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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 18.06.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-06-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187206182
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720618
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720618
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-06
- Tag1872-06-18
- Monat1872-06
- Jahr1872
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Großenhainer Unterh altungs und AnzchMM. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. vo. Dienstag, den 18. Juni 18V2. > » , Bekanntmachung. Die von der hiesigen Sparcassen-Verwaltung ausgestellten drei Sparcassenbücher Nr. 23,734 über 16 Thlr. — Ngr. 5 Pf. für Gustav Rose, Nr. 24,335 über 9 Thlr. 12 Ngr. 1 Pf. für Heinrich Rose und Nr. 24,336 über 4 Thlr. 6 Ngr. 8 Pf. für Marie Rose sind bei dem am 27. April d. I. in Schönfeld stattgefundenen Brande verloren gegangen, bez. muthmaßlich mit verbrannt. Regulativmäßiger Bestimmung zu Folge wird solches hier durch mit der Aufforderung an den etwaigen derzeitigen Besitzer dieser, oder eines dieser Bücher bekannt gemacht, vermeintliche rechtliche Ansprüche an letztere zu Vermeidung des Verlustes solcher binnen 3 Monaten, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an, bei unterzeichneter Behörde anzumelden. Großenhain, den 14. Juni 1872. Der Rach daselbst. Kunze. WtzW. Bekanntmachung. Keller, Herrmann Louis, Feilenhauer aus Großenhain, ist hier über eine wider ihn erstattete Anzeige zu vernehmen. Da dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht bekannt ist, so wird derselbe andurch vorgeladen, sich bis längstens den 29. Juni d. I. allhier zu gestellen, widrigenfalls seine steckbriefliche Verfolgung geschehen wird. Großenhain, am 15. Juni 1872. Stadtpolizeibehörde. Kunze. Kiesverdingung. Die Anfuhre resp. Anlieferung des im Jahre 1873 zur Unterhaltung der Großenhain-Elsterwerdaer Chaussee Abth. 1—3 und der Große nhain-Radeburger Chaussee Abth. 1, 2 und 4 erforderlichen Kieses und Sandes soll Dienstag, den 25. Juni u. e., Vormittags 11 Uhr im Gasthofe zur „goldenen Kugel" in Großenhain unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Mindest fordernden öffentlich verdungen werden. Meißen, den 8. Juni 1872. Die Königliche Bauverwalterei daselbst. Grimmer. Lagesnachrichten. Sachsen. Ihre Majestäten der König und die Königin haben mit Ihrer königl. Hoheit der Frau Kronprinzessin von Italien am Nachmittag des 13. Juni dem zoologischen Garten in Dresden einen längeren Besuch gewidmet. Am 15. Juni Vormittags haben sich Ihre Majestäten der König und die Königin mit Ihren königlichen Hoheiten der Frau Kronprinzessin von Italien, unserem Kronprinzen, dem Prinzen und der Frau Prinzessin Georg mittelst Extradampfschiffes von Pillnitz uach Meißen begeben, um daselbst die Albrechtsburg, den Dom und die Porzellanmanufactur zu besichtigen, und sind Abends wieder per Dampfschiff nach Pillnitz zurückgekehrt. — Der kürzlich in Harthau bei Chemnitz verstorbene Commerzienrath E. F. Solbrig hat seiner Vaterstadt Reichenbach i. V. 22,000 Thlr. vermacht, wovon 7000 Thlr. zu verschiedenen milden Stiftungen und 15,000 Thlr. zu zwei Stipendien für je zwei bedürftige Reichen bacher Söhne auf der Universität Leipzig und der Gewerbeschule in Chemnitz bestimmt sind. — Die sinkenden Maschinensticker in Eibenstock haben am 11. Juni ihre Arbeit wieder ausgenommen, ohne daß sie eine Steigerung des Lohnes erzielt haben. — In einer Fabrik zu Crimmitschau wurde am 10. Juni ein die Schule noch besuchendes Mädchen, welches in den Selfactor kam, sofort getödtet. Preußen. Der Reichstag hat am 13. Juni das Gesetz über die Verlängerung der Dictatur in Elsaß - Lothringen und das Gesetz über die Ausgabe von Banknoten in dritter Lesung angenommen und sich sodann mit der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs über die französische Kriegsentschädigung beschäftigt. Nachdem in der Sitzung am 14. Juni das Gesetz, betreffend die Controls des Neichshaushalts für 1872 durch die preußische Ober- rechnungökammer, in erster und zweiter Berathung genehmigt worden war, erfolgte die erste Lesung des Jesuitengesetzes. Der Bundescommissar Präsident Friedberg erklärte, das vorliegende Gesetz sei nur ein Nothwehrgesetz für den Fall, daß die staats- gefahrliche Tendenz des Ordens offen und klar werde. Redner wies entschieden die Ansicht zurück, als ob das Gesetz gegen die katholische Kirche gemünzt sei, welche bestanden habe, ehe der Jesuitenorden existirte und als derselbe aufgehoben war. Das vorliegende Gesetz wolle keineswegs den Jesuitenorden mit der katholischen Kirche identificiren. Der Bundescommissar bezeich nete sodann noch die dem Jesuitenorden verwandten Congrega- tionen. — Am 14. Juni Abends spät noch wurde von Ver trauensmännern aller Fractionen des Reichstags, das Centrum ausgenommen, an Stelle des in erster Lesung beratheneu Je suitengesetzes folgender Antrag vereinbart, welcher Aussicht hat, vom Hause mit großer Majorität angenommen zu werden: 1) Verbot des Jesuitenordens und diesem verwandter Orden und Congregationen; Verbot der Errichtung neuer Niederlassungen solcher und Auflösung bestehender binnen einer vom Bundesrathe zu bestimmenden Frist, spätestens in sechs Monaten; 2) Mit glieder jener Orden und Congregationen können, wenn sie Aus länder sind, aus dem Reiche verwiesen, wenn sie Inländer sind, von einzelnen bestimmten Orten hinweggewiesen oder in bestimm ten Orten internirt werden; 3) Anordnungen zur Ausführung dieses Gesetzes, welche den höchsten Landespolizeibehörden zusteht, erläßt der Bundesrath. An diesen gehen auch Beschwerden wegen Ausführung des Gesetzes, die jedoch keine Suspensivkraft haben.
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