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Sächsische Staatszeitung : 11.10.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-10-11
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192110117
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19211011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19211011
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-10
- Tag1921-10-11
- Monat1921-10
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 11.10.1921
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23 de;. «so «so » LSI bS. >60 dez. M oej. NS ve». VL bB. 550 b'L. 882 dB 700 b«. 420 bG. S40 dÄ. 444 S0 SZS d-j. 860 b«. S00 B. endigter nnie zu e: 1 zu . 75000, l 20000, 571 zu IN0 b«» 1010 b». dB »14 «4 77» »B «0 dB 450 dB 1L00 bB «^ d« »00 iso dB. (MO) Ukvvz 3 050 81 915 98 953 )2 658 (1000) >93 216 125211 !69 110 j56 116 127836 11 121 96 211 >7 (600) )8Z 980 )48 004 1045 bL. 800 b«. 775 bL 800 dB- 870 dB. 72» V». »50 B »50 de». «5« Ix». »17 d«j. 11S0 bÄ 15« «x» 926 600) >000) ! 891 > 585 102 > 795 i 542 i 323 > 932 7 8-4 §2000) 3 218 (600) !(600) >0 819 >1»203 )) 457 Dienstag, 11. Oktober 1921 Nr.M v. Kahr über die Reharationsabgabe Spende „ausgebrachten Mittel, rund 160 der dauernden Leistung zu sprechen und sagte: noch, ob der Zeitpunkt, müssen: Es geht nicht der Reparationsabgabe Zweifelhaft ist nur an dem wir erklären mehr, im kommenden 1) Bal. Art. 4 des baverischen verwaltungsreLts- megesetze» über die Ausgaben der Staatsanwatt ist beim bayerischen Ber»altungsgerichtthase. Millionen — süssen zum überwiegende» Teil gar nicht nach Berlin oder an die Zentralstelle, sondern verAieben in den Ländern, bez. Provinzen, »o sie gesammelt wurden. Sie wurden und Verden hi« von den Hauptsürsorgeflellen sür die tüeg-beschßdigtenfürsorge (in Preußen die LandeS- hmpllcute, in Bayern das Regierungspräsidium usw.) zemäß den angegebenen Zweckbestimmungen und somit dem Ependerwillen entsprechend lediglich pn Ergänzung nicht aber zyr Entlastung der rrichsstaalliche» und kommunalen Fürsorge ver- Für Stärkung der Landwirtschaft. Landsberg, 10. Oktober. Der Landwirt schaftlich« Verein Oberbayern hielt am Sonntag eine Kreisversammlung ab Aus diesem Anlaß veranstaltet« der Landwirtschaftliche Bezirksverein ein Fest, wobei Regierungspräsident vr. v. Kahr eine Ansprache hielt, in der er heute der Toten- seier gedachte, welche die Landeshauptstadi ihren Heldensöhnen bereitet, und fuhr dann fort: Wenn ich nicht schon früher gewußt hätte, wäre es mir in meiner Stellung als Ministerpräsident zum Bewußtsein gekommen, was unsere Landwirtschaft sür unseren bayerischen Staat bedeutet, wie sehr unser Wohl und Wehe von ihr abhängt, wie schwer daher die Beranwortung ist, die unser Staat, die Staatsverwaltung und alle, die ver antwortlich sind, die Geschicke des Staates zu be stimmen, unserer Landwirtschast gegenüber tragen. Wie groß und schwer aber auch auf der anderen Seite die Verantwortung ist, die unsere Landwirt schaft ihrerseits für Staat und Gesellschaft trägt, Bayern ist ein Staat, in dem die Landwirtschaft noch die verhältnismäßig weiteste Schicht unter den Erwerbsständen ausmacht. Für den bay rischen Staat kann es keine dringlichere Sache geben, als der bayrischen Landwirtschaft und dem bayrischen Bauerntum seine Stärke zu wahren. Dies ist nicht möglich, wenn die bayrische Volks wirtschaft ihren überwiegenden agrarischen Charakter aufgibt, und wird auch nicht möglich sein, wenn die Entscheidung über Belange unse- rer bayrischen Landwirtschaft nicht beim bayrischen Staat selbst liegt. Auf dem Gebiete der Land wirtschaft