Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
Dietrich in. (1463 bis 1476). 479 und deren Siegel von den gegenwärtigen hierzu vereideten Zeugen für echt erklärt worden.*) — Schon in den Jahren vorher waren die oberlausitzischen Städte mit einem grossen Theile von Schlesien von der Partei des böhmischen Königs Georg von Podiebrad abgefallen, und dem König Mathias Corvinus von Ungarn, Georgs Schwieger sohn, beigetreten, weshalb die hussitischen Böhmen vom Jahre 1467 bis mit 1469 neue feindliche Einfälle in die Nachbarländer unter nahmen. Am 14. Januar 1468 erlässt Dietrich an die auf dem Reichs tage zu Regens bürg anwesenden päpstlichen Nuntien in lateini scher, an jene des Kaisers in deutscher Sprache, Briefe, in welchen er den Propst zu Zeitz und Domherrn zu Meissen, Dr. Johann von Wissenbach (Weissenbaeh) als seinen Gesandten zum Reichstage be glaubigt. 2 ) — Am 30. Januar confirmirte der Bischof den Besitz der zu Messen gestifteten Güter für die Liebfrauenkirche zu Freiberg. 3 ) Am 12. Februar ertheilt der Apostolische Legat Rudolf zu Lavant dem Bischof Dietrich und dem Magister Nieolaus Tronitz, Doctor der Theologie, Cantor und Domherr zu Meissen, Vollmacht, unter Auf legung eines angemessenen Busswerkes alle Jene zu absolviren, weiche mit den hussitischen Böhmen in schriftlichem oder mündlichem Ver kehre standen, oder unter beiderlei Gestalten eommunieirten, wenn sie diese Irrlehre abschwören und in den Schoss der Kirche zuriiek- kehren, 4 ) ■ Unter demselben Datum beauftragt Rudolf den Archi- diaconus Nisicensis und den Decan zu Budissin, auf Antrag des Bischofs Dietrich, die Ueberweisung der Pfarrkirche zu Göda und der Magdalenen-Capelle auf dem Meissner Schlosse, welche bereits Pius II. genehmigte und von denen nach der gewöhn lichen Annahme die Pfarrkirche ein jährliches Einkommen von sieben, die Capelle aber von zehn Mark Silber zog, an das bischöfliche Tafel gut vorzunehmen, da der Pfarrer zu Göda zu Gunsten dieser In- corporation auf seine Stelle jetzt zu resigniren beabsichtigt und die vom damaligen Papste ausgesprochene Aufhebung aller noch nicht in Vollzug gesetzten Incorporationen aus gütigen Gründen hierauf keinen Bezug habe. Indem das gesammte Einkommen und alle Rechte beider Stellen dem bischöflichen Tafelgute auf immer einverleibt werden, soll die Pfarrkirche und die Seelsorge der dahin gehörenden Parochien *) Cod. dipl. S. R. II. m. p . ne. 2 ) Eodem p. 177. 3 ) Cod. dipl. S. R. II. VI. p. 220. p Cod. dipl. S. R. II. III. p. 177. Diese Bedingung darf nicht Ubersehen