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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 16.05.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-05-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187205160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720516
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720516
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-05
- Tag1872-05-16
- Monat1872-05
- Jahr1872
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Großenhainer Werh altuW- und AMgMtt. Amtsvlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedmckt und verlegt van Herrmann Starke in Großenhain. 5 V. Donnerstag, den 16. Mai 18VT. Bekanntmachung. Die am 1. dieses Monats fälligen Grundsteuern ans den zweiten Termin 1872 sind nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit längstens bis zum 18. dieses Monats nn unsere Stadthauptcasse zn bezahlen. Großenhain, am 1. Mai 1872. Der Stadtrath. Kunze. Bekanntmachung. Nächsten Dienstag, den 21. Mai, bleiben die Stadt hauptkasfe und die Sparkasse hier geschlossen. Großenhain, am 15. Mai 1872. Der Stadtrath. . Kunze. Bekanntmachung. Dom Gesetzblatt sür das Deutsche Reich ist das 13. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 816. Konsular-Konvention zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Vom 11. Dezember 1871. Nr. 817. Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen Behörden verschiedener Bundesstaaten. Vom 17. April 1872. Nr. 818. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevoll mächtigten zum Bundesrathe. Vom 1. Mai 1872. Ein Exemplar liegt zu Jedermanns Einsicht in der Rathsexpedition aus. Großenhain, am N. Mai 1872. Der Nath daselbst. Bekan ntmachung. Dom Gesetz« und Verordnungsblatt sür das Königreich Sachjen ist das 6. Stück erschienen. Dasselbe enthält: Nr. 36. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen und den beiden Fürstlich Reußischen Regierungen älterer und jüngerer Linie über die Anlegung nachgedachter Eisenbahn ab geschlossenen Staatsvertrag vom 19. December vorigen Jahres betreffend; vom 20. März 1872. Nr. 37. Decret wegen Concessionirung der Mehltheuer-Weidaer Eisen bahngesellschaft; vom 20. März 1872. Nr. 38. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der nachgedachten Eisenbahn betreffend; vom 20. März 1872. Nr. 39. Verordnung, die Aufbewahrung, die Handhabung und den Transport des Nitroglycerins und der Nitroglycerinpräparate betreffend; vom 3V. März 1872. Nr. 40. Gesetz, die Reorganisation des Landesculturraths betreffend; vom 9. April 1872. Tagesnachrichten. Sachsen. Ihre Majestäten der König und die Königin sind, wie das „Dr. I." mittheilt, am 12. Mai Nachmittags beim besten Wohlsein aus Italien in Possenhofen eingetroffen. Sei der Ankunft in Innsbruck, welche Nachts vorher gegen 12 Uhr erfolgte, wurden Ihre Majestäten durch Se. kaiserliche Hoheit den Erzherzog Albrecht empfangen. Nach zweitägigem Aufenthalt in Possenhofen gedenken Ihre Majestäten am 15. Abends in Jahnishausen einzutreffen. — Von der königl. sächs. Münze sind im Jahre 1871 ausgeprägt worden: an Goldmün zen 2140 Kronen; an Silbermünzen: 1,935,128 Thlr. in Thaler stücken, 48,877 Thlr. in Vs - Thalerstücken, 16,361 Thlr. in Lweineugroschenstücken, 9765 Thlr. in Neugroschenstücken; an Nr. 41. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 9. April 1872;. die Reorganisation des Landesculturratbs betreffend; vom 15. April 1872. Nr. 42. Gesetz, die Abänderung einiger gesetzlicher Bestimmungen über die Pensionen der Staatsdiener und ihrer Hinterlassenen betreffend; vom 9. April 1872. Nr. 43. Decret wegen Bestätigung der Seidauer Kinderbewahr- und Arbeitsschulanstalt; vom 10. April 1872. Nr. 44. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Plauen-Oelsnitzer Staatseisenbahn betreffend; vom 10. April 1872. Nr. 45. Bekanntmachung, die Nichtungslinie der südlausitzer Staats eisenbahn betreffend; vom 10. April 1872. Nr. 46. Verordnung, baupolizeiliche Maaßbestimmungen betreffend; vom 16. April 1872. Nr. 47. Verordnung, eine Berichtigung der Baupolizeiordnung für Städte betreffend; vom 19. April 1872. Nr. 48. Decret wegen Bestätigung des Regulativs über die Quartier- leistungen für die bewaffnete Macht während des Friedens- und Kriegs zustands für Leisnig; vom 19. April 1872. Ein Exemplar hängt zu Jedermanns Einsicht in hiesiger Rathskeller- wirthschaft aus. Großenhain, am 11. Mai 1872. Dev Nath daselbst. Bekanntmachung. Im Gasthofe „zum blauen Hirsch" in Radeburg sollen den 23. Mai 1872, von Vormittags 9 Uhr an, folgende im Würschnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 473 Stück kieferne Stämme, von 10 — 26 1 Centimeter Mittenstärke, / der Lagerort der 1157 - kieferne und fichtene Klötzer, vons Hölzer befindet sich 42 Centim. oberer Stärke, ? Pf^ " am Bogcl- 95 - kieferne Ruststangen, von 14 bis X hecrdberg, 15 Centim. unterer Stärke, ) einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedin gungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den mitunterzeichneten Revierverwalter zu Würschnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten-Waldorte zu begeben. Königl. Forstrentamt Moritzburg und Königl. Revier verwaltung Würschnitz, am 10. Mai 1872. Eras. von Berlepsch. Kupfermünzen: 951 Thlr. 23 Ngr. in Pfennigstücken. — Der am 13. Mai in Leipzig zusammengetretene deutsche Handelstag, welcher aus ganz Deutschland stark besucht ist (auch aus Straß burg und Mühlhausen sind Delegirte erschienen), hat bei Be- rathung der Bankfrage den Ausschußantrag, wonach das Recht der Notenausgabe aus eine Eentralbank beschränkt und die Er weiterung der preußischen Bank zur allgemeinen deutschen Reichs bank empfohlen wird, mit 58 gegen 25 Stimmen angenommen.. — Am 10. Mai constituirte sich in Leipzig unter dem Namen „Gemeinnütziger Bauverein" eine Actiengesellschaft, welche durch Ankauf von Areal, Kaufen und Erbauen von passenden Häusern, sowie Vermiethen oder Verkaufen seiner Grundstücke der Wohnungs noth bei den minder bemittelten Classen in Leipzig nach Kräften abhelfen will. Das Grundcapital ist auf 500,000 Thlr. fest-
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