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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 26.08.1873
- Erscheinungsdatum
- 1873-08-26
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187308265
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18730826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18730826
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1873
- Monat1873-08
- Tag1873-08-26
- Monat1873-08
- Jahr1873
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Großenhainer Erscheinen: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend mit Ausschluß der Feiertage. Monnement: Vierteljährlich 10 Ngr. Uuterh Mngs und AHchMatt. Amtövlatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Inseratenpreis: Für den Raum einer Spalt zeile t Ngr. Inseratenannahme: Bis Tags vorher spätestens früh lo Uhr. Nedaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. M NS Dienstag, den 26. August L8V» Coneurrenz - Ausschreiben. Der unterzeichnete Stadtrath beabsichtigt die Erbauung eines Rathhauses für hiesige Stadt und wünscht Baupläne dazu zu erlangen. Die Herren Architekten, welche Pläne anzufertigen geneigt sind, werden ersucht, sich wegen Mittheilung des Situationöplans, des Programms und der Concurrenzbedingungen schriftlich oder persönlich an die Rathsexpedition zu wenden. Für die drei den Anforderungen am besten entsprechenden Arbeiten werden Preise im Betrage von beziehendlich 1200, 600 und 300 Reichsmark ausgesetzt. Die Pläne sind, mit einem Motto versehen und unter Beifügung eines dasselbe Motto tragenden, die Angabe des Namens und des Wohnorts des Einsenders enthaltenden versiegelten Couverts, spätestens den 30. November dieses Jahres bei uns einzureichen. Später ein gehende Pläne können keine Berücksichtigung finden. Als Preisrichter werden fungiren: Herr Oberlandbaumeister Hänel in Dresden, Herr Baurath Lipsius in Leipzig und Herr Stadtbaudirector Friedrich in Dresden. Großenhain am 23. August 1873. Der Stadtrath. Franke, stellv. Bors. Auf Fol. 152 des hiesigen Handelsregisters, die Actiengesellschaft Sächsische Wollgarn fabrik (vormals Gebrüder Eckhardt) betr., ist heute verlautbart worden, daß Herr Ernst Wilhelm Geudtner als Vorstandsmitglied eingetreten ist und von den vier Vorstands mitgliedern Herr Eckhardt und Herr Pastor allein, Herr Pelzner und Herr Geudtner nur gemeinschaftlich die Firma zu zeichnen berechtigt sind lt. Notariatsprotokolls vom 18. und Anzeige vom 19. August 1873. Großenhain, am 25. August 1873. Das Königliche GerichtsamL. Pechmann. Auf Grund der Anzeige vom 1. vorigen Monats ist heute das Erlöschen der Firma Friedrich Müller,jun. in Großenhain auf Fol. 15 des Handelsregisters verlaut bart worden. Großenhain, am 7. August 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann« S. Der hinter dem Handarbeiter Carl August Winkler aus Cunewalda unter dem 5. dieses Monats erlassene Steckbrief hat sich durch dessen Anfgreifung erledigt. Großenhain, am 22. August 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Pechmann. Erledigt hat sich die auf den 30. dieses Monats anberaumte freiwillige Subhastation des Bever schen Nachlaßgutes in Oberebersbach. Radeburg, den 22. August 1873. Das Königliche Gerichtsamt. Betzing. Bekanntmachung. Bom Reichsgesetzblatt ist Rr. 25 erschienen und enthält: Nr. 962. Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1874. Vom 5. Juli 1873. Dies wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß dieses Rcichsgesetzblatt zu Jedermanns Einsichtnahme im Meldezimmer des Stadtraths, Kloster I. Etage, bereit liegt. Großenhain, am 23. August 1873. Der Stadtrath. Franke, stellvertetender Vorsitzender Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen sind das 11. und 12. Stück vom Jahre 1873 erschienen und enthalten : Nr. 85. Bekanntmachung, Abänderungen des Postreglements vom 30. November 1871; , vom 3. Juli 1873. Nr. 86. Bekanntmachung, die Bewilligung einer vom Sparkassenverem zu Auerbach erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 8. Juli 1873. Nr. 87. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Statnt für die Begräbnißcasse der Dachdecker-Innnng zu Dresden enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 12. Juli 1873. Nr. 88. Bekanntmachung, eine Abänderung des der Bekanntmachung vom 26. Januar 1864 beigesügten Verzeichnisses über die Zuweisung der in den Oberlansitzer Parochien leben den fremden Eonsessionsverwandten an die Geistlichen ihres Glanbens betreffend; vom 10. Juli 1873. Nr. 89. Verordnung, das Verbot der Annahme der Oesterreichischen Ein- und Zwei- j guldenstücke x. bei den Staats- und andern öffentlichen Eassen betreffend; vom 15. Juli i 1873. Nr. 90. Bekanntmachung, eine Prioritäts-Anleihe des Acliensvereius zur Brauerei zum Felsenkeller bei Dresden betreffend; vom 16. Juli 1873. Nr. 91. Bekanntmachung, die Richtuugslinie der Ehemniu-Aue-Adorser Eisenbahn be- ! treffend; von, 17. Juli 1873. Nr. 92. Bekanntmachung, die Bewilligung einer in den Statuten des Spar- und Vorschußvereins zu Brand, eingetragene Genossenschaft, enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 27. Juni 1873. Nr. 93. Bekanntmachung, die Richtuugslinie der Ohemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn be treffend; vom 18. Juli 1873. Nr. 9 1. Bekanntmachung, die Publicanon einer Lehrordnung für die evangelischen Schullehrer-Seminare betreffend; vom 14. Juli 1873. Nr. 95. Bekanntmachung die Nichrungslinie der Berlin-Dresdener Eisenbahn betreffend; vom 3o. Juli l873. Nr. 96. Bekanntmachung, die Richtuugslinie der Ebemnik - Aue - Adorser Eisenbahn betreffend; vom 2. August 1873. Nr. 97. Verordnung, die Veranstaltung von Ergänzuugswahlen für die 1. und II. jammer der Ständeversammlung betreffend; vom 11. August 1873. Nr. 98. Verordnung, die Bestellung von Eommissarien sür die Landtags-Ergänzungs- wablen zur II. Kammer betreffend; vom 12. August 1873. Nr. 99. Bekanntmachung, die Bewilligung einer vom Spar- und Vorschußverein für Ebersbach und Umgegend, eingetragener Genossenschaft, erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 1. August 1873. Nr. 100. Verorduuug, die Erpropriatiou vou Gruudeigentbum für Erweiterung der Güterstation Mügeln an der Täcysisch-Bölnniscbcn Flaatseisenbabn betreffend; von; 6. August 1873. Dies wird hierdurch veröffentlicht mit dein Bemerken, daß gedachte Gesetzblätter 14 z Tage laug zu Jedermanns Einsicht im Wartezimmer des Stadrratbs, Kloster l. Etage, aus- liegen. Großenhain, den 2o. August 1873. Der Nath daselbst. ! Frauke, stellvertretender Vorsitzender. Politische Weltschau. Von zwei asiatischen Uebeln ist Deutschland das ! kleinere los, das größere ist ihm leider noch geblieben; der, Schah ist fort, aber die Cholera fordert in einer Reihe von ! deutschen Städten unausgesetzt ihre Opfer. Unwillkürlich erinnert sie an ein trübseliges Kapitel, das nicht oft und ° laut genug behandelt werden kann — wir meinen den Mangel an einer systematisch geordneten Für- ; sorge für die Gesundheitspflege der Volks-! massen. Vergegenwärtigen wir uns einmal, was beim Ausbruch der Cholera oder anderer Seuchen in den Städten ' und Ortschaften des Landes vorzugehen pflegt. Fast nirgends sind Veranstaltungen zum Empfang des bösen Gastes ge troffen; überall wird man von demselben überrascht. Nicht selten bieten die Behörden noch die Hand dazu, die Be- ! völkerung so lange wie nur möglich über deu Gesundheits- > zustand des Ortes im Unklaren zu halten oder geradezu zu täuschen. Sprechen die Opfer aber zu laut, daun wird: sehr häufig die Abwehr mit einer Bedächtigkeit ins Werk gesetzt, als handele es sich gar nicht um eine öffentliche! Calamität. Wir wollen keinen Namen nennen, müssen aber doch wenigstens ein Beispiel aus dem Leben anführen. In einer großen norddeutschen Stadt, die zugleich Festung ist, : hatte die Cholera bereits Hunderte von Opfern gefordert, als der ärztliche Verein zu einer Sitzung in dieser Angelegenheit zusammentrat. Er beschloß, daß eine gemein- l verständliche Belehrung über die Vorsichtsmaßregeln gegen die Cholera, die ein anderer Verein vor Jahren hatte aus arbeiten lassen, jetzt wieder ab gedruckt werde! Dies ! geschah, nachdem die Cholera schon dritthalb Wochen den! Ort verwüstet hatte. Welche Nolle die städtischen Behörden j hierbei spielten, ist klar. Als Anhänger des Princips deri „Selbsthilfe" führten sie nicht einmal den Desinfections- zwang ein. Solche großartige Sorglosigkeit mag allerdings eine Ausnahme bilden; aber auch da, wo Stadtbehörden pflichteifriger sind, bleibt noch Vieles zu wünschen übrig. Ueberblicken wir die ungeordneten Maßregeln sämmtlich, so fragen wir erstaunt, ob denn das nicht Dinge sind, aus die man zu jeder Zeit und nicht erst beim Ausbruch einer Seuche achten sollte? Warum soll nur bei Cholerazeiten eine durchgreifende Controle der öffentlichen Reinlichkeit ge übt werden? Warum soll sich eine strenge Marktpolizei nicht das ganze Jahr hindurch wirksam zeigen? Wie gesagt, es bleibt in dieser Beziehung noch viel zu wünschen übrig. Die Reise des deutschen Kronprinzen nach den scandinavischen Staaten wird allenthalben als ein Zeugniß deö versöhnlicheren Geistes angesehen, der in jenen Landen zu herrschen beginnt. Die von französischen Blättern auf- getischten Fabeln von einer Allianz zwischen uns und unseren nordischen Vettern lassen wir füglich auf sich beruhen. Aber wichtig bleibt dennoch, daß an die Stelle einer Spannung und Verstimmung fortan ein freundlicheres Verhältniß trete, wie es den beiderseitigen Interessen entspricht. Politische Gründe, die eine Annäherung Deutschlands an Schweden und 'Norwegen erschweren könnten, liegen durchaus nicht vor. Allerdings haben zwischen Schweden und Deutschland lange Zeit feindliche Beziehungen obgewaltet, weil die Herrschaft Schwedens über ein Stück deutschen Landes ein aufrichtig freundschaftliches Verhältniß unmöglich machte. Aber seit Schweden seine schließlich unhaltbare Stellung in Deutschland eingebüßt, ist jeder Grund zur Rivalität fort gefallen. Noch wohlthätiger kann die Anwesenheit des deutschen Kronprinzen in Dänemark wirken. War doch hier noch immer ein Gefühl des Grolls vorhanden, und deshalb ist dieser Besuch am dänische» Königshofe ein erfreuliches Ereiguiß von politischer Bedeutung. Die dänischen Blätter besprechen die Ankunft des Kronprinzen in der Hauptstadt Kopenhagen allerdings in nicht gerade überschwenglichen Ausbrüchen der Freude; sie können es sich nicht versagen, an die uordschleswig'sche Frage zu erinuern und den Anspruch Dänemarks an diesen Landstrich zu wahren. Jndeß gestehen sie zu, daß gegenwärtig kein Grund vorliege, warum die beiden Nachbarreiche nicht Frieden und Freundschaft halten sollten, jedenfalls aber müßte der Gast deö Königshauses freundlich empfangen werden. So schreibt z. B. „Fädrelandet": „Es zeuge vom politischen Tacte des dänischen Kronprinzen, daß er als früherer Gast des deutschen Kronprinzen denselben in Malmoe empfangen und ihn zu einem Besuche nach Dänemark eingeladen habe — ein Schritt, der selbst verständlich vorher vom Könige und der dänischen Regierung erwogen sei. Wenn Dänemark auch seine Ansprüche auf Nordschleswig nicht anfgeben könne, liege doch keine Ver anlassung vor, sich nicht freundlich gegen einen Gast des Königshauses zu zeigen, der dein Lande durch seinen Besuch seiu Interesse beweise." Herzog Carl August vou Brauuschweig — der so genannte „Diamantenherzog" — ist am 18. August in Genf am Schlagfluß gestorben und hat die Stadt Genf zum Universalerben seines enormen Vermögens eingesetzt. Da der Herzog jedoch unter Curatel stand, glaubt man in Braunschweig, daß sein Testament angefochten werden wird. Ueber den Lebenslauf dieses seltsamen Mannes, dessen Tod die braunschweig'sche Erbfolgefrage jedenfalls fehr vereinfacht, wird gemeldet: Carls Vater war in der Schlacht bei Ouatrebras am 15. Juli 1815 gefallen, als er 11 Jahre alt war. Als Stellvertreter seines Vormundes, des Königs Georg IV. von England, verwaltete Graf Münster das Herzogthum Braunschweig, bis Carl am 30. October 1823 neunzehn Jahre alt, die Negierung übernahm, um das monarchische System gründlich zu compromittireu. Aus kindischem Haß gegen seinen Vormund und Graf Münster wurden die von letzterem geschaffenen Einrichtungen beseitigt, die in die Verwaltung berufenen Männer entfernt. Günstlinge, meist unfähige charakterlose Menschen, wurden in die Aemter
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