— IV — Dafs die Bedeutung der albertinisch - ernestinischen Schriften aber noch eine weitgehendere als die blofs münz- geschichtliche ist, hoffe ich im folgenden nachzuweisen. Zunächst einige orientierende Notizen. Wie allent halben, hatte in der zweiten Hälfte des Mittelalters auch in den sächsischen Landen — bei der geringen Entwick lung des öffentlichen Kredits und der Sprödigkeit der Steuer einnahmen des ständischen Patrimonialstaats — die Münz verschlechterung eine Haupteinnahmequelle der Pürsten ge bildet. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts hatte die Verwirrung des Münzwesens ihren Höhepunkt erreicht 1 . In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts begegnen wir wiederholten, aber nicht konsequent durchgeführten Reform versuchen der sächsischen Herrscher. Als gegen Ende des Jahrhunderts neben dem Freiberger Silberbergbau die Schneeberger und Annaberger Silberausheute eine Rolle zu spielen beginnt, werden die Reformversuche mit erneuter Lebhaftigkeit aufgenommen. Um 1500 vermögen wir das Einbürgern folgender Münzordnung in Sachsen festzustellen 2 : einem Goldgulden gleich gerechnet werden 21 ganze, 42 halbe silberne Groschen, 7 beste oder Schreckenberger Groschen (zuerst aus dem Silber von Schreckenberg, dem späteren Annaberg, ausgeprägt, auch Engelgroschen ge nannt), endlich der Güldengroschen, der Vorfahre des heutigen Thalers, aus zwei Lot Silbers ausgeprägt. Der Inhaber der Kurwürde, der Ernestiner Friedrich der Weise, wirkt nunmehr mit seinem albertinischen Vetter, Herzog Georg, gemeinsam auf eine stabile Münzpolitik hin 8 . Bei der sächsischen Teilung von 1485 war ausgemacht worden, die Bergwerke nicht in natura zu teilen, sondern die Nutzung gemeinschaftlich zu ziehen und mindestens jährlich einmal die Einkünfte zu verrechnen und auszugleichen 4 . Dementsprechend wurden hinsichtlich des Silbers gemein schaftliche Grundsätze in der Münzpolitik zwischen dem damals im Besitze der Kurwürde befindlichen ernestinischen und dem albertinischen Hause vereinbart, auch die Münz prägung bis ins zweite Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts z. B. zu Schueeberg gemeinschaftlich betrieben 6 , 1 Vgl. Klotzsch 1. c. S. 229. 2 Vgl. 1. c. S. 223, 224, 226; ferner Puckert 1. c. S. 7 ff. 3 Vgl. Klotzsch S. 235. 4 Vgl. Klotzsch S. 185. 5 Näheres bei Pitckert 1. o. S. 1—4.