muh mit besonderer Sorgfalt geprüft werden, was Reichs- und was Landesaufgabe zu sein hat. Redner kam noch aus die Möglichkeit Frühjahr oder schon früher e>ntritt. Diese parlamentarischen Arbeiten die Richtlinien mit teilen, nach denen er die Politik zu orientieren gedenke. Man habe gesagt, wenn er, Briand, gewisse Konzessionen verweigern werde', könne Frankreich einen größeren Nutzen aus seinem Siege ziehen. Frankreich habe die größten Opfer gebracht. Während der Friedensverhandlungen habe Frankreich Konzessionen machen müssen. Wie sein Vorgänger habe er in völligem Ein- Verständnis mit Frankreichs Verbündeten handeln müssen. Ohne diese Solidarität wäre die Aus führung des Friedensvertrages unmöglich. Aber niemals könne Frankreich alles erlangen, was man ihm schulde, weil es Tinge gebe, die man nicht bezahlen könne. Um den schlechten Willen des deutschen Militarismus zu beseitigen, habe seine Regierung die Besetzung von Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort beschlossen. Das seien Ereignssse von großer Bedeutung, die der Regierung nicht auf das Aktivkonto ge bucht würden, während man von ihrem Debet großes Aufheben mache. Frankreich halte an seinen Verbündeten fest. Es habe, ohne etwas von seinem Recht auszugeben, nicht ver- gessen, waS es ihnen schulde. Jetzt sei Frankreich nach Übersee eingeladen. Man werde dahin gehen, um eine Dankespflicht abzutragen und um eine Pflicht gegen Frankreich zu erfüllen. Frankreich müsse gerüstet bleiben, so lange seine Sicherheit nicht gewährleistet sei. Es habe ein Anrecht aus Reparationen und auf seine Sicherheit. In dieser Hinsicht werde die Regierung keinen Augenblick schwanken. Die französische Regierung habe Ver trauen zu der gegenwärtigen deutschen Regierung. Die Republikaner, die regierten, könnten keine reine Parteipolitik treiben; sie müßten sür alle Franzosen regieren. Die Regierung werde mit Unterstützung der Kammer einen Ausgleich zwischen den Extremen schaffen. Frankreich werde das Frankreich des Friedens und der sozialen Gerech tigkeit bleiben. Der griechisch-türkische Konstitt. Konstantinopel, S. Oktober. Die amt- Uchen Kreise der Türken bestätig«», daß von Friedensverhandlungen nicht die Red« sein könne, bevor di« vollständig« Räumung Kleinasiens und Thraziens durch die Griechen erfolgt sei. hcimnis der Ludendorff-Spende?", „Wie wurden Lie Millionen verwendet?", „Wirklich sür die Kriegsbeschädigten?" Ausführungen gebracht, die sich aus eine Nummer der Wochenschrift „Tradition" zu stützen scheinen. Das Blatt hatte u. a. ge- sragt, ob eS wahr sei, daß bO Mill. M. der Ludendorff-Spende der staatlichen Fürsorge zu- gesührt worden seien, und ob die fehlenden 100 Mill. M. zur sozialdemokratischen Wahlpropa ganda sür die Nationalversammlung verschleudert vurden? Dem gegenüber stellt das Reichs- arbeilsministerium fest: Die 1918 vom Reichs- ausschuß der KriegSbeschädigten-Fürsorge, in dem die Hauplsürsorgestellen der KrwgSbeschädigtenfür- sorge vereinigt waren, unter dem Namen „Ludendorff- Kür der bnt cheiduug über Lber- chlefien. Paris, ». Oktober. HavaS meldet auS Gens: Ler Pölkerbundsrat sei noch nicht in der Lage, sein Gutachten über die oberschlesische Frage ab- zügeln«. Die Schlußsolgerungrn der vier nicht zuständigen Mitglieder, die mit der Prüfung der Frage branftragt feien, feien dem Bötterbnnd»- rate noch nicht unterbreitet worden. Tiefer werde erst Anfang nächster Woche in einer Vollsitzung dadon Kenntnis nehmen. Paris, 9. Oktober. Nach einem Berichte des Genser Korrespondenten des „New Vork -erald" liegt die Entscheidung des Völkerbunds- mies in der