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Zwönitztaler Anzeiger : 14.09.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-09-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-191809141
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-19180914
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-19180914
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1918
- Monat1918-09
- Tag1918-09-14
- Monat1918-09
- Jahr1918
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 14.09.1918
- Autor
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Zwömtztaler Anzeiger Amis- M Blatt für -as Königliche Amtsgericht und -ie ----- stö-tischen Dehör-en zu Zwönitz — Erscheint wöchenllich viermal, am Dienslag, Donnerslag, Sonnabend und Sonnlag.— Bezugspreis: Durchunsere Träger monatlich 80 Psg. frei ins Kaus, durch die Posl be- zogenvierleljährl.M.2.40. Druck u.VerlagrBuchdruckerei C. Bernhard Oll, Zwönitz. Inhaber u. veranlw. Schrisll.: Earl Bernh. Oll, Zwönitz. Geschäslsslelle: Zwönitz, Kühn- haiderskr. 738/74. Fernspr. Nr. 23. Poslsch. 4814 Leipzig. Anzeigen r Die sechsgespallene (43 mm) Kleinzeile oder deren RaumS Psg., bei Familienanz., Sammelanz.,labellar.Satz u. auswärl. Anz. Psg. die Zeile, die dreigespall. Zeile im Reklame!, u. im Äiall. Teile Ps. Mindestpreis einer Anz. 1 Mk. BeiWiederholungenPreisermäß. n.Vereinbarung. BeiKonkursen, Klagen, Dergleichen und Zielüberschreilung sälll jede aus Anzeigen gewährte Preisermäßigung weg. Anzeiger siirZwönitz,Nieöerzwönih,Kühnhaiöe,Lenkersi>ors, Dorfchemnitz,GünsSors und andereOrtschaften imZwönihlale Nr° 140. Sonnabend, den 14. September 1918. 43. Jahrg. Amtlicher Teil. Der Plan über die Errichtung oberirdischer Telegra phenlinien an der Kühnhaider-und Fcldstraße in Zwönitz liegt bei dem Postamt in Zwönitz ans die Dauer von 4 Wochen öffentlich ans. Chemnitz, 7. September 1918. Kaiserliche Ober-Postdlrektion. Die amtlichen Bekanntmachungen der Amts- hauvtmannschaft sind dem Amtsblatts dieser Behörde entnommen. Nr. 1!). Neue Bezirkseiuteiluug für den Ge treide-Einkauf Der Grtrcidehändler August Pegel, Oclsnitz, l;at gebeten, vom weiteren G.trZde Aufka»! catbiiudcn zu werden. Es ist infolgedessen einc andere Verteilung der Ortschaften auf die einzelnen Kommisfionä-c nötig. Unter Aufhebung ^-er in der Bekanntmachung dir. 13 Ziffer I dem 2l>. August 1918 enthaltenen Vcz'irkscinteilung wird diese hierdurch wie folgt anderweit festgesetzt: Ortschaften (eiuschl. selbständi ger Gutsbezirkc), die zu einem Aufkanssbezirke gehören. Name und Eeschäftssitz des Kommissionärs, der in den nebenstehenden Orte» allein aufkaufsberechtigt. ist. Stollberg, Hoheneck, Brün los, Obcrwürschnitz, Neu wiese und Gablenz Mitteldorf u. Niederwürschnitz Oclsnitz (gesamte Flur) Luggu und Erlbach Kirchberg Ursprung und Leifersdorf Psaffcnhain Niederdorf Jühnsdorf und Thalheim Dorfchemnitz, GünSdorf,. Hormersdorf, Nicder- zwönitz, Kühnhaide und Oberdorf Zwönitz und Leukersdorf Kluge, Stollberg Neubert, Stollberg Spar , Kredit- u. Bezugs- Verein Oclsnitz Ebersbach, Erlbach Spar-, Kredit- u. Bezugs- Verein daselbst Spar-, Kredit u Bezugs- Verein Ursprung Spar, Kredit- u. Bezugs- Verein daselbst Spar-, Kredit- u. Bezugs- Verein daselbst C. F. Lauck».er, Thalheim Bauer, Zwönitz Bezugs- u. Absatzgcnossen schäft Zwönitz Außer den in Der obenstehenden Liste aufgeführten Kommissionären ist niemand befugt, auch nur die geringste Menge Getreide oder Hülscnfrüchtc auf irgendwelche Weise zu erwerben. Der Verkauf darf ebenfalls nur an den nach der obigen Einteilung für den bctr. Ort zuständigen Kom missionär erfolgen Im übrigen gelten sinngemäß die über den Getreide- Aufkauf bereits erlassenen Bekanntmachungen des Kom- munalverbandes (Bekanntmachung Nr. 4 vom 27. Juli 1918 und Nr. 13 vom 2(1. August 19181. Dio Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die z. Zt. bereits eingeleitcten Aufkäufe der Kommissionäre Vogel nnd Neubert können jedoch noch ausgeführt werden. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestim mungen werden auf Grund tun 8 80 der NeichSgetreide- ordnung vom 29. 