Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
532 Johann V. (1476 bis 1487). eigener Person und der Decan Dr. von Salhausen, Letzterer für sich und im Aufträge aller Uebrigen, am bestimmten Tage erschienen und hätten zu der beabsichtigten Uebertragung des Präsentations rechtes zu den Propsteien in Budissin und zu Hayn oder Schylen (Schylow, Zschillen), zu fünf Canonicaten und Präbenden im Dom- capitel und den Capellen St. Jacobi, St. Johannis und Mariä Mag dalena an die Herzoge von Sachsen und deren Nachfolger ihre Zu stimmung gegeben. Nachdem nun ferner durch glaubwürdige und vereidete Zeugen bestätigt worden, dass mit den beiden erwähnten Propsteien Archidiaconatsrechte verbunden seien, und dass es wesent lich zur Erhaltung der Buhe und des Friedens beitragen werde, wenn das Präsentationsrecht zu den fünf Canonicaten und Präbenden und den genannten drei Capellen den Fürsten zukomme, erklärt Bischof Thilo Kraft des ihm gegebenen Auftrages, dass die beiden Propsteien schon in der früheren Verleihung vom 8. November 1476 inbegriffen seien und das Beeilt ihrer Besetzung, sowie der fünf Canonicate und Präbenden und der genannten drei Capellen bei eingetretener Er ledigung derselben den Kurfürsten Ernst und Herzog Albrecht sanimt deren Nachfolgern fernerhin zustehe. 1 ) Am 28. März bestätigt Johann von Stolpen aus den von Nicolaus Tzsclialle, Pfarrer zu Colditz, zu Ehren der heiligen Barbara, Ursula und der elftausend Jungfrauen, zehntausend Märtyrer, sowie zur Ehre der Verkündigung Mariens errichteten Altar. 2 ) — Am 14. April er- theilt Johann zu dem Verkaufe des Vorwerks Lubeschütz (Löb schütz, Lobeschitz, Lubschacz) seine Genehmigung und Dr. Johann von Salhausen, Decan, Archidiaconus Nickel Hildebrand, Nicolaus Puschman, Inhaber der genannten Obedienz, Dr. Marcus Scultetus, Propst zu Hayn, Dr. Heinrich Mollerstad, Scholasticus, Heinrich Bol- beritz und Ulrich Wolfiessdorf, sämmtlich Domherren, verkaufen und vererben dem vorsichtigen Mebis Scharningk, dessen Erben und Nach kommen jenes Vorwerk Löbschütz für 60 Schock guter silberner Groschen, davon 20 einen rheinischen Gulden ausmachen u. s. f., wo bei der Käufer sich verpflichtet, an den Obedienziar von Löbschütz jährlich zwei Schock Groschen zu Pfingsten, zwei Schock und zwei Malter Getreide Meissnisches Mass zu Martini pünktlich zu entrichten. 3 ) — Am 2. Mai war Johann nebst anderen Landständen mit dem Kur fürsten zu Brüx in Böhmen, wo er die damals erneute Erbeinigung mit unterschrieb. Auch belegte er in demselben Frühjahre die drei *) Cod. dipl. 1. o. p. 264. 2 ) Moiicken II. Chrou. Cold. p. 644. 3 ) Cod. dipl. 1. o.