oberschlesische» Frage den Mächten bereits vor. Diese hätten sich jedoch geweigert, ih-.en Vertretern im Völkerbundsrat deren Billigung zu gestatten, falls nicht gewisse Abänderungen geirossen würden. Es verlaute, daß ein nicht- europäisches Mitglied des VölkerbundSraleS ge droht habe, sich von der ganzen Angelegenheit zurürkzuziehen. Der Völkerbundsrat halte jetzt nur noch zum Schein Sitzungen ab. Inzwischen würden seitens der Mächte die Geheimverhand lungen über die vorgeschlagene Lösung fort- geführt. Zu dieser Meldung schreibt der „Eclair", wenn sie wahr sei, dann handle es sich um eine schwere Unkorrektheit, die dem Schiedsspruch jeden Wert nehmen könne. Die Wirkung dieser Un korrektheit habe sich bald gezeigt, denn eine oder mehrere der Regierungen, die im Obersten Rat vertreten seien, hätten an ihre Vertreter im Vötkerbundsrat Instruktionen gegeben, damit die Zustimmung zum Entwurf, der einstimmig ange nommen werden müsse, ausgeschoben werde, bis gewisse bereits im Gange befindliche Verhand- lungcn abgeschlossen seien. Ter „Eclair" nimmt an, daß eS sich hier um eine Verdrehung der Tatsachen handle. Er glaubt ebenso sicher zu sein, wie man es in solchen Fällen sein könne, daß Lie französische Regierung keine Mitteilung er halten hat. Anderseits glaubt das Blatt auch nicht, daß Italien, Japan, Belgien, Spanien, Brasilien und China Mitteilung erhalten haben. 2a der „Eclair" alle im Völkerbundsrat ver tretenen Länder außer England nennt, wird also die Frage off engelassen, ob die eine Macht, von der gesprochen wird, England sei. Das Blatt weist übrigens aus die Demarche des Delegierten Fisher bei Lloyd George hin, von der es am Dienstag schon gesprochen habe. Paris, 10. Oktober. Wie die „Chicago Tribune" meldet, haben in der gestrigen Sitzung dcr Bolschafterkonferenz die Vertreter von Eng land und Italien die Ansicht vertreten, daß die gegenwärtig in Oberschlesien befindlichen Truppen ausreichend stark seien, um die Ordnung aufrecht zuerhalten. Aus diesem Grunde sei auch kein Beschluß gesaßt worden. „Tas Geheimnis der Ludendorff- Spende". Berlin, 10. Oktober. Das „Deutsche Abend- blatt" vom 8. Oktober hatte in sensationeller Aufmachung untpr drei Überschriften: „Das Ge- Emsicht scheint sich auch bei unseren Geg nern durchzusetzen. Zu welchem Schritte sie auf Grund dieser Einsicht gelangen, ob sie namentlich dazu gelangen werden, den Antritt des Zusammen bruchs noch rechtzeitig zu verhindern, wer wollte das sagen. Auch für sie güt, daß sie erst durch Schaden klug werden. Die Flut des Papiergelds täuscht bei uns einen allgemeinen Reichtum vor, der in Wirklichkeit nur Schein ist. In diesem scheinbaren Reichtum läßt sich unser Volk zur Ge nußsucht und Leichtlebigkeit verleiten, die in früheren besseren Zeiten unbekannt waren und jeden, der noch den klaren Blick sich bewahrte, mit größter Besorgnis erfüllen müssen. Aus dem Unglück herausführen kann uns nur sittliche Kraft und die sittliche Idee von einer staatlichen Gemeinschast von sittlichen Menschen und einer menschlichen Vereinigung im Staate: das Sozialethos. Rückkehr des Reichskanzlers nach Berlin. Berlin, 1». Lktober. Ter Reichskanzler ve. Wirth hat feinen Urlaub abgebrochen und kehrt heute abend nach Berlin zurück. Das Wiesbadener Abkommen. Rom, 9. Oktober. Auch „Jdea nazionale" schlägt Alarm gegen das Wiesbadener Abkommen. Der Vorbehalt Italiens, gleichfalls ein derartiges Abkommen mit Deutschland schließen zu dürfen, genüge nicht; vielmehr müsse Italien entweder an dem entstehenden französisch-deutschen Montan- trust teilnehmen oder sein Beto einlegen. Das Blatt, das der Ansaldo-Gruppe nahesteht, nimmt an, daß neben dem offenen ein Geheimabkommen abgeschlossen worden sei. Frankreich sichere sich die Vorberechtigung seiner Reparationen zum Schaden der anderen Verbündeten. In Deutsch land beginne durch diese Gratisleistungen geradezu ein industrielles goldenes Zeitalter. Italien da gegen sei vom Wiederausbau ausgeschlossen. Das künftige Reichs- verwaltnngsgericht. Von Staatsanwalt vr. vr. Gustav Wilke-Leipzig, 2. Wünschenswert erscheint es, daß in diesem Zusammenhangs bei der endgültigen Gestaltung des Entwurfs die Frage der Zulässigkeit der „rekormatio in peius im öffentlichen Interesse" eingehend geprüst wird (vgl. hierzu Art. 36 Abs. 4 des bayrischen, tz 25 Abs. 1 des sächsischen Ver- waltungsrechtspflegegesetzes). Sie zu gestatten, erscheint im Hinblick auf die Ausgabe des Reichs- verwaltungsyerichts, die Einheitlichkeit der Ber- waltung'rechtsprechung zu wahren, notwendig. Die in 37 fg. des Entwurfs vorgeschlagene zeit lich begrenzte und unter Umständen mit der Zurück nahme oder Verwerfung der Rechtsbeschwerde wirkungslos werdende Anschließung kann keine ausreichende Gewähr für die Sicherung des öffentlichen Interesses bieten. Im Falle der Zu- lassung der rekormatio in peius im öffentlichen Interesse würde es dann weiter erforderlich sein, in § 42 des Entwurfs den Satz einzuschalten, daß trotz der erlaubten Zurücknahme der Rechts beschwerde das Verfahren im öffentlichen Interesse durchgeführt werden kann (vgl. hierzu z. B. §§ 35, 64, 81 des sächsischen VerwaltunzSrechispflege- gesetzes). Im übrigen bürgen für die sachgemäße Durch führung des Verfahrens trotz der gegenüber dem ordentlichen RechtSgange größeren Freiheit und Beweglichkeit die den entsprechenden Vorschriften für die Richter des Reichsgerichts und des Reichs- finanzhofs angepaßten Bestimmungen über die Mitglieder des ReichsverwaltungSgerichts. Sie sollen vom Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichsministers des Innern nach Anhören des Präsidiums des Gerichts auf Lebenszeit unter den üblichen Garantien der richterlichen Unab hängigkeit ernannt werden. Vorbedingung sind die Fähigkeit zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst, Vollendung des 35. Lebens jahres und, um ausreichende praktische Erfahrung zu sichern, mindestens fünfjährige hauptamtliche Tätigkeit in der inneren Verwaltung oder der Lerwaltungsgerichtsbarkeit. Die daneben vor geschlagene Zulassung von haup'.- oder neben amtlich tätigen Hilssrichtern erscheint jedoch nicht unbedenklich, und ernsteste Beachtung vedient der vom Oberverwaltungsgerichtsrat vr. Lotz im „Tag" gemachte Vorschlag, die Bestimmung ein zufügen, daß jeweilig nur ein solcher Hilfsrichter — der im übrigen den persönlichen Anforderungen für die lebenslänglichen Richter entsprechen muß — in dem in der Besetzung von fünf Mitgliedern entscheidenden Senate Mitwirken darf. Sehr begrüßenswert ist dagegen das vom Ent würfe vorgeschlagene Institut des OberreichsanwaltZ beim Reichsverwaltungszerichte '), dem die Wahr nehmung der Interessen des Reiches und der Länder zugedacht ist. ohne daß er jedoch im einzelnen Verfahren als Beteiligter aufzutretcn hätte. Mit dieser letzteren Aufgabe können die Reichs- oder Landeszentralbehörden im Ernzelfalle, wie schon bisher im landesrechtlichen Berwaltungs- gerichtsversahren, besondere Vertreter betrauen (Z 15), falls sie sich nicht mit schriftlichen Er klärungen begnügen wollen. Der Oberreichsanwalt soll vielmehr in der Hauptsache die Rechtsprechung des Reichsverwaltungsgerichts im Interesse ihrer Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit beobachten, die beteiligten Regierungen auf Mängel der Gesetzgebung, insbesondere auch aus Unstimmigkeiten zwischen Reichs- und Landesrecht, und aus Miß stände der Verwaltung Hinweisen, die sick aus den an das ReichsverwaltungSgericht gelangenden Sachen ergeben. Er soll weiter die Regierungen aus bevorstehende grundsätzliche oder politisch be deutsame Entscheidungen aufmerksam machen und wiederum die Auffassungen der Regierungen dem Gerichtshöfe übermitteln. Sr ist weiter berufen, auf die Einhaltung der Grenzen der Verwaltungs- rechtsprechung gegenüber der freien Verwaltung zu achten, »nd bei künftigen GesetzeSvorslägen soll seine umfassende Sach- und RechtSkenntnis zu gutachtlichen Äußerungen verwertet werden. Alles in allem eine umfassende und unendlich ver- wendet. Dabei wirken entsprechend dem Gesetz vom 8. Februar 1919 die Kriegsbeschädigten organisationen mit. Nur ei» Bruchteil der Sammlungserträge wurde und wird als Reichs- ausgleicksfonds unter Mitwirkung der Spitzen organisationen vom Reichsausschuß sür Kriegs beschädigten- und Kriegshinterbliebenensürsorge zu gunsten der allgemeinen deutschen Kriegerfürsorge verwertet. Dabei wirken entsprechend dem oben genannte» Gesetz die Spitzenorganisationen der Kriegsbeschädigtenfürsorge mit. Der Reichsausschuß für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen ist der Rechtsnachfolger des alten ReichsausschusseS der Kriegsbeschädigten- fürsorge und ist gemäß dem genannten Gesetz dem Reichsarbeitsministerinm angegliedert. Aus diesem Tatbestand geht bereits die technische Un möglichkeit hervor, Mutel der Ludendorffspende zur Finanzierung einer Wahlpiopaganda zu ver wenden. Weiter ist der Feststellung des Reichs- arbeitsministcriums zu entnehmen, daß die ge prüfte Abrechnung der Ludendorssspende im Früh, jahr 1919 veröffentlicht und der gesamten Presse überwiesen wurde. Bayern und Tirol. München, 9. Oktober. Zu der Meldung eines Berliner Blattes, daß zu den Bestrebungen der Tiroler, eine selbständige Republik Tirol zu proklamieren, auch Wünsche der bayerischen Monarchisten kämen, die eine Vereinigung Bayerns mit Tirol unter den Wittelsbachern anstrebten, bemerkt die „Bayerische EtaatszeiNrng": Mit dieser Mitteilung will man offenbar die Hetze gegen Bayern nicht zum Stillstand kommen lassen. Nur Phantasten und TollhäuSler könnten den zur VerwirNichung solcher Pläne unbedingt nötigen Umsturz unternehmen und sich von ihm Erfolg veriprechen. Dar bayerische Volk in seiner erdrückenden Mehrheit lehnt einen der art gen Wahnwitz als Verbrechen an Land und Reich entschieden ab. Eine Rede Briands. Pari», 9. Oktober. Ministerpräsident Briand hielt heute nachmittag in St. Nazaire ein« Red«. Er sagt«, er wolle vor der Wiederaufnahme der SächfischeSlaalszeitung Staatsaryeiger für den Zreistaat Sachsen Zeitweise Nebenblütteer Landtags-Beilage, Synodal-Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der LandeS-Brandversicherungsanstalt, Berkaufsliste von Hol-Pflanzen auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Regierungsrat Doenge» in Dresden. Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigtlngs- teile 2,50 M., die 66 mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 5 M., unter Eingesandt 6 M. — Ermäßigung auf GeschästSanzeigen, Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Erscheint Werktag« nachmittags mit dem Datum de» folgenden Tage«. Bezugspreis: Unmittelbar oder durch die Postanstalten 6 M.monatl. Einzelne Nrn.30 Ps. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 2129b, Schriftleitung Nr. 14574. 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