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Leipziger Monatsschrift für Textil-Industrie : 07.05.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-05-07
- Sprache
- Deutsch
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- Universitätsbibliothek Chemnitz
- Digitalisat
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- Digitalisat
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- ZeitungLeipziger Monatsschrift für Textil-Industrie
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Nr. 19. XXXIV. Jahrgang. Wochenberichte Leipzig, 7. Mai 1919, Handelsteii der Leipziger Monatschrift für Textilindustrie A Cz Zugleich: Wochenschrift für Spinnerei und Weberei. Handelsblatt Allgemeine Zeitschrift für die Textil-Industrie Begründet 1884 in LEIPZIG. für die gesamte Textil-Branche. vormals „Die Textil-Zeitung“. Fachzeitschrift für die Woil-, Baumwoll-, Seiden-, Leinen-, Hanf- und Jute-Industrie, für den Garn- und Manufakturwarenliandel, sowie die Tuch- und Ronfektionsbranche. Nachdruck, soweit nicht untersagt, nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Organ der Sächsischen Organ der Vereinigung Organ der Norddeutschen Textil-Berufsgenossenschaft. Sächsischer Spinnerei-Besitzer. Textil- Berufsgeno^senschaft. Schriftleitung, Geschäftsstelle u. Verlag: LEIPZIG, Brommestr. 9, Ecke Johannis-Allee. Herausgegeben von Theodor Martins Textilverlag in Leipzig. Fernsprech-Anschluß Nr. 1058. Telegramm-Adresse: Textilschrift Leipzig. Diese Wochenberichte erscheinen jeden Mittwoch und bilden den Handelsteil der „Leipziger Monat schrift für Textil-Industrie“. — Der Preis für die „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie * mit den vierteljährlich erscheinenden „Sonder-Nummern“ und den Beiblättern: Muster-Zeitung und Mitteilungen aus und für Textil-Berufsgenossenschaften beträgt für Deutschland und Öster reich Ungarn pro Halbjahr Mk. 8,—, für die übrigen Länder pro Halbjahr Mk. 12,50. Die „Wochenberichte“ können zum halbjährlichen Preise von Mk. 7,— für Deutschland u. Osterreich- Ungarn, für die übrigen Länder zum halbjährlichen Preise von Mk. 10.— bezogen werden. In der deutschen Po s t-Z e itu n gsp reis 1 is te sind die M on ats ch ri f t nebst Beiblättern (auf Seite 203) unter „Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“, die Wochenberichte (auf Seite 369) unte" dem Titel „Wochenberichte der Leipziger Monatschrift für Textil-Industrie“ eingetragen. Die Bezugs-Gebühren sind im voraus zahlbar. Wenn ein Bezug sp ä t e s t ens e i n en M o n a t vor Schluß des Halbjahres nicht gekündigt wird, gilt derselbe als fort’estehend. — Die In sertions-Gebühren betragen pro Petitzeile (zirka 3 mm hoch und 54 mm breit) oder deren Raum 70 Pfennig. Bei Wiederholungen Rabatt nach Tarif — Beilagen nach feststehendem Tarif. Adresse für sämtliche Zuschriften und Geldsendungen: Leipziger Monatschrift für Textil industrie. Leipzig. Brommestr. 9. Der Vorstand der Sächsischen Textil-Berufsgenossenschaft. rigen Finanzierungsfragen zu einer durchgreifenden Organisation, wahr scheinlich unter Staatskontrolle zu führen. Um jeder für die Textilindustrie schädlichen Gewaltpolitik, von welchen Seiten sie auch kommen mag, zu begegnen, ist ein geschlossenes einiges Zusammenarbeiten der Unternehmerschaft nicht nur in den besonderen Berufsfragen, sondern in allen öffentlichen Angelegen heiten unbedingt erforderlich. M. SäcUsische Textil-Beruffegenossenscliaft. Als Vertrauensmanns-Ersatzmann des 13. Bezirks, umfassend die Amtsgerichtsbezirke Hainichen und Mittweida, ist Herr