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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189510179
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18951017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18951017
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-17
- Monat1895-10
- Jahr1895
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 17.10.1895
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Wochen- und RachrichtsMtt zugleich ßeMK-Anzeiger für Lchidsrf, Mdkih. Aernsdors, Kisklf 5t. Lgidie», Leinriehsrk, Ummnn m!> Men. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. — 45». Jahrgang. ——————— ————————°——- Nr. 242. Donnerstag, den 17. Oktober 1895. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag.' Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 1l> Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiscrl. Postanstaltcn, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene KvrpuSzeil« oder deren Naum mit 10 Pfennigen berechnet. —- Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bekauutmachuug. Das Freiumherlaufenlassen der Hunde, Gänse und Hühner auf den Straßen und öffentlichen Plätzen hiesiger Stadt wird hiermit untersagt. Jede Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot wird an den Eigentümern der Tiere mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Haftstrafe ge ahndet werden. Lichtenstein, am 10. Oktober 1895. Der Madtvat. Lange. Bm. VetMNtAMchMg. Der unterzeichnete Lokalrichter ist vom Königlichen Amtsgerichte Lichtenstein beauftragt, das zum Nachlasse der verstorbenen Wirkersehefrau Schönfeld hier gehörige Weißwarenlager öffentlich an den Meistbietenden zu versteigern. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Versteigerung am künftigen Donnerstag, den 17'. Oktober dss. Js. von vormittags N Uhr ab im Hinteren Zimmer der hiesigen RKtskeNerwiLLschast vor sich gehen soll, und werden Erstehungslustige hierzu eiugeladen. Im Anschlusse an diese Versteigerung sollen noch 2 nicht zum Nachlasse ge hörige SLrumpfmaschinen (22 englisch, 2teikig, Längen- und Fußmaschinsn, Einrichtung zu Hochverfe und Sohle, Ellmafchimn) an den Meistbietenden zum Verkaufe kommen. Callnberg, am 14. Oktober 1895. Der LokaLrichtex. Prahtel, B. BolksbiSliothek Mittwoch und Sonnabend von 18 bis 1 Uhr. TsMSHKschichKs. * ar. Lichtenstein, 16. Okt. Die Vor träge des Herrn Hermann Riotte gestern abend im Saale des goldenen Helms boten uns Gelegenheit, eine bedeutungsvolle Erscheinung in der großen Schaar von Recitatoren kennen zu lernen. Herr Riotte ist mit all den Mitteln ausgerüstet, die er forderlich sind, um die Aufgabe eines vollendeten Recitators zu erfüllen. Sein fprechliches volles Organ besitzt große Modulationsfähigkeit, die dem Künstler, der sich frei von aller Effekthascherei hält, die Mög- lichkeit bietet, in seinem Vortrag jede handelnde Per son scharf und sicher hervorzuheben und ihre charak teristische Eigenheit dem Hörer in größter Anschau lichkeit vorzuführen. Herr Riotte verstand es, seine Zuhörer bis zum letzten Augenblick in der aufmerk samsten Spannung zu erhalten und lebhafte Beifalls bezeigungen hervorzurufen. Wenn wir an das Vor stehende noch eine Bemerkung anknüpfen möchten, so ist es die, daß es beklagenswert erscheinen muß das Interesse des größeren Publikums für Vorträge mehr und mehr schwinden zu sehen, das zeigte der gestrige schwache Besuch. Auf dem Grundstücke des Herrn Meyer, altes Schießhaus, ist ein Pilz gewachsen und im Restaurant ausgestellt, welcher mit seiner großen Zahlzusammengewachsener kleiner Pilzeeinem Blumen- Bouquet gleicht. Der Pilz ist eßbar und heißt Honig- Ringling. *— Von befreundeter Seite wird uns die Mit teilung, daß