I. Gemeine Stymmen Von der Miintze: bo Im MDXXX. Jar J Bey zeit Ilertzog Georgen zu Sachsen u. nach gehabtem Raht der Landstende Im Hause vnd Filrstenthumb zu Sachssen yt. aussgangen | vnd beschlossen j Das es ehrlicher vnd zutreglicher sey | die alten gute JVMntz zu behalten | dann geringere anzunemen 1 . a Gott der Allmächtige den Menschen schuf, schuf er ihn frei, niemandem unterthan und zu nichts anderem verpflichtet als zum Gehorsam gegen Gott. Aber sobald der Mensch den Gehorsam gegen Gott verletzt hatte, da hat Gott die Obrigkeit eingesetzt. Als Eva den Adam zu Falle gebracht hatte — wovon wir alle mit dem Übel der Sünde befleckt sind —, da sprach Gott und gebot der Eva, sie solle unterthan sein dem Manne. Hieraus folgt, dafs Gott die Obrigkeit und alle Gewalt — die bekanntlich von Gott allein herstammt — um der Bosheit der Menschen willen geschaffen hat. Er hat aber auch eindringlich be fohlen, dafs die Unterthanen ihrer Obrigkeit in allen ehren haften und geziemenden Dingen, welche nicht wider Gott sind, gehorsam sein sollen. Hinwiederum ist auch Pflicht der Obrigkeit, bei ihrer Seligkeit nur ihrer Unterthanen Nutzen und Bestes anzustreben. Sie ist also um der bösen unverständigen Menschen willen von Gott bestellt worden, nicht aber sind die Menschen um der Obrigkeit willen ge- 1 Dieser Titel findet sich in den Wiederdrucken von 1548, von denen die Kgl. Bibliothek in Dresden und die Leipziger Universitäts- Bibliothek Exemplare besitzen.