5>. 1918 strengstens bestraft. Stollberg, den 10. September 1918. Der Kommunalverband. Nr. 20. SMemrteilW m Mehl i« her Mite» fleischlosen Woche. In der zweiten Fleischlosen Woche vom 9. bis 15. September wird als Ersatz für- Früh kartoffeln 18 5 g Roggvnmehlauf den Kopf der zum Bezug von Fleischersatz berechtigten Bevölkerung ausgegeben. Die hierzu vom Be- zirksverbande hergestellten besonderen Mehlmarken werden ab Freitag, den 13. Septeniber nach näherer Anordnung der Ortsbehörden abgegeben. Das Mehl ist gegen diese Marken bei! wen Bäckern oder Händlern zu entnehmen. So weit bei Viesen noch Gerstenmehl vorrätig ist, kann statt Roggenmehl auch Gerstenmehl abgegeben sverden. 185 x Roggen- oder Gerstenmehl kosten 11 Pfennige (1 Pfund 28 Psg.). Stollberg, den 11. September 1918. Der Kommunalverband. Nachdem sich in Der Bekanntmachung über die Futter versorgung der Spann- und Zuchttiere im Wirtschaftsjahre 1918 19 in Nr. 205 des Stollberger Anzeigers von: 3. September 1918 ein irreführender Druckfehler eingeschlichen hat, wird diese- Bekanntmachung hiermit nochmals für sämt liche Tierhalter veröffentlicht. Stollberg, den 9. September 1918. Der Kommunalverband. WMtsMnz Ser Hm- M AWm im MWWHre IM! Iß. (Gemäß Verordnung des Staatssekretärs des KriegS- ernährungsamtes vom 30. 7. 1918, Deutscher Ncichs- anzeigcr Nr. 181). I. Landwirtschaftliche Betriebe. Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen in der Zeit vom 16. August 1918 bis 15. August 1919 von ihrem sclbstgebauten Hafer oder Geinenge aus Hafer und Gerste durchschnittlich täglich verfüttern: 1. Ohne besondere Erlaubnis: u) an jedes Pferd oder Maultier 3 Pfund, b) an jeden zur Feldarbeit verwendeten Zugochsen vom 16. August bis 15. November 1918 und vom I. März bis 31. Mai 1919 1>/ü Pfund, o) au höchstens 2 .in Ermangelung anderer Spann- ticre zur Feldarbeit verwendete Zugkühe in der Zeit vom 46. August bis 15. November 1918 und vom 1. März bis 31. Mai 1919 ein Pfund an jede Zugkuh, 6) an jeden zum Sprunge verwendeten Zuchtbullen dreiviertel Pfund, o) an jeden zum Sprunge verwendeten Ziegenbock einhalb Pfund auf die Dauer von 200 Tagen, l) an jeden zum Sprunge verwendeten Schafbock 1 Pfund auf die Dauer von 100 Tagen, M an jeden zum Sprunge verwendeten Eber cin- halb Pfund auf die Zeit vom 16. August 1918 bis 15. August 1919, h) an! jede gedeckte Zuchtsau bis zu 1 Zentner für den Wurf nach Anzeige bei der OrtSbchürde, daß dick Zuchtsau gedeckt ist,' wobei zur Verfütterung au die unter g) und K) aufgeführten Eber und Zuchtsauen "anstelle von Hafer oder Gemenge von Hafer und Gerste auch Gerste verwendet werden darf. 2. Mit Erlaubnis des Aommunalverbandes: j) au jedes schwer arbeiten do Zugpferd vom 10. August bis 15. November 1918, vom 1. März bis 31. Mai 1919 und vom 16. Juli bis zum 15. August 1919 eine besondere Zulage von 4 Pfund täglich. Dio Erteilung dieser Erlaubnis wird vom Kommunal- öand hiermit den Ortsbehörden übertragen. Gesuche um Genehmigung der Zulageverfütterung an schwerarbeitcndc Zugpferde sind daher bei der Orts behörde rechtzeitig anzubringen. Verspätete Gesuche haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 3. Hat der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betrie bes nicht genügend Hafer, Gerste oder Gemenge aus diesen Fruchtarten geerntet, um die zulässigen Fütterungs sätze unter l, 1 L—i aus seinen eigenen Ernteerträgnissen zu verfüttern, so erhält er die fehlenden Futtermengen durch den Kommunalverband aus Grund eines Bezugs scheines zugckwiesen. lieber das Bezugsscheinverfahren vergl. den vorletzten Absatz 3 der Bekanntmachung. n. Nichtlandwirtschaftttche Betriebe An Arbeitspferde und Maultiere, die vorwiegend in Betrieben des Handels, des Gewerbes oder der Industrie in kriegswirtschaftlich notwendiger Weise beschäftigt wer den oder iln Besitz öffentlicher Körperschaften oder von solchen Beamten stehen, welche die Pferde zu halten dienst lich verpflichtet sind, wird der Kommunalverband vom 1. September 1918 ab bis mit 15. August 1919 täglich 3 Pfund, insgesamt -also 10Vs Zentner auf