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Sächsische Staatszeitung : 19.05.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-05-19
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192105193
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19210519
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19210519
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungSächsische Staatszeitung
- Jahr1921
- Monat1921-05
- Tag1921-05-19
- Monat1921-05
- Jahr1921
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 19.05.1921
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SächsischeStaalsMng Staatsaryeiger für den Freistaat Sachsen Donnerstag, 19. Mai Nr. 113 1921 Die Entwaffnung Deutschlands neugcbildete Regierung 1917 genau so. Es g dt :ew mß „von den Fehlern der jüngsten nicht gern, aber ich muß ein sagen, damit aus den Fehlern Seit den letzten Reichsiazswahlen, alle Saboteure deS Friedensvertrages. I solche auch in amtlichen Stellen in Berlin. Vergangenheit offenes Tort gelernt wird, noch mehr er- Ankündigungen: Die 32 mm breite Grundzeile oder deren Raum im Ankündigung«» teile 3 M., die SS mm breite Grundzeile oder deren Raum im amtlichen Teile 4 M., unter Eingesandt SM.— Ermäßigung auf GeschSstsanzeigeu. Schluß der Annahme vormittags 10 Uhr. Erscheint Werktags nachmittags mit dem Datum de» folgenden Lages. Bezugspreis: Unmittelbar oder durch die Postanstalten b M monatl. Einzelne Nrn.20 Pf. Fernsprecher: Geschäftsstelle Nr. 2129V, Schriftleitung «r. 14 374. Postscheckkonto Dresden Nr. 248S. möchte ick als das Kabinett der loyalen Aus führung des Versailler Vertrages und der neu übernommenen Verpflichtungen bezeichnen. Tas neue Kabinett muß den Kamps aufnehme!'. gezcu Di( AnSjührnngöbeftimmungen zu der Londoner Note. Berlin, 17. Mai. General Rollet, Vor sitzender der interalliierten Militärlommission, hat unter dem 12. Mai dem Direktor der Friede«»- abtrilung des Auswärtigen Amtes eine Rote zu- gehen lassen, in der die Anssührungtzdeftimmungen zu der Londoner Rote vom 5. Mai, soweit sie die Entwaffnung betreffen, enthalten sind. Die Bestimmungen fordern bezüglich de» 1«««««- Mann-Heer«» Mitteilung der zur Ausfüllung der von der Kommission bezeichneten Lücken im Wehrgtsetz notwendigen Gesetzr-text« und Abschluß d«S JneinklangbringenS der Organisation deS Heeres mit den Bestimmungen deS Friedens- Vertrag» bis zum 15. Juni. Bezüglich deS Kriegsmaterials wird gefordert, daß die von der Kommission festgesetzten Hüchstzuweisunge» vor dem 2«. Mai 1921 mittags 12 Uhr anerkannt werde«. Die Ablieferung des auf Grund dieser Höchstzuweisungen berechneten überschüssige« Materials muß vollständig bewirkt sein für jede Art von Waffen am 1». Juni, für daS übrige KriegSgerSt am Ri. Juni. Die Ablieferung der Waffen, die von der Bevölkerung her- rühren, muß vor dem 1». Juni 1921 voll ständig beendet sein. Die nicht genehmigte Ausrüstung derLandbesestigungen muß vor dem 31. Mai vollständig abgeliesert fei». Ferner enthält die Rote Bestimmungen über Auf lösung und Entwaffnung der Selbstschutz« orga»tsatiouen. Ihre Auflösung muß bi ss. Juni bewirkt werden. Dir Liste der von de, deutschen Regierung aufzulösende« Organisationen mutz vor dem 31. Mai der Kommission «ttgetrilt sein. Die Entwaffnung mutz vor dem 1V. Juni vollständig beendet sein. Der Rest a« Waffen und Munition muß bis ZV. Juni abgeliefert sei» In einem weiteren Abschnitt« enthält die Rote Bestimmungen über die Polizei, deren Organisation und Stärke mit den Bestimