5. Das Weichbild Zittau. 659 Zins an Hans v. Gersdorff auf Grosshennersdorf (S. 207 Anm.) und 1430 „das halbe Vorwerk und die halbe Hufe am Ende des Dorfes“ an die Neffen des Letzteren, die Gebr. Nicol., Christoph und Caspar v. Gersdorff auf Grosshennersdorf veräussert. 1496 vertauschte Georg v. Gersdorff, wohl der Sohn des ebengenannten Nicolaus, „sein väterlich Gut Seitendorf“ , Vorwerk, Mühle, desgleichen Kirchlehn und Gericht (das er also von denen v. Kyaw hinzuerworben haben wird) an Marienthal gegen die Besitzungen des Klosters in Olbersdorf. Dennoch scheint diesem Georg v. G. noch ein andrer Antheil von S. verblieben zu sein. Wir vermuthen wenigstens, dass er identisch sei mit dem „Georg v. G. auf Dornhennersdorf“, der 1499 ein VorWerk zu S. neben der Mühle an Adam v. Kyaw jetzt auf Giessmannsdorf, überliess. Wohl nur deswegen weil der Käufer für Giessmannsdorf Vasall von Friedland war, nahm er jetzt auch diesen Antheil von S. von Friedland zu Afterlehn, und so wurde 1499 er selbst und 1551, 1558 und 1559 sein Sohn Joachim von den Besitzern Friedlands mit jenem Antheil von S. belehnt. Auch dieser Dorftheil muss später an Marienthal gekommen sein. Das Kloster hatte schon 1506 und 1507 Teiche und Aecker in S. von den Erben Wenz. v. Eisersdorf (S. 173) an sich gebracht. 1570 erwarb Zittau mit der Connnende zu Hirsch felde den seit 1472 dieser gehörigen Antheil des Dorfs und 1595 mit Rosenthal von Wilr. v. Kyaw noch einen Bauer zu S. — Seitdem ge hört etwa 3 / 4 des Dorfs dem Kloster, y 4 der Stadt Zittau. Dornhennersdorf (1487 Dörhenersdorff, 1499 Dorrenheiners- dorf) ist eigenthümlicher Weise in der Landtafel von 1396 nicht er wähnt. Da mindestens das Oberdorf nach Seitendorf eingepfarrt war, gehörte dasselbe gewiss auch zur Herrschaft Rohnau, während ein Theil, also wohl das Niederdorf, 1487 bereits als den Herren v. Biberstein auf Friedland gehörig bezeichnet wird. Von den zwei da selbst befindlichen Rittergütern besass das eine 1499 Georg v. Gers dorff a. d. II. Hennersdorf (S. 207 Anmerk.), seit den 20er Jahren des 16. Jahrhunderts aber Melchior v. Gersdorff a. d. H. Niederrudels- dorf (S. 216), dessen Söhne 1554 damit und zwar vom Landvoigt der Oberlausitz belehnt wurden. Auf dem anderen war 1516 Heinrich v. Iloberg (S. 275), mindestens von 1573—92 aber die v. Karas (S. 291], im 17. Jahrb. die v. Boblits gesessen. Weigsdorf (1429 und noch viel später Weigersdorff, dann auch Waigisdörf, Weissdorff) wird in der Landtafel von 1396 aus drücklich zum Weichbild Zittau gezählt, obgleich dasselbe, und wie es scheint von jeher, einen Bestandtheil der Herrschaft Seidenberg- 42 *