— 67 - Beilage No. IV. Privilegium für die Schindlersche Blaufarbenmühle. Vom /. September 1650. Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Churfürst etc. Vor Uns, Unsere Erben und Nachkommen thun hiermit kund und bekennen. Dass Uns Erasmus Schindler, Bürger und Handelsmann und starker Gewerk aufm Schneeberg auch mit Contrahent bei dem geschlossenen Kobolt Contract daselbst unterthänig zu ver nehmen gegeben, wie dass auf Unsere sub dato Dreßden den 4. May Ao. 1649 gndste Bewilligung er eine blaue Farbmühle auf den hierzu erkauften Platz von dem Guth Alberhau an der Mulda hinter der Zschorlau gelegen, erbauet und ganghaft gemacht und derohalben unterthst. gebeten, ihnn solchen Ort gleichfalls wie den ändern Contrahenten mit bedürfenden, und bey der gleichen Werk, so zum Bergwerk gehörig, üblicher Freiheit zu begnaden, weil er nicht allein durch Erkaufung solcher Farbmühle und Zugehörungen, Nothwendigkeiten, sondern auch künftig mit schürfen, röschen und seuffen dieses Orts bequem nach, sich ein zulegen, und Unsern Bergbau der Möglichkeit nach zu befördern und zu vermehren gedächte, maassen er den albereit 500 Lachter Seuffen Gebürge aufgenommen, gemuthet und bestätiget hätte. Wann wir dann solche seine gute Intention und Vorhaben zu Unserer und Unser Lande Nutz und Frommen gereichend befinden. Als thun Wir hierauf und kraft dieses, solchen seinen Suchen, und ihm, seinen Erben und Nachkommen, Innhabern und Be sitzern jetzt ermeldten seiner neuen Farbmühlen sammt zugehö rigen Pochwergen, und ändern nothwendigen Gebäuden auf ob- bemelten erkauften Platz an der Mulda hinter der Zschorlau gelegen, nachfolgende Begnadigungen, Privilegia und Freiheiten ohne mannigliches Hinderung sich jederzeit zu erfreuen, zu ge messen, zu gebrauchen, gnädigst zu ertheilen. 1) Nämlichen, vor erste soll sich niemand unterstehen, ihme, seine Erben oder künftige Besitzern, an solchen seinen Blaufarb- mühlen, Berg und Seuffenwerken so er in dieser seiner erkauften 5*