Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
580 Johann Y. (1476 bis 1487). theidigen und alle Lasten zu tragen, wogegen Derjenige, der diesem Vertrage untreu wird, dem Anderen 200 Goldgülden Busse zu zahlen hat, 1 ) — Am Tage S. Viti, den 15. Juni, wurde der Bau des Chem nitzer Franziskanerklosters begonnen, und als Bauplatz die Stelle gewählt, wo jetzt die St.-Pauls- oder frühere neue Johannis kirche steht, — Am 1. September bestätigt der Bischof die Stiftung eines Altares zu Ehren des heiligen Kirchenlehrers Hieronymus in der Pfarrkirche zu Pirna und verordnet zugleich die Abhaltung von sonn- und festtägigen Predigten. 2 ) — Am 9. October beurkundet der Administrator des Erzstiftes Magdeburg, dass er mit Zustimmung der „Katmannen“ und Innungsmeister zu Halle und mit Vorwissen und Genehmigung seines Capitels dem Bischof Johann zu Meissen fünf Pfannen im deutschen Born zu Halle wiederkäuflich überlassen habe und giebt den genannten Batmannen und Meistern die Zusicher ung, dass ihnen dies unschädlich sein und der Vertrag, wornach Pfannen nur an angesessene Hallenser verkauft werden können, hier durch nicht gekränkt werden, sondern fernerhin in voller Kraft bleiben soll. 3 ) — An demselben Tage bekennt Johann, dass Herzog Ernst ihm fünf Pfannen im deutschen Born zu Halle, von welchen drei heimgefallen sind, für 1000 rheinische Goldgülden verkauft habe, hier von 500 Gülden von ihm baar bezahlt, die übrigen 500 dagegen zur Entschädigung für die Beisen, welche er unternommen, und die für den Administrator und das Erzstift aufgelaufenen Unkosten in An rechnung gebracht worden seien, der geschehene Wiederkaufsvorbe- halt dieser Pfannen aber von Seiten des Erzstiftes erst nach seinem (des Bischofs) Ableben und nur zu Weihnachten nach vollständig be wirkter Abrechnung des Jahresertrags durch Bückzahlung der 1000 rheinischen Goldgülden in Ausführung gebracht werden könne, nach dem vor Pfingsten desselben Jahres die Kündigung stattgefunden habe. 4 ) — Donnerstag nach Martini, am 15. November, incorporirten die bei den sächsischen Fürsten das Dorf Mockritz in der Dresdner Pflege dem Meissner Decanat und übernahmen dagegen das Lehen am Dorfe Gödelitz. 5 ) — Am 24. December weist Papst Sixtus IV. in der Bulle „Dudum pro parte“ den Bischof von Merseburg an, da in Betreff des den sächsischen Fürsten verliehenen Präsentationsrechtes zu den höheren Stellen und Würden des Meissner Domcapitels Zweifel ob- *) Cod. dipl. S. JB. II. III. p. 261. 2 ) Cod. dipl. S. E. II. V. p. 460. 3 ) Cod. dipl. S. E. II. III. p. 262. J ) Eodem p. 262. s ) Eodem p. 266.