Großenhainer --«lhMizs- M AnzchMM. MmtSvlatt des König!. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt van Herrmann Starke in Großenhain. und im (6 «/» on, bei x>. 76. Donnerstag, den 2. Juli 1888. ! Juni !68. chen und :theilung tel, und rch seine v gegen er. n Hals- Ertract lffe. ! nit zur , eine ' Iweiz Ps die e Fest- z wird u der- ehmen, , Sillets ! k. ! 8 r rad. Bekanntmachung für sämmtliche Drtsokrigkeiten im IV. Aeuerkreise; die diesjährigen Gewerbe- und Personal-Steuer-Reelamatiouen betr. Die in diesem Jahre nothwendig gewesene Verlegung des ersten Termins der Gewerbe- und Personalsteuer vom 15. April auf den 15. Juni macht es dringend wünschenswerth, daß die Er örterung, Begutachtung und Entscheidung der gegen die catastrirten Steuersätze eingehenden Recla- mationen in diesem Jahre überall ganz besonders beschleunigt wird, damit dieselben, wenn irgend möglich, sammtlich noch vor dem zweiten, unverändert auf den 15. October anstehenden Termine Erledigung finden. — Auf Anordnung des Königlichen Finanz-Ministeriums werden daher sämmt- liche Ortsobrigkeiten im IV. Steuerkreise angewiesen, sich hiernach zu achten und für thunlichst schleu nige Begutachtung und Rückgabe der ihnen zugehenden Reclamationen an die betreffende Bezirks- Steuer-Einnahme Sorge zu tragen. Bautzen, am 27. Juni 1868. Aömglicher Rreis - Steuer - Nath de8 IV. Aeuerkreises. Henker. Hhe. Verfügung an sämmtliche Ortsgerichten des hiesigen Amtsbezirks. Behufs Revision des Verzeichnisses der im Hufbeschlage vorzüglich geübten Schmiede werden hiermit sämmtliche Ortsgerichten des hiesigen Amtsbezirks angewiesen, diejenigen Schmiede ihres Ortes, welche 1) bei den Prüfungen im Hufbeschlage, die sie, beziehentlich zur Erlangung des in § 16 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 vorgeschriebenen Befähigungsnachweises, nach Maß gabe der Verordnung vom 15. April 1864 bei: a) der Thierarzneischule zu Dresden, b) den Prüfungscommisflonen zu Leipzig und Zwickau, e) der Prüfungscommission der landständischen Commission der Oberlausitz für Einführung eines correcten Hufbeschlags, ingleichen früher nach Maßgabe der Verordnung vom 10. April 1856 bei der Thierarznei schule zu Dresden bestanden haben, mit der ersten Censur bedacht worden sind, oder 2) von der unter 1e gedachten Oberlausitzer Commission in Folge der bezüglichen Prüfung Prämien oder Belobigungen bewilligt erhalten haben und außer den nachgenannten Personen am 15. Juli dieses Jahres den Hufbeschlag ausüben, bis zum 18. Juli dieses JabreS anher anzuzeigen, eventuell Bacatscheine einzureichen. Angemeldet sind bereits folgende Personen: August Sorge zu Bauda, Ferdinand Schleinitz zu Coselitz, Gottfried Miersch zu Görzig, Heinrich Winkler zu Lenz, Moritz Kleine zu Linz, Wilhelm Sorge zu Uebigau, Carl Taupitz zu Walda und Friedrich August Wilhelm Schrö ter in Skäßgen. Großenhain, den 23. Juni 1868. Das Königliche Gerichtsamt. In Stellvertretung: Wilhelm, Assessor. O. Tagesnachrichten. Sachsen. Das Wechselstempetgesetz tritt den 15. Juli d. I. in Kraft und leidet von diesem Tage an auf alle in Umlauf befindlichen stempel pflichtigen Urkunden Anwendung, ohne Rücksicht auf den Tag, unter welchem sie ausgestellt sind. — Der französische Gesandte in Dresden, Herr Baron Forth-Rouen, hat eine Urlaubsreise nach Frankreich angetreten, wahrend der preußische Ge sandte , Herr v. Eichmann, sich zum Gebrauche einer längeren Cur nach Wiesbaden begeben hat. — Die von der Stadt Zschopau beschlossene An leihe von 50,000 Thlrn. in 5procentigen Schuld scheinen wurde von der Regierung genehmigt. — Die Albertsbahn-Actien-Gesellschaft hat in ihrer Generalversammlung am 29. Juni den von der Regierung pro Actie gebotenen Kaufpreis von 150 Thlr. in vierprocentigen Staatspapieren mit 857 gegen 59 Stimmen abgelehnt, dagegen den vom 'Direktorium und Ausschuß gemachten Vor schlag, die Bahn am 1. Juli d. I. gegen Ge währung von 150 Thlr. baar oder in 4^procen- tiger Verzinsung — 7 Thlr. jährlicher Rente pro