— 20 — ung des hohen Cultus - Ministerium durch Verordnung vom 14. December in der Weise, dass der Unterzeichnete, wie früher, die interimistische Direction der Anstalt über nahm, während von den beiden Herren Collegen, Hertel und Rüdiger fast sämmtliche Lehrstunden des Directors gegen Remuneration mit versehen wurden, so dass nur 1 StundePhilosophie und 1 Stunde freie Redeübungen in Prima in Wegfall kamen, nnd dieselbe Vertretung des Directors dau erte durch hohe Verordnung vom 1. Juni auch nach sei ner am 3. Juni erfolgten Rückkehr vom Landtage fort. Am 8. März hatten wir die Ehre, den Herrn gehei men Kircbenrath Dr. Meissner in unserer Mitte zu sehen, welcher dem Maturitätsexamen beiwohnte sowie von dem Zustand nnd den Verhältnissen unseres Gymnasiums nähere Kenntniss nahm. Eine Folge dieses Besuches war es auch, dass das Lehrercollegium, dessen eignen Wünschen man hierbei entgegenkam, zur Einführung sofort zu entwerfen der Schulgesetze veranlasst wurde, welche für die Schüler so lange bis das Königl. Ministerium ein allgemeines Dis- ciplinargesetz für alle Gymnasien des Landes erlassen werde, gelten sollten. Nachdem daher provisorische Schul gesetze von dem Lehrercollegium in mehreren Conferenzen sorgfältig berathen und von der Schulcommission genehmigt worden waren, erfolgte am 9. April die Bekanntmachung und Einführung der Gesetze unter Einhändigung eines ge druckten Exemplars an jeden unserer Schüler im Beisein des Lehrercollegiums durch den Unterzeichneten, welcher die Schüler theils auf die Nothwendigkeit und die Entsteh ung der einfachen, kurzen und bestimmten Gesetze hin wies, theils an die Beobachtung auch des ungeschriebenen Gesetzes mahnte, durch welche der Buchstabe des geschrie benen erst die volle Sanction, die wahre Weihe erhalten