Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
Eilward (1016 bis 1023). 37 Jungfrau Maria, der nördliche Altar aber von unserem Meissner Bisehofe zu Ehren des Apostels Bartholomäus eingeweiht. 1 ) Weitere amtliche Funktionen oder sonstige Ereignisse aus seinem Leben hat uns weder Thietmar, welcher schon 1018 starb, noch der Sächsische Annalist oder die Quedlinburger Chronik mitzutheilen vermocht. Aus einem dem Markgrafen Hermann 1017 vom Kaiser Heinrich er- theilten Aufträge, von welchem Thietmar spricht 2 ), kann man deut lich ersehen, dass Erstgenannter auch Stiftsvogt (Advoeatus) des Bisthums Meissen gewesen ist, der die weltlichen Rechte und Inter essen desselben vor den kaiserlichen Gerichten und gegen Jedermann zu wahren hatte. Die Advocatie der Stifter Meissen, Zeitz und Merse burg mag gleich von dem Kaiser Otto I. an den Markgrafen über tragen worden sein. Später verwaltete ein eigener rechtskundiger Beamter (Advoeatus officialis) an Stelle der Markgrafen die weltlichen Geschäfte der Stiftsvogtei. Eilward vollendete seine irdische Laufbahn nach Angabe des Fabricius am 17. März, nach anderen Forschungen am 23. April 1023. oder, was wahrscheinlicher ist, am 27. März 1024 3 ), und ward im Dome zu Meissen beigesetzt. Welches Alter er erreichte, kann jetzt nicht mehr ermittelt werden. Sieben Monate darauf folgte ihm sein Freund Gero, Erzbischof von Magdeburg, und sieben Jahre nachher Markgraf Thietmar II. von der Lausitz, bei dem er früher Caplan war, im Tode nach. Eilward lebte sehr eingezogen, zeigte sittliche Strenge gegen sich und unparteiische Gerechtigkeit in Beurtheilung und Handlungsweise gegen Andere, so „dass er kein Gebot gab, welches er nicht erst selbst beobachtet hätte.“ 4 ) Sein kurzes Regi ment, unter welchem die Grenzen des Bisthums eine nicht unbedeu tende Erweiterung erführen, wurde ebenso wie sein plötzlicher Hin tritt von dem Meissner Capitel aufrichtig beklagt. Wenn in den ältesten Zeiten des Christenthums ein Bisthum sich erledigte, kam der Metropolit oder vornehmste Bischof der be treffenden Provinz mit seinen Suffraganen oder auch den benachbarten Bischöfen zusammen, um die neue Wahlhandlung zu leiten, wobei sich der Klerus und die ganze Gemeinde der verwaisten Kirche mit betheiligte. 5 ) Im germanischen Mittelalter aber bestallte seit dem X. Jahrhunderte der deutsche König oder Kaiser die Bischöfe, weil *) Annal. Quedlinb. III. p. 197 und 198 bei Mencken. 2 ) Thietmar VII. 498. ä ) Cod. dipl. S. E. I. I. p. 48. 4 ) Annal. Quedlinb. bei Mencken III. p. 200. 5 ) Briefe des k. Cyprian LII. cap. 5 und LXVIII. eap. 7.