Großenhainer WklMtllngs- M AilzchMM. Amtsblatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 84. Dienstag, den 21. Juli 1868. Verordnung des Ministeriums des Innern, die Verzeichnung der besonders geschickten Hufbeschläger betreffend. Nach § 2 des in Nr. 23 des Bundesgesetzblattes für den norddeutschen Bund publicirten Bundesgesetzes vom 8. laufenden Monats, den Betrieb der stehenden Gewerbe betreffend, soll für den Betrieb eines Gewerbes ein Befähi gungsnachweis in der Regel nicht mehr erforderlich sein. — Diese Bestimmung bezieht sich unter andern auch auf den, in § 16 des Gewerbegesetzes vom 15. October 1861 erforderten Befähigungsnachweis für die Ausübung des Huf- deschlages, in welcher Beziehung auf die demnächst im Gesetzblatte erscheinende Verordnung zu verweisen ist. — Mit der nunmehrigen Beseitigung des uurgedachten Befähigungsnachweises erledigt sich aber in Sonderheit auch die in § 15 der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 15. April 1863, die Prüfungen im Hufbeschlage betreffend, — Gesetz- und Verordnungsblatt von 1863 Seite 362 fl. — vorgesehene zeitweilige Veröffentlichung von Verzeichnissen der besonders geschickten Hufbeschläger im Lande und die Aufzeichnung der Letzteren. — Es werden daher hierdurch alle, auf die Zusammenstellung und Einreichung dieser Verzeichnisse bezüglichen Anordnungen außer Kraft gesetzt. Dresden, am 16, Juli 1868, Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Forwerg. Am heutigen Tage ist auf Fol. 127 des hiesigen Handelsregisters die am 1. dieses Monats eröffnete Firma: T. U. Sieriug m Großenhain und als deren Inhaber Herr Gustav Adolph Siering daselbst eingetragen worden. Großenhain, am 15. Juli 1868. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. S Bekanntmachung, Straßensperrung betreffend. Der nördliche Theil der Langegasse bleibt wegen des dort auszuführenden Schleußenbaues bis auf Weiteres für Fuhrwerk gesperrt. Der Stadtrath. Großenhain, den 18. Juli 1868. Kunze. Bekanntmachung. Montag, den 3. August r». 6., Bormittags 11 Uhr, bei Gelegenheit des GiskNÜergkV Viehmarktes, sollen im hiesigen Königl. Landstallamtshofe mehrere noch sehr brauchbare und wohlerhaltene aus- rangirte, jüngere und ältere Wan-Veschnler, vom Reit- und Wagenschlage, darunter ein starker Dercheron-Hengst Lioitvl, sowie überzählige BnVentarienstÜcke öffentlich meistbietend unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Die Hengste werden ohne Gewähr zugeschlagen, jedoch dem Landstall amt bekannte verborgene Fehler mitgetheilt. Moritzburg, den 16. Juli 1868. Was Königliche Landstallamt. — lernst von AkanKvIüt. Tagesnachrichten. ^Sachsen. Se. Majestät der König hat Bad Elster am 17. Juli früh wieder verlassen und ist über Markneukirchen und Schöneck nach Auerbach weitergereist. Nach der Rückkehr von Falkenstein hat Se. Majestät am 18. Juli Mittags 12 Uhr die Reise von Auerbach nach Zwickau fort gesetzt. — Ihre königl. Hoheit die Frau Prin zessin Georg hat sich am 17. Juli Nachmittags nach Sigmaringen begeben. — Ihre königl. Ho heiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin