Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
470 Dietrich III. (1463 bis 1476). et instauratione regularis diseiplinae p. p.“ 1 ) Auch hielt Dietrich in den Klöstern zu Sornzig, Heiligen-Kreuz hei Meissen, Döbeln, Riesa, Muhlberg, Sitzenrode und Geringswalde Visitation, wobei er auf bessere Ordnung und Beobachtung der Disciplin drang. 2 ) Im Jung frauenkloster der Magdalenerinnen zu Freiberg setzte er einen Propst ein und verbot alle bisher gebräuchlichen Besuche von „guten Freundinnen“ auf das nachdrücklichste, da sich die Nonnen einer solchen Anordnung nicht gleich unterwerfen wollten. 3 ) Auch an die anderen Jungfrauenklöster der Meissner Diözese ergingen zur genaue ren Handhabung der Ordenszucht eingehende Vorschriften über die Olausur und das Silentium im Chore, Kreuzgange, Refectorium und den Schlafsälen, über Rechnungsablegimg und die alle vierzehn Tage abzuhaltenden Capitelversammlungen. Das Sprechen war nur zwei Stunden früh und eine Stunde Abends nach dem Essen im „Rehenter“ 4 ) erlaubt. Keine Nonne durfte weltlichen Schmuck tragen, Hunde halten, Gelder entlehnen oder ausleihen, ohne Erlaubniss der Aebtissin ausfahren, Briefe schreiben oder annehmen, Käufe oder Ver käufe schliessen, in weltlichen Kleidern sieh zeigen oder ohne Urlaub das Kloster verlassen. 5 ) Da sich sowohl der Landesfürst als auch der Freiberger Stadtrath bei dem Papste Paul II. über die in dem Franziskaner- und Dominikanerkloster zu Freiberg eingerissene Un ordnung beschwerten und denselben um eine Untersuchung baten, erging am 11. October eine Bulle an den Bischof, Propst und Decan des Meissner Stiftes, worin der römische Stuhl ihnen die Visitation und Reform dieser Klöster auftrug. Sie erfolgte im nächsten Jahre, wobei zugleich ein Compromiss zwischen beiden Klöstern und der Geistlichkeit an der Stadtkirche zu Stande kam, wornaeh festgestellt wurde, dass es den Mönchen nur erlaubt sei, an den Festtagen ihrer Patrone und Ordensheiligen, nicht aber an allen Sonn- und Feiertagen Predigten zu halten. 6 ) Am 6. Januar 1465 bestätigte Dietrich die von ihm als Dom- decan früher gemachte Stiftung der Vicarie des heiligen Michael und aller heiligen Engel und bestimmte zugleich, dass der Inhaber jener Vicarie den Namen „Oculus decani“ — das Auge des *) Dichter, Chemnitzer Chronik V. S. 68 flg. Cod. dipl. S. R. II. VI. p. 364. Siehe Cod. Dipl. im Anhänge bei Ursinus, Heil. Kreuz, S. 139. 2 ) Seyflarth, Sitzenroda S. 26. 3 ) Vermischte Nachrichten VII. S. 10S. 4 ) Reventer, Remter, d. i. Refectorium, Speisesaal in Klöstern. 0 Cod. dipl. S. R. II. III. p. 159. 6 ) Sammlung vermischter Nachrichten zur Sachs. Gesch. II. S. 167 und III. S. 24, 49. Cod. dipl. S. R. II. XII. p. 343, 345, 347.