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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 28.07.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-07-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-188207281
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18820728
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18820728
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1882
- Monat1882-07
- Tag1882-07-28
- Monat1882-07
- Jahr1882
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 28.07.1882
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-« >» -M Erscheint jeden Wochentag Abend» S Uhr für den ^0 1 andern Tag. Prei, vierteljährlich 2 Mark 2d Pf., 'E G zweimonatlich 1 M. so Pf. u. einmonatl. 7d Pf. 1882. 84. Jahrgang. „ > — — Inserat« werden bis BormittagS 11 Freitag, da 28. Jili. BergerM^E und Tageblatt. Amtsblatt für dir kömglichm md stüdtisch« Bkhördea zu Freiberg mb Braad. Ber«t«ortlichrr RedaLe» Iuliu« Bru», i» Fretter«. Nachbestellungen «rf beu Mr tie Monate A«M «M September werteu tzo« sSmmtlicheu PostaustEe« wie von ter oaterzeichuelev Expettttou uut de« bekauutm A«Ss g«bestellen in Freiberg, Braud, Laugenau, Halsbrücke, LaughelluerSdorf uud Wettzevbor« zum Preise vo« 1 Mark 50 Pf. augeaomme«. Lxpsü. «iss „frsid. ^nrsigsr u. IsgsdlLlt". Die Frage der kommunalen Besteuerung. Im benachbarten Königreich Preußen tauchen Plötzlich Nachrichten auf, welche übereinstimmend auf eine Erweite rung der Gemeindebefugnissc hinauslaufen, zur Deckung ihrer Bedürfnisse indirekte Abgaben zu erheben. Da gleichzeitig gemeldet wird, der neue Finanzminister Herr Scholz billige den Plan des Herrn v. Puttkamer, den Kommunen gesetzlich zu gestatten, auch indirekte Ab gaben als Kommunalstcuer einzuführen, so wird man wohl nicht fehl greifen, wenn man jene Nachrichten alle zu sammen als einen offiziösen Fühler betrachtet, dazu be stimmt, die Meinung der zunächst Betheiligten, nämlich der Kommunen selbst, in diesem Punkte zu erforschen. Die Ucbcrlastung der Gemeinden bildet bekanntlich eines der hervorragendsten Argumente, mit denen die Nothwen- digkcit der Erschließung neuer Einnahmequellen begründet wird. Die Ueberweisung von Staatssteuern an die Kom- munal-Verbändc, die Uebernahme von Kommunallasten auf den Staat war ein sehr wesentlicher Bcstandtheil der bisherigen Verwendungsgesetz-Entwürfe. Daß die den Kommunen zugcdachtcn Zuwendungen und Entlastungen auch nur annähernd in dem Umfang verwirklicht werden sollten, wie es in den bisherigen Reformplänen erstrebt wurde, dazu ist vorläufig herzlich wenig Aussicht vorhan den. Um so angemessener erscheint es, einmal ernstlich der Frage näher zu treten, ob nicht die Reform der Kommu nalbesteuerung in sich selbst, anstatt mit Hilfe von Außen herbeigeführt werden könne. Auf diese Weise würde auch der Uebelstand vermieden, die Bedürfnisse einzelner unge wöhnlich übel situirter Kommunen für die Einrichtung des ganzen Steuersystems maßgebend zu machen. Es würde hervorragend bedrängten Gemeinden die Möglichkeit be sonderer Einnahmen eröffnet, während die bisherigen Re formprojekte ein Bedürfniß voraussetztcn, wie es in dieser Allgemeinheit gar nicht vorhanden, und eine Abhilfe in Aussicht nahmen, wie sie in diesem Umfange nicht noth wendig ist. Der hannoversche Städtetag, der im Septem ber dieses Jahres in Osnabrück zusammentritt, hat diese Frage auf seine Tagesordnung gestellt