Vorwort. Die stattliche Anzahl von Kaufleuten, Industriellen und Gewerbe treibenden im Königreiche Sachsen, denen ein Hofprädikat verliehen wurde, gab Veranlassung, alljährlich die Adressen derselben nach Art der Diplomierung, nach Branchen und nach Namen geordnet, in einem besonderen Werke, übersichtlich zusammenzustellen. Eine solche Übersicht soll nicht allein den Mitgliedern unseres sächsischen Königshauses sowie den dem Königlichen Hofe nahestehen den Persönlichkeiten im gegebenen Falle als praktisches Nachschlage- buch dienen, sie dürfte vielmehr auch für weitere Kreise, insbesondere für unsere Fremdenkolonie, ein brauchbares Orientierungswerk bilden. Das Prädikat eines Hoflieferanten wird bekanntlich nur an Personen verliehen, die mit hefVQrragenden Leistungen in ihrem Berufszweige einen ehrenhaften Ruf und königstreue Gesinnung verbinden, sowie in mehrjährigen Geschäftsbeziehungen zu einem Hofe gestanden haben. In früheren Jahrhunderten waren an die Verleihung dieses Prädi kats besondere Pflichten für den Inhaber geknüpft. Der letztere genofs dafür wieder Rechte und Vorzüge, die den übrigen Bürgern und Ein wohnern nicht zu teil werden konnten. Die Ergebnisse der im Königl. Hauptstaatsarchiv hierüber vorgenommenen Untersuchungen entbehren nicht eines gewissen kulturgeschichtlichen Wertes. Unter den sächsischen Kurfürsten erhielten z. B. die Hofhand werksmeister (Hofschneider, Hofschuhmacher usw.) meist einen jähr lichen Gehalt und hatten dafür die Arbeiten für den Hof und das Haus marschallamt zu übernehmen. So bezog der Leib- und Hofkürschner einen Gehalt von jährlich 50 Talern, der erst infolge des „neuen Kassenreglements von 1764“ weg fiel. Der Maler H. in Dresden wurde 1764 zum Hofemailleur „mit einer jährlichen Pension von 120 Talern“ ernannt. Letztere flofs aus der kurfürstlichen Rentkammer. Im gleichen Jahre wendet sich der Kammer- mechanikus N. an die Kurfürstin mit der Bitte, ihm das Prädikat eines Hofmechanikus zu verleihen. Er habe bereits zehn Jahre dem ver storbenen Könige Friedrich August als Mechaniker gedient, sei sogar nach Warschau befohlen worden, habe dort aber nicht die geringste Besoldung erhalten, obwohl ihm der König 500 Taler versprochen hätte. Die Kurfürstin verfügt hierauf seine Ernennung zum Hofmechanikus. Das Prädikat wurde meist erteilt „wegen der in seiner Kunst er langten guten Geschicklichkeit“, und dem Inhaber des Prädikats zu gesichert , „dafs er weder von der ordentlichen Gerichtsbarkeit noch von der Mitleidenheit bei gemeinen Anlagen befraget werden soll“ (Hof uhrmacher, Hoffächermacher, Hofnagelschmied). Ferner wurde im Verleihungsdekret ausgesprochen, dafs der Betreffende der mit dieser Stellung verbundenen Vorzüge und des Hofschutzes teilhaftig werde. So wird 1780 dem mit der Brotbäckerei für die kurfürstliche Schweizergarde und für die Baugefangenen beauftragten Bäcker K. in Dresden (Friedrichstadf) das Prädikat „kurfürstlicher Hofbäckei“ wegen