am Dienstag mittag das ca. 14jährige Dienstmädchen des Gutsbesitzers Zscherpe inHerms - darf auf dortiger Flur ven zwei Strolchen ange fallen worden ist. Der eine der Wegelagerer, welcher einen großen Vollbart trug, hielt dem aufs höchste erschrockenen Mädchen einen Revolver entgegen. Durch fortgesetzte Hilferufe der Bedrängten kamen einige Personen herbeigeeilt, worauf das freche Gesindel das Weite suchte. Ob es auf Raub oder sonstige unehrenhafte Handlungen abgesehen, konnte noch nicht in Erfahrung gebracht werden. *— Wie man uns berichtet, wurde am Montag auf dem Fabrikneubau in Mülsen St. Micheln dem Maurer Mortius aus Stangendorf durch einen Eisenträger ein Bein ganz erheblich verletzt. Der Fall soll nach ärztlichem Ausspruch sehr ernster Natur sein, so daß der Bedauernswerte unter Um ständen den Verlust dieses Beines durch Amputation gewärtigen muß. — Zur Frage der Erstattung von Kranken kassenbeiträgen, welche der Arbeitgeber vor schußweise für die von ihm beschäftigten Arbeiter entrichtet hat. Ein Lehrmeister hat einen Lehrling, de» er zwar nur gegen Gewährung von Kost und Wohnung beschäftigt, aber gemäß ß 1 des Kranken- verficherungsgesetzes, wonach Naturalbezüge dem Barlohne gleich geachtet werden, zur Krankenkasse anzumelden und auch angemeldet; er hat auch die Beiträge stets voll entrichtet. Nach Ablauf von 2 Jahren verlangt der Lehrmeister von den Eltern bezw. dem Vormund des Lehrlings die auf denselben entfallenden zwei Drittel der Kcankenkaffenbeiträge auf die verflossenen 2 Jahre nachbezahlt. Sind nun die Eltern bez. der Vormund zur Erstattung ver pflichtet, da die vorschriftsmäßigen Abzüge nach Z 53 des Gesetzes vom Lehrherrn, infolge Mangels barer Lohnzahlung nicht gemocht werden konnten? — Nach 8 53 Abs. 1 des Gesetzes dürfen die Arbeitgeber (abgesehen von dem Ausnahmefall des Abs. 2) die anteiligen Beiträge von den Arbeitnehmern nur auf dem Weg der Lohneinbehaltung einziehen. Eine andere Einziehungsweise, vielleicht auf dem Klage wege, ist durch das Gesetz ausgeschlossen. Bezieht deshalb der Arbeitnehmer den Lohn nur in Natura lien, so kann der Arbeitgeber die anteiligen Beiträge nicht abziehen, sondern er muß sie voll und ganz selbst bezahlen. — Jeder Lehrherr wird daher gut thun, bei Abschluß des Lehrvertrages mit den Eltern oder dem Vormund einen auf die Bezahlung der Krankenkaffenbeiträge bezüglichen Passus in den Ver trag mit aufzunehmen. — In juristischen Kreisen tritt mit Bestimmt heit die Nachricht auf, daß die seither den Refe rendaren im Vorbereitungsdienst bei den Gerichten bewilligten Remunerationen künftig in Weg fall kommen sollen. Bekanntlich erhalten jetzt die jungen Juristen nach einer gewissen Zeit eins Remu neration von monatlich 100 Mark, auf welche sicher eine ganze Anzahl von Wenigbemittelten rechnet und angewiesen ist. Der Wegfall würde eine Nachahmung preußischer Einrichtungen darstellen, da in Preußen von jeher die jungen Juristen während der ganzen Zeit des Vorbereitungsdienstes ohne irgendwelche Bezahlung waren. Man würde diese Nachahmung aber nur bedauern müssen. Das juristische Studium würde dadurch noch mehr zum Monopol reicher Leute gemacht und ob dies der Allgemeinheit zum Vorteil gereicht, dürfte zu bezweifeln sei». Jedenfalls wäre es ein recht unzeitgemäßes und bedenkliches Beginnen, der Rekrutierung des Juristenstandes auch aus minder bemittelten Kreisen noch mehr Hindernisse in den Weg zu legen, als ihr schon ohnedies bereitet sind. — Die König!. Gsneraldirekiion der sächs. Staatseisenbahnen sucht 50 Schaffner, je 1020 M. Jahresremuneration, 93 M. jährlich Bekleidungsge- bühr und Jahrgeld etwa 10 bis 15 M. monatlich, nach je 4 Dienstjahren bei guter Führung und Leistung Aufbesserung um 90 M. jährlich bis zum Höchstbetrage von 1380 M., ebenso 50 Bahnwärter, je 840 M. jährliche Remuneration und 48 M. Be- klridungsgebühr, bei guter Dienstführung kann die Remuneration von 4 bis zu 4 Jahren erhöht wer den, und zwar um 60 M. bis zum Höchstbetrage von 1080 M. — Einen guten Kunden von seltener Aus dauer besitzt der Bäckermeister Luther auf der Wet tinerstraße inDresdsn. Es ist dies ein — Hund, der sich jeden Nachmittag einstellt, sehr geschickt die nach dem Verkaufsfenster führende Thüre öffnet und mit der Pfote an das Fenster pocht, indem er sich dabei in feiner ganzen Höhe aufrichtet. Reicht man ihm Brot oder Semmel, so schüttelt er traurig sein Haupt, trabt aber, vergnügt mit dem GemütSperpen- dikcl wedelnd, von dannen, sobald ihm eine Portion Kuchenränder verabreicht worden ist. Da der Hund das Empfangene stets im Maule fortträgt und es nie sofort verzehrt, ist man der Meinung, „gewiefte" Jungens hätten das Tier abgerichlet, um als ver schämte Arme in den Besitz der Leckereien zu kommen. — Am vergangenen Sonntage beging Herr Schuldirektor Schunack sein 25 jähriges Jubiläum als Schuldirektor in Zwickau. — Glauchau, 15. Okt. Die Schuh-Schau. Um das Jahr 1700 hielt man auf unseren Jahr märkten noch ernstlich auf die Schuh-Schau und be hielt mangelhaftes Schuhwerk, das zum Verkaufe ausgestellt wurde, zurück. So war es auf dem Glauchauer Herbstmarkte 1699 den Zwickauer Schuh macher» gegangen und letztere verklagten deshalb die Innungen zu Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hohenstein. Die Sache ging nach Dresden und das Appellationsgericht entschied dahin: „es sei aller dings die im Schönburgischen eingeführte Schau fremder Schuhe beizubehalten, doch sollten die Herren vou Schönburg dahin anhalten, daß sie die mangel hafte Arbeit nicht nach eignem Ermessen schlechthin wegnähmen, sondern vorerst der Obrigkeit zur Be strafung anzeigten und für diesmal den Zwickauischen noch ihre Schuhe zurückgäben". — Durch Wittgendorf kamen kürzlich Zigeuner und beehrten u. a. auch den dortigen Haus besitzer P. mit ihrem Besuchs. Nachdem sie diesen sowie dessen Ehefrau durch Wahrsagerkunststückchen in Erstaunen gesetzt, machten sie sich anheischig, das P.'sche Haus vor jeglichem Unheil zu bewahren. Hierzu brauchten die Leutchen außer 7 Mk. Geld ein Deckbett und zwei Kopfkissen, sowie einen Bett überzug, welche Sachen sie nach Vollendung des Zaubers, d. h. in acht Tagen, wiederzubringe» ver sprachen. Daß die P.'schen Eheleute noch heute auf das verheißene Glück wie auf ihr Eigentum warten, kann wohl nur Leute von dem Schlage wundern, die nicht alle werden. — Hainichen, 14. Okt. Unter den Kindern des ersten Schuljahres treten jetzt die Masern in so bedenklicher Weise auf, daß auf Anordnungen des hiesigen Bezirksarztes bereits 2 Elementarklassen auf die Zeit von 14 Tagen geschlossen worden sind. Die betreffende» Schulzimmer werden einer gründlichen Desinfektion unterzogen werden. — Die Veteranen der im Feldzuge 1870/71 als Divisions Artillerie der 24. Division beteiligt gewesenen 3. leichten Batterie beabsichtigen am 30. November in ihrer alten Garnisonstadt Freiberg zum 25jährigen Gedächtnis der großen Ausfallschlacht bei Villiers einen sogenannten Batterietag abzuhalten. Dem energischen Eingreifen dieser Batterie unter ihrem Hauptmann Bucher II gelang eS, die von Champigny herabkommenden französischen Sturm- kolonnen durch ausdauerndes Feuern zum Wanken zu bringen und zum Rückzug auf Champigny zu zwingen. Wirksam hierbei beteiligt war noch in der Nähe des Eisenbahndammes bei Villiers die 4. leichte Batterie der 24. Division, welche am genannten Tage
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