Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
Vorbericht. 7 und Passau. „Heinrich“ vor den Bischöfen von Worms, Passau u. A. Auch belehnte Kaiser Friedrich III. den Bischof Dietrich III. und Johann VI. mit dem weltlichen Regal, wie dies bezüglich deren Nach folger und Vorgänger von den späteren oder früheren Kaisern eben falls geschah. x ) Deshalb hatten sie nicht blos den Lehnseid zu leisten, sondern besassen auch das Recht, Anderen Lehn zu ertheilen. Gleich wohl konnten die Bischöfe auf den Gang oder Verlauf der politischen Ereignisse Meissens und Sachsens keinen bemerkenswerthen Einfluss ausüben, wozu sie als geistliche Vorstände ihrer kirchlichen Diözese auch weder Beruf hatten, noch bei dem weitläufigen Umfange der selben wegen vielfältiger Amtsfunctionen und Verwaltungsgeschäfte hinreichende Zeit würden gefunden haben. Das ihnen untergeordnete Domcapitel, welches einen grossen Theil der Pflege und Regie des Hochstiftes auf sich genommen, war aus einem Dompropst, seit 1152 aus einem Domdecan, dann aus einem Cantor, Custos, Scholasticus u. A. zusammengesetzt. Seit 1476 erhielten die sächsischen Fürsten das Präsentationsrecht zu den geist lichen Dignitäten in Meissen, Merseburg und Naumburg. 2 ) Vom XIII. Jahrhunderte, an bestand das Amt eines General-Vicars (Officialis principalis) zur persönlichen Stellvertretung des Bischofs, das mit dem Tode desselben erlosch. 3 ) Die weltlichen Geschäfte eines Stiftsvogtes — advocatus —, der die Rechte und Freiheiten des Bisthums wahren musste, führte später unter Oberaufsicht des Domcapitels ein eigener Official — advocatus officialis — als rechts kundiger Beamter. Im Dome selbst besorgten nebst dem P leb an oder Leutepriester noch Viearien, Altaristen u. A. den Pfarrgottes- dienst, das Chor- und Stundengebet in den Stallen, der Fürstencapelle und die vielen gestifteten Messen, Hochämter. Requiem, Vigilien und besonderen Andachten an zahlreichen Altären und Sacellen. Auch die Collegiatkirchen zu Bautzen, Wurzen, Freiberg, Stulpen u. s. f. hatten theilweise dieselben Benennungen der Decane, Pröpste und anderer Dignitäten. Der Bautzner Propst, welcher An fangs aus dem Gremium der Meissner Capitularen vom Bischöfe, seit 1481 aber von den sächsischen Kurfürsten gewählt und vom Bautzner Capitel bestätigt wurde, musste zu Meissen residiren, was im Refor mationszeitalter für die katholische Kirche nicht ohne schwere Folgen blieb. Die Meissner Bischöfe besassen seit 995 die weltliche und geist- ‘) Chmel, Regal. II. p. 775. Cod. dipl. S. R. II. I. p. XVIII. 2 ) Nähere Allgaben über diese Dignitäten s. bei Bischof Hugbert. 3 ) Walter, Lehrbuch des Kirchenrechts, S. 341.