das einzelne Pferd zuweiscu. Die Zuweisung erfolgt ebenfalls auf Grund eines Bezugsscheines. m. Bezugsscheinverfahren. Anträge auf Ausstellung eines Bezugsscheines sind in allen Fällen bei der Ortsbehörde zu stellen. Dabei hat der Antragsteller gewissenhaft seine sämtlichen Hartfutter vorräte der Ortsbehürde anzugeben. Die Ortsbehörde hat diese Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen, sie ist dabei befugt, die Futtervoräte beim Antragsteller festzustellen. Der vom Kommunalverband ausgestellte Bezugs schein berechtigt den Jnhaher zum Aufkauf derjenigen Men gen Hartfutter, auf die er lautet, lediglich bei dem für seinen Ort bestellten Getreidecrufkaufskommjssionär und nur während der auf den Bezugsschein vermerkten Gültigkeitsdauer (zu vergl. die Bekanntmachung dos Kommunalverbandes vom 20. August 1918 in Nr. 195 dos Stollberger Anzeigers). IV Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sind auf Grund von 8 80 der Neichsgetreideordnung für die Ernte 1918 bonck 29. 5. 1918 strafbar. Sämtliche bisherigen Bekanntmachungen über die Ver fütterung von Hartfutter verlieren hierdurch ihre Gültig keit. Stollberg, den 30. August 1918. Der Kommunalverband. Kartoffelpreise. Der Preis sür die Tonne Kartoffeln aus 'der Ernte des Jahres 1918 beträgt, wenn die Lieferung nach dem 14. September 1918 erfolgt, gemäß 8 2 Absatz 2 der Verordnung des Reichskanzlers vom 9. März 1918 (R. G. Bl. S. 119) im Königreiche Sachsen beim Verkaufe durch den 'Kartoffelerzeuger 120 M Dresden, am 11. September 1918. Ministerium des Innern. Vm Wcltlrikfl. Wie verlautet, tritt der Hauptausschuß des Reichs tages am 5. Oktober wieder zusammen. Der Kaiser hat vor den Arbeitern der Kruppwerke eino bedeutungsvolle Rede über den Daseinskampf des deutschen Polkes gehalten. Prinz Friedrich Karl von Hessen hat seine Be reitschaft erklärt, die finnische Krone anzunehmen. König Ludwig von Bayern ivird demnächst in Konstantinopel eintrefsen. Staatssekretär D r. Solf ist nach Sofia abgereist, um dem bulgarischen Roten Kreuz eine deutsche Spende zu überbringen Der bekannte Kolonialpolitiker D r. Karl Peters ist in Woltorf bei Peine gestorben. Die nach dem deutsch-russischen Finanzabkommen, am 10. September fällige erste Rate der russischen Gold- zahlnng ist in Orscha eingetroffen. Der Moskauer Rat der Polkskommissare beschloß die Entsendung einer Abordnung nach Finnland zur Rege lung der strittigen Fragen. Nach einer Havas-Melduug soll in den Straßen von Petersburg eine Schlacht begonnen haben. Der Moskauer Arbeiterrat verurteilte in einer Entschließung die Politik der Sozialrevolutionäre und billigte die Diktatur des Proletariats. Die Untersuchungen über das Odessaer Ex plosionsunglück ergaben, daß der Anschlag vom Verbände angestiftet wurde. In Albanien brachte ein Vorstoß auf den Tamorita- Rücken die K. u. K. Truppen in den Besitz feindlicher Stellungsteile. Im Asolonc Abschnitt drangen die Italiener in die österreichischen Linien ein: durch Gegenstoß wurden sie wieder vertrieben. Nach einer Erklärung des französischen Finanz ministers erfordert die Wiederherstellung der zurück gewonnenen französischen Gebiete 2 Milliarden Franken. Nach englischer'Meldung ist am 2. September ein eng lischer Zerstörer durch Zusammenstoß gesunken. Von einem feindlichen Fliegergeschwader von 24 Flugzeugen, das Mannheim und Ludwigshafen an greifen sollte, wurden fünf Flugzeuge abgcschossen. Nach Meldungei: der amerikanischen Presse sind. 14 Indianer st äm nie im amerikanischen .Heere ver treten. Wilson beabsichtigt, gegen die Maßnahmen der Sowjet-Regierung zur Steuerung der Gegenrevolution zu Protestieren. -4-- Der amtliche Tagesbericht. Großes Hauptquartier, 12. September 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Nordöstlich von Bixschoote wurden Teilangriffe bet Armentiöres und am La Bassöe-Kanal Vor stöße des Feindes abgewiesen. An den Kampffronten entwickelten sich »nährend des Tages unter starkem Feuerschutz mehrfach Jnfanteriege- fschte im Vorgelände unserer Stellungen. Am Abend
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