und wird ohne Zweifel zur Beurtheilung derselben lehrreiches Material liefern. Merkwürdig ist nun aber doch, daß den preußischen Ministern jetzt plötzlich eine andere Erkenntniß ge kommen ist, nachdem sie früher völlig entgegengesetzter Ansicht waren. Nach Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer im Jahre 1873 und Ersatz derselben durch direkte Gemeindeabgaben, theils durch Zuschläge zu den direkten Staatssteuern, theils durch Gemeinde-Einkommen steuern, wurden mannigfache Klagen der Gemeinden laut. Als einige von ihnen das Staatsministerium angingcn, den Gemeinden wiederum die Erhebung indirekter Steuern zu gestatten, da erklärten der Finanzminister Bitter und der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, in der Frühjahrssession des Landtags 1880: daß von einer allgemeinen und obligatorischen Einführung in direkter Gemeindcabgabcn in Preußen aus mehr fachen Gründen keine Rede sein könne. Zunächst beschränke der Zollvereinsvertrag vom 8. Juli 1867 die Gegenstände der Besteuerung. Berücksichtige man aber außerdem die Nachtheile, welche mit der Erhebung indirekter Abgaben in dem kleinen Bezirke einer Gemeinde verknüpft sind, die Höhe der Erhebungskosten, die Schwierigkeit der Kontrole, den Anreiz zur Defraudation, die Ueberlastung der Unbemittelten, die Störungen und Hemmungen des inneren Verkehrs — dann werde man gezwungen, von der indirekten Gemeindebesteucrung Abstand zu nehmen und die Deckung der Gemeindebedürsnisse im Wege der direkten Gemeindeabgaben als Regel fcstzuhalten. Die Nachfolger der Herren Bitter und Eulenburg vertreten also heute die vollständig entgegengesetzte Ansicht. Man sieht, die preußische Finanzpolitik nimmt Plötzlich eine rückläufige Bewegung an. Hieß es längere Zeit: alles durch das Reich, in ihm allein sollen die Finaoz- quellen sprudeln, welche die Einzelstaaten, ihre Provinzen, Kreise und Gemeinden mit dem finanziellen Lebenselement zu erquicken haben, so ist diese Devise über Nacht ver schwunden'. Anstatt der ehemals angestrebten Reichsquelle späht man jetzt nach kleinen Landesquellen und will selbst den Gemeinden solche erschließen. Wo aber die Objekte zur indirekten Besteuerung hernehmen? Nach Artikel 35 der Reichsvcrfassung steht ausschließlich die Gesetzgebung über das gejammte Zollwescn, über die Besteuerung des Salzes, des Tabaks, des Branntweins, des Bieres, des Zuckers, des Syrups u. s. w. dem Reiche zu. An Schwierig keiten wird es also nicht fehlen und das Bedenken ist nicht ausgeschlossen, daß der Ausbau eines indirekten Gemeindc- stcuersystems, wenn ein solches gegenwärtig geplant werden sollte, schließlich nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer neuen Belastung der Gemeinden führen dürfte. Tagesschau. Freiberg, den 27. Juli. In der egyptische« Frage ist heute eine Aeußcrung der „Times" von hohem Interesse. Das englische Welt blatt schreibt: wenn England allein aus eigene Verantwortung die Aufgabe übernehme, Egypten von der Anarchie zu befreien, so werde es das Recht erwerben, in Zukunft eine kontrolirende Gewalt über das Land, welches es gerettet, auszuüben, und werde dieses Recht geltend machen. Wenn England sich auf einen Krieg zur Herstellung der Ordnung in Egypten einlasse, müßten die formellen Verbindlichkeiten der Diplo matie, welche übernommen wurden, als die Situation eine ganz andere war, als aufgehoben angesehen werden. Die Herstellung einer starken und wirksamen Regierung in Egypten unter dem Protektorate von Großbritannien würde die egyptische Frage in der besten und nachhaltigsten Weise lösen. Nun mag Ruß land, als es den letzten türkischen Krieg begann, wohl ebenso gedacht haben ; davon gicbt der Friedensvertrag von San Stefano Zeugniß. Allein ihm folgte der Ber liner Kongreß, der über die Früchte des Sieges anders verfügte. Und dies wird auch bei England der Fall sein. Allerdings ist nicht in Abrede zu stellen, daß dennoch die Dinge diesmal eine andere Wendung nehmen können. Die Niederlagen der russischen Armee bei Plewna, die Zerfahrenheit in den obersten russischen Verwaltungs sphären, die Zaghaftigkeit der russischen Politik, die De- moralisirung des russischen Reiches, das waren die Fak toren, welche cs der europäischen Diplomatie damals leicht gemacht haben, einen Erfolg zu erringen. Dazu kam noch, daß alle Mächte auf dem Berliner Kongresse nur bestrebt waren, um jeden Preis den Frieden zu erhalten. Ist es denn gewiß, daß England sich die gleiche Behandlung gefallen lassen wird, wie Rußland; kann man voraussehcn, welche Stimmungen in Europa vorherrschen werden, wenn die künftige Ordnung der Dinge in Egypten fcstgestellt werden soll? Doch einstweilen steht man noch nicht bei der Vertheilung der Beute, sondern erst am Beginne der Aktion. Es ist also verfrüht, über das Ende des Feld zuges irgend welchen Kalkül ausstellen zu wollen. — Das Scharmützel bei Raml eh soll den Engländern nur einige Verwundungen, den Egyptern dagegen mehrere Todte ein getragen haben. Die Engländer haben sich sofott in Ramleh, das von Alexandrien in einer halben Stunde zu erreichen ist, verschanzt und ihre Befestigungen mit zwei Feldgeschützen und vier 40-Pfändern, welche vom „Malabahr" gelandet wurden, armirt. In dem Gefechte kamen von Seiten der egyptischen Artillerie vielfach Shrapnels zur Verwendung, jedoch ohne besondere Wir kung, da die Geschütze mangelhaft bedient waren. Ramleh besitzt eine eigene Wasserleitung, welche die Engländer zum Glück noch unversehrt gesunden haben, denn die Wasserversorgung ist für die englische Armee eine Existenz frage. Gelingt es nicht, den Mahmudie-Kanal (zu Ehren des Sultans Mahmud von Ali Pascha so benannt) vor Zerstörung durch Arabi's Truppen zu bewahren, so wird der Aufenthalt größerer Streitkräfte in und um Alexan drien in dieser Jahreszeit unmöglich. Die Versorgung Alexandriens mit Wasser > geschieht durch eine Leitung, welche 1858 begründet und 1860 dem Gebrauche über geben, ihre Speisung aus dem Kanal Moharrem - Bey, einem Zweige des Mahmudie - Kanals empfängt. Das Reservoir, in welches das filtrirte Wasser durch Dampf kraft gehoben wird, befindet sich auf der Höhe des Hügels Kom-ed-Dikke und vermag 10O0O Kubikmeter Wasser zu fassen. Bis zur Eröffnung der Leitung sammelte man das Wasser in Zisternen, von denen es noch mehr als 1000 geben soll und nach deren Lage sich die Richtung der alten Straßen bestimmen läßt. — Die vom Khedive erlassene Proklamation, welche Arabi Pascha für einen Rebell erklärt, hat folgenden Wortlauts „An Arabi Pascha! In Folge Ihrer Abreise nach Kafr ev Auar, begleitet von der Armee, somit Alexandrien ohne unsern Befehl preiögebend, und Ihrer Hemmung des Eisenbahnverkehrs, wodurch wir an dem Empfang irgend welcher Telegramme verhindert werden, sowie auch in Folge dessen, daß Sie unö verhinderten, irgend welche Mitthetlungen durch die Post zu empfangen und die Rückkehr von Flüchtlingen nach ihren Heimstätten in Alexandrien behinderten und in Folge Ihrer Beharrlichkeit in der Fortsetzung der Kriegsrastungen und Ihrer Weigerung zu unö zu kommen, nachdem Sie unseren Befehl erhalten — aus allen diesen Gründen enthebe ich Sie Ihres Postend als Kriegs- und Marineminister und ich sende Ihnen meine deSfallsigen Befehle zu Ihrer Kenntntßnahme" Der Khedive setzt dann im weiteren Verlauf die auigezählten Gründe der Absetzung ausführlich auseinander. Nachdem Vie Forts von Alerandrien in zehn Stunden durch britische Kugeln zerstört waren, kam Arabi mit dieser Hiobspost zum Palast Ramleh; gleichzeitig traf dort die Forderung beS Admirals Seymour ein, die Forts Adjemi, Dekkeli und Ras-el-Ttn zu übergeben. In einem Ministerrath unter Vorsitz des Khedive wurde beschlossen, die Forts nicht ohne Befehl des Sultans zu übergeben, sondern die Besatzung zu verstärken. Ein Telegramm in diesem Sinne ging sofort nach Konstantinopel ab. Arabi nahm nun am Thor Moharrem Bey Stellung, leistete aber dem Befehl Tewfiks, die Forts zu verstärken, nicht Folge, son dern zog sich mit seinen Truppen nach Kasr-Dowar zurück. Am folgenden Tage nahmen die englischen Truppen ohne Flintenschuß von der wehrlosen Stabt Besitz. Der Khedive betrachtet diesen Rückzug Arabis vor den britischen Geschützen, denen die egyptischen zu antworten nicht in der Lage waren, als eine unauslöschliche Schmach für baS egyptische Heer. ES ist das bezeichnend sür die strategischen Kenntnisse Tewfiks. Der Khedive erzählt nun weiter, wie Seymour ihm erklärt habe, er sei gern bereit, die Stadt wieder zu räumen, wenn die egyptische Regierung Truppen zur Hand habe, um Vie Ord nung aufrechtzuerhalten ober wenn -osmanische Truppen landen sollten. Die Bedrohung des Ansehens des Khedive durch eine Bande von Meuterern habe die Weltmächte gezwungen, ihre Panzerschiffe in die egyptischen Gewässer zu entsenden; der Zweck der Intervention, welche nunmehr unvermeidlich, sei die Niederwerfung der herrschenden Anarchie und die Wieder herstellung einer friedlichen Regierung. Hätte er (der Khedive) die Ueberzeugung gewonnen, daß die Westmächte Egypten in Besitz nehmen wollten, so würbe er mit Gut unb Blut sich ihnen entgegengeworsen haben. So aber sei eS sinnlos, sich Mächten zu widersetzen, die stärker seien als Egypten. Schließ lich ladet der Khedive alle Flüchtlinge zur Rückkehr nach Alexandrien ein, wo jeder Unschuldige unbelästigt leben könne. In einem Rundschreiben an die Obersten verspricht der Khedive jedem Straslostgkeit, Gunst und Belohnung, der sich von Arabi lossage; ein weiser Mann sei derjenige, der die Folgen seiner Handlungen erwäge. Widerstand sei nun aber im vorliegenden Kalle aussichtslos und also verwerflich. Arabi hat an den Sultan eine Zuschrift gerichtet, in welcher cs heißt: „Ich und meine Armee sind zum Handeln entschlossen, um den Islam vom Untergange zu retten, um die Herrschaft der Ungläubigen abzuschütteln. Wir vergießen unser Blut für den heiligen Glauben, und wir erfüllen die Gebote Gottes. Der Sultan ist der oberste Beschützer des Glaubens, und wenn cs nicht in seiner Absicht liegt, uns Unterstützung zu gewähren, so würde er doch gegen die heiligsten Gesetze verstoßen, wenn ec Truppen abschicken wollte, um uns dem Feinde auszu liefern. Wir bitten den Sultan, daß er nicht mit den
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