A. Max Büschel, i. Fa. F. W. Büschel Söhne, Hainichen i. Sa., Kratzmühle gewählt worden, nachdem Herr Ferdinand Büschel, Hainichen, wegen seines hohen Alters das Amt niedergelegt hat. Unfallanzeigen usw. sind wie bisher an den Vertrauensmann, Herrn Rudolf Jacob, i. Fa. J. G. Rüdiger & Söhne, Mittweida, zu richten. Leipzig, den 24. April 1919. Schriftleitung und Geschäftsstelle der „Leipziger Monatschrift für Textilindustrie“ sowie Theodor Martins Textilverlag befinden sich vom 10. Mai 1919 an Leipzig, Dörrienstraße 9. Verlag der Leipziger Monatschrift für Textilindustrie. Forderungen des deutschen Exporthandels. Der Vorstand des Zentralverbandes des deutschen Großr handels nahm in seiner dieser Tage abgehaltenen Vorstandssitzung auf Grund der folgenden Richtlinien Stellung zu den Schwierigkeiten, die’der notwendigen Wiederaufnahme des deutschen Exporthandels im Wege stehen: 1. Bei der Dringlichkeit verstärkten Exports zum Zwecke der Schaffung von Valuta für Rohstoffe, Lebensmittel und Schuldenzahlung nach dem Aus lande ist die sofortige völlige Aufhebung der Blockade und der feindlichen Handelsverbote erforderlich, und zwar ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des Friedensschlusses. Der Fortbestand der Blockade würde deutsche Wirtschaftsleben vollkommen erdrosseln und da mit jede Möglichkeit zur Wiedei aufnahme staatlicher Ordnung beseitigen, ohne Wieder^nl - g ? Wlederl ; ufna h™e des Ausfuhrhandels ist möo-1i7h und d » P 4 ng an dl t alteD Handelsbeziehungen un möglich und diese wiederum nur bei v öHiger Freiheit des Einzel kaufmanns in bezug auf den Wiederaufbau seines Geschäfte- - c ' lnzei 3. Ein Wiederaufbau des deutschen Außenhandels unter Beibehaltung der heutigen Vorschriften (Ausfuhrgenehmigungen Lieferwerksbescheinigungen, Preisvorschriften in Höhe und Valuta, Zahlungs bedingungen) ist unmöglich, da diese Vorschriften die abnormen wirt schaft ichen Verhältnisse während des Krieges zur Grundlage haben und überwiegend den Sonderverhältnissen der selbstexportierenden Industrie an gepaßt sind, ohne auf die Eigenarten des Ausfuhrhandels in seiner Eigen schaft als Lieferant verschiedener Waren und Warengattungen, als Ein käufer ausländischer Handelshäuser, als Kommissionär und Lieferant in Gegentausch ausländischer Laudesprodukte Rücksicht zu nehmen. 4. Die beabsichtigte Regelung des Ausfuhrhandels durch Selbst verwaltungskörper der beteiligten Kreise bedeutet zwar im Prinzip einen ge wissen Fortschiitt, wird aber praktisch ohne große Bedeutung sein, da durch die paritätische Gestaltung der Verwaltungskörper zwischen Arbeit nehmern und .Arbeitgebern und die Einbeziehung anderer Unternehmer gruppen der sachverständige Ausfuhrhandel stets in der Minorität bleibt. Selbst wenn die Selbstverwaltung-körper zur Regelung der Ausfuhrfragen letzten Endes die geltenden Ausfuhrbestimmungen im Sinne der Forderungen des Ausfuhrhandels abändern, ist damit ein Zeitverlust verknüpft, der bei der äußersten Notlage des deutschen Wirtschaftslebens und der Dringlichkeit der nur durch Export bezahlbaren Lebensmittel und Rohstoffe nicht ver antwortet werden kann. 5. Ausfuhrbeschänkungen zum Zwecke bevorzugter Belieferung des Inlandsmarktes müssen vergeblich bleiben angesichts der Dringlichkeit der Schaffung von Gegenwerten im Auslande und dem Mangel an cxpoit- fähigen Waren. 6. Da bei weiterer Erhöhung der Löhne und damit der Selbstkosten der deutschen Industrie die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Ausfuhrwaren nur unter dauernder Entwertung der deutschen Valuta gegeben wäre, ist ein Abbau der Löhne und gleichzeitige Hebung der Valuta für die Ge sundung des deutschen Exportgeschäftes unentbehrlich. 7. Für die Zeit schwankender Valuta ist eine Einrichtung zum \b- Schluß von Termingeschäften in fremden Valuten unentbehrlich, um die Ausfuhrgeschäfte von dem Risiko der Kursschwankungen zu befreien. Das Verbandsleben in der Textilindustrie. In dem Verbandsleben ist gegenüber der Zeit vor dem Kriege ein gewaltiger Unterschied oder Fortschiitt eingetreten. Die Änderungen werden den während der Kriegszeit im Verbandsleben tätig gebliebenen weniger auffallen, dagegen umso mehr den zurückgekehrten Kriegsteilnehmern. Vor dem Kriege war das Interesse der Unternehmungen für allgemeine, wirt schaftliche, soziale und politische Fragen gering. Die Verbandsarbeit in dieser Richtung wurde von vielen wenig geschätzt und sogar als unnötige, verschwenderische Arbeit verworfen. Viele blieben deshalb den Verbänden fern. Auch die großen Unternehmungen bezeugten vielfach nur für rein kaufmännische Fragen Interesse und machten stillschweigend ihre Zugehörig keit zum Verbände davon abhängig, daß ihnen der Beitrag durch die Tätig keit des Verbandes bald wieder in klingender Münze zugute kam. Diese Gleichgiltigkeit der Industrie hat wohl zum guten Teil zum wirtschaftlichen Zusammenbruch beigetragen und der Arbeiterschaft, die die Notwendigkeit einer geschlossenen. Organisation sowie einer regen Teilnahme an allen Fragen des öffentlichen Lebens seit langem erkannt hatte, die politische und wirt schaftliche Gewalt in die Hand gespielt. Die Gemeinsamkeit ihrer Interessen kam den wirtschaftlichen Unter nehmungen erst während dts Krieges und besonders nach dem Zusammen bruch voll zum Bewußtsein, als es sich zeigte, daß die öffentliche Gewalt tief in die Existenzbedingungen eines jeden Unternehmens eingreift. Heute kommen die Vertreter der wirtschaftlichen Unternehmungen freiwillig zu den Verbänden, beteiligen sich rege an allen Verbandsfragen, vor allem auch an allgemeinen, wirtschaftlichen, sozialen und politischen Fragen. Das Ar beiten mit .volkswirtschaftlichen Gründen“ scheint einem jeden geläufig ge- 'TU,' Zu 8e * n - Es erweckt aber den Anschein, als ob die heutige Organi- i r/ » D a Mitarbeit der Unternehmer in den wirtschaftlichen und so- Z Wenn D ? Ch “ icht genüge. . ■ i;.. .In «t'ri o eine j ins * c htsvolle Führung der deutschen Wirtschaft die } ext ‘ i 1a Gefahren einer Sozialisierung bewahren kann, so droht doch die De okratisierung der Betriebe und eine mehr oder weniger weit gehende öffentliche Kontrolle der Textil-Wirtschaft. Der Ruf nach Freiheit von Handel und Industrie, wie er in letzter Zeit laut in der Textilindustrie ertönt, ist nach den bisherigen Hrtahrungen mit den unzähligen, bürokratisch arbeitenden Kontrollstellen sehr verständlich. Werden aber noch so ener gische Proteste gegen die Wirtschaitsstellen wirklich zum Erfolg führen oder ist vielmehr hierzu ein geschlossenes, kraft vo n e3j dauerndes Arbeiten der gesamten organisierten Industrie erforderlich? Die vielen Reichsstellen, die die Textilindustrie unterstützen und kon trollieren sollen, denken scheinbar in absehbarer Zeit gar nicht daran, ihre Tätigkeit einzustellen. Die auf Veranlassung des Reichswirtschaftsministeriums erfolgte Neuorganisation der gesamten deutschen Industrie scheint auch nur ein Auftakt werden zu wollen zu einer öffentlichen Kontrolle unserer In dustrie, ferner droht die Einfuhr der notwendigen Rohstoffe mit ihren schwie
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