieh Vnterthenigst dankbar, Alss der getreue Vnterthan Zw wieder meiner pflicht nicht missbrauchen wiel noch soll, Habe ich vmb mehrer Sicherheit vor mich meine Erbenn Vnnd nachkommen mein Angeborn Pöttschafft hierunter thun trucken vnnd mich mit Eigenen Hendenn Vnterschrieben, Geschehenn Zw Beichenbach den 19ten May nach Christi Vnsers Lieben herrn vnnd Einigen Erlössers geburt inn ein tausent, Fünffhundert vnnd Achtzigsten Jares. (L. S.) Diss mein Wolff Von schönbergs zw maxen eigen Hand.“ Nach der Goldseifenordnung konnten die Bergmeister keine Goldlagerstätten ver leihen, auch waren die Gewerken mehrfach beschränkt. Joh. Georg II. half diesem ITebel- stande ab, indem er den 18. Juni 1669 an das Oberbergamt zu Freiberg folgenden Erlass 88 ) Ebendaselbst S. 149. ° 9 ) Ebendaselbst S. 150. 6
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