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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 29.02.1872
- Erscheinungsdatum
- 1872-02-29
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187202292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18720229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18720229
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1872
- Monat1872-02
- Tag1872-02-29
- Monat1872-02
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Großenhainer UMH altungs und AnWMalt. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Nedigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 25. Donnerstag, den 29. Februar 1822. Bekanntmachung. Das Auftreten eines nach dem Ergebnisse der stattgehabten Section mit der Tollwut!) behaftet gewesenen Hundes in hiesiger Stadt veranlaßt das unterzeichnete Gerichtsamt, für die im Umkreise bis mit 2 Standen von Großenhain gelegenen Ort schaften die Hundesperre anzuordnen. Es sind demnach zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefäugnißstrafe innerhalb zwölf Wochen und bis znm I. Juni 1872 die Hunde entweder eingesperrt zu halten, oder, falls sie nicht an einer kurzen Leine geführt werden, nur mit einem vorschrift- mäßigen Beißkörbe versehen herauszulassen. Die Ortsgerichten der von dieser Anordnung betroffenen Ortschaften werden angewiesen, für weitere Bekanntmachung gegenwärtiger Anordnung und Ueberwachnng derselben besorgt zu seiu. Großenhain, am 26. Februar 1872. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Hpfr. Bekanntmachung, Vorarbeiten für eine projeetirte Eisenbahn betreffend. Nach einer anher gelangten Verfügung der Königlichen Amts- hauptmannschaft Meißen ist Seiten des Königlich Sächsischen Ministeriums des Innern dem zu Herstellung einer Loeomotiv- Eisenbahn von Kamenz nach Langenberg zusammengetretenen Consortium (Rittergutsbesitzer I. Douglas zu Wiednitz und Genossen) die Genehmigung zur Vornahme der technischen Vor arbeiten zn gedachter Eisenbahn ertheilt worden. Wenn nun von diesen Vorarbeiten unter anderen auch die Flur Großenhaiu berührt werden wird, so werden die hiesigen Grundstücksbesitzer von der bevorstehenden Ausführung der frag lichen Vorarbeiten mit dem Bedeuten in Kenntniß gesetzt, dem damit beauftragten Personale bei Aufsuchung und Absteckung der Bahnlinie Hindernisse nicht entgegenzusetzen, vielmehr diesem den freien Zutritt zu ihren Fluren zu gestatten, auch an den auf- zustettenden Signalen sich in keiner Weise zu vergreifen. Etwaige durch die mehrerwähnteu Vorarbeiten wirklich ver ursachte Schäden werden die Grundstücksbesitzer nach vorheriger legaler Würderung von dem gedachten Eonsortium vergütet erhalten. Großenhain, den 27. Februar 1872. Der Stadtrath. Kunze. Tagesnachrichten. Großenhain. Welche Wichtigkeit dem deutsch-französischen Kriege beigelegt wird und welche tiefe Wirkung derselbe in allen Gemeinden und bei allen Bewohnern Deutschlands hat, zeigten nicht allein die Empfangsfeierlichkeiten bei der Zurückkunft des Militärs in seine Garnisonsorte, sondern auch die Bewillkomm nungen der Vereine oder Gemeinden, die solche ihren Gliedern nach der Rückkunft aus dem Kriege gaben, legen Zeugniß hier von ab. Schon oft haben wir über solche Bewillkommnungen berichtet, noch öfterer haben Danksagungen in diesem Blatte von derartigen Vorgängen Kenntniß gegeben, und so mag denn auch die Bewillkommnung, die der hiesige Maurerverein seinen mit im Kampfe gewesenen Gliedern vor einigen Tagen gab, nicht unerwähnt bleiben. Dreizehn Mitglieder dieses Vereins hatte der Ruf des Kriegsherrn getroffen; es waren aber nur elf zu begrüßen, da die zwei anderen dem Rufe des obersten Kriegs herrn folgen mußten und in Frankreichs Erde ruhen. Die Be willkommnungsfeierlichkeit selbst bestand darin, daß den glücklich Heimgekehrten bei Gelegenheit eines Vergnügens unter ent sprechender Ansprache ein photographisches Gruppenbild der be- theiligten Krieger, sowie der Vereinsvorstände überreicht wurde, und daß sich die Versammlung in stillem Andenken der gefallenen Collegen erinnerte. Ein solches Bild kann als eine glückliche Wahl betrachtet werden, da es dauernden Werth hat. Sachsen. Die zweite Kammer berieth am 26. Februar, nachdem sie den Antrag des Präsidenten Or. Schaffrath betreffs Ausdehnung der Neichscompetenz auf die Erlassung eines all gemeinen Gesetzbuchs über das Privatrecht in nochmaliger Ab stimmung gegen 18 Stimmen angenommen hatte, über den Bau einer Eisenbahn von Ehemnitz über Aue nach Adorf nebst Zweig bahnen. Der Finanzminister theilte im Laufe der Verhandlung mit, daß die Regierung fest entschlossen sei, ohne Rücksicht darauf, ob der künftige Bau der Strecke Aue - Iägersgrün von der jetzt in Frage befindlichen Privatgesellschaft oder vom Staate aus geführt werde, auf dieser Strecke die vorbereitenden Arbeiten, Expropriationen rc., und nach Befinden, wenn die Zeit dazu noch übrig sei, den Bau selbst soweit fortzuführen, bis die Gesell schaft das Ganze in die Hand nehmen kann. Schließlich wurden die bezüglichen Anträge der Deputation einstimmig und unwesent lich verändert angenommen. — Am 27. Febr. beschloß die zweite Kammer zunächst auf einen gestellten Antrag: der Regierung zur Erwägung anheimzugeben, noch dem gegenwärtigen Landtage eine Abänderung des Jagdgesetzes dahin vorzulegen, daß die Schon zeit der Rebhühner auf die Zeit vom 1. Decbr. bis 31. August des folgenden Jahres verlängert werde. Sodann wurde das Budget des Ministeriums der Finanzen berathen und sämmtliche Positionen ziemlich rasch erledigt. Abg. Oehmichen hat einen Antrag eingereicht, zur größeren Beschleunigung der aus dem ordentlichen Budget nicht zu bestreitenden dringlichen und wich tigen Chaussöe- und Straßenneubauten die im außerordentlichen Budget postulirten 160,000 Thlr. auf 1,500,000 Thlr. zu er höhen. — Die erste Kammer trat in ihrer Sitzung am 27. Febr. den auf die Erhöhung der Staatsdienergehalte bezüglichen Be schlüssen der zweiten Kammer mit der einzigen, von der zweiten Deputation beantragten Modification bei, die Gehalte von 3000 Thlr. an nicht um 200, sondern um 300 Thlr. zu er höhen. In der hierauf stattgesundenen Petitionsberathung be schloß die Kammer bei der Weißenberger Petition um Abänderung
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