— 12 - sich ihm in dem verdienstvollen Schrit'tchen von Hans Lutsch: „Wanderungen durch Ost - Deutschland zur Erforschung volksthümlicher Bauweise“ (Berlin, Ernst & Korn), sowie in dem ansprechenden Buche von Bau rath Fritze: „Fränkisch-Thüringische Holzbauten aus alter und neuer Zeit“ (Meiningen 1892), und wenn ihm die knapp bemessene Urlaubszeit und der Mangel jeg licher Hülfe bei seinen Aufnahmen auch ziemlich enge Grenzen zog, so genügt das hier mitzutheilende Ergeb- niss doch vielleicht, um zu zeigen, dass wir in der That noch ungehobene Schätze in unseren Dörfern be sitzen, vielleicht regt es auch zur Fortsetzung der artiger Forschungen an. Es dürfte übrigens für den Erfolg solcher Bemühungen die zwölfte Stunde sein, denn seitdem durch Einführung der Baupolizei-Ordnung für Dörfer vom 6. Juli 1863 in Sachsen ein für Stadt und Land fast gleichartiges Sc hema geschaffen wurde, ist der volkstliümlielien Bauweise das Todesurtheil ge sprochen worden, und die noch vorhandenen Vertreter derselben gehen, wenigstens auf sächsischer Seite, rasch ihrem Untergange und Verschwinden entgegen. Dass dies vom Standpunkte des Architekten aufs lebhafteste zu bedauern ist, kann nur ein Blinder verkennen; wer alte, zwar nicht schöne, aber charaktervolle Gebäude und neue, zwar vorschriftsmässige, aber unsäglich fade Häuser in ihrer Gesammterscheinung nebeneinander sehen und vergleichen will, dem sei namentlich ein Besuch des sächsischen Bergstädtchens Altenberg em pfohlen! Und dabei zählen die, der erzgebirgischen Bauart augehörigen Holzhäuser 'dieser Stadt mit ihren nachträglich einseitig gehobenen Dächern bei weitem nicht zu dem Besten dieser Art, was wir im Lande haben. Denn viel kunstvoller und im Aeusseren mannig-