Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Titel
Geschichte der Bischöfe des Hochstiftes Meissen in chronologischer Reihenfolge
Untertitel
zugleich ein Beitrag zur Culturgeschichte der Mark Meissen und des Herzog- und Kurfürstenthums Sachsens; nach dem "Codex diplomaticus Saxoniae regiae", anderen glaubwürdigen Quellen und bewährten Geschichtswerken
Johann V. (1476 bis 1487). 537 „Dudum felieis recordationis“ beginnt, überbracht, dasselbe vorgelesen und ihn ersucht habe, eine beglaubigte Copie davon fertigen zu lassen, von ihm der anwesende Notar unter Verweisung auf seinen Pflichteid hiermit beauftragt worden sei. Kraft seines Amtes und der ihm ver liehenen Apostolischen Vollmacht erklärte der Propst diese wort getreue Copie für glaubwürdig und befahl, dass jenes öffentliche In strument mit dem Propsteisiegel und der Unterschrift des Notars versehen, sowohl bei dem römischen Stuhle, wie anderwärts vor Ge richt und sonst überall dem Originale gleichgeachtet werde. J ) Da in dem zu Kom anhängigen Processe zwischen dem Bischöfe und den Cistercienser-Aebten bisher eine endgütige Entscheidung noch immer nicht erfolgt war, wandten sieh die sächsischen Fürstenbrüder 1483 gemeinschaftlich und in besonderen Schreiben an den Papst und die Cardinäle der Kirche S. Marci und S. Clementis in Kom, wie an den Cardmalbisehof zu Neapel, an den Erzbischof Petrus zu Salerno, an den Bischof Bartholomäus zu Civitä Castellana, Schatzmeister des Papstes, und an einen Herzog, Hieronymus mit Namen, und baten um Beschleunigung der ersehnten Entscheidung. 2 ) — In diesem Jahre wurde auch von dem Meissner Bischof die grosse Glocke zu Lom matzsch, welche 1482 durch eine Feuersbrunst geschmolzen, und auf dem Kirchhofe von einem Freiberger Glockengiesser wieder um gegossen worden, geweiht. 3 ) Am 4. Februar 1484 reiste Johann V. mit Herzog Albrecht nach Innsbruck, da Letzterer seine Tochter Catharina als Braut dem Erz herzog Sigmund zuführte. 4 ) — Am 12. März ermächtigte Papst In- nocenz VIII. die Bischöfe von Meissen und Merseburg durch die Bulle „Proprium habet apostolicae sedis providentia“ unter Einschalt ung der Constitution seines Vorgängers Paul II. vom 3. Mai 1465 5 ) auf Vorstellung des Kurfürsten Ernst und des Herzogs Albrecht, wo nach in ihren Landen und Herrschaften mehrere Klöster beiderlei Geschlechts und andere Institute durch schlechte Wirthschaft und üblen Lebenswandel der Vorstände und Mitglieder in ihrem kirch lichen Ansehen und Einflüsse, sowie durch kostspielige bei dem päpstlichen Stuhle geführte Processe in ihren Kenten und Einkünften so herabgesunken seien, dass sie dringend einer Reformation be dürften, unter Zuziehung zweier höherer und geachteter Ordensgeist- ') Cod. dipl. S. It. It. III. p. 269. 2 ) Eodem p. 207. 3 ) Dietmann Säclis. Priesterscliaft I. S. 797. *) Fabrieii, Annal. p. 160. 6 ) Magimm Bullarium Rom. Edit. Cherubim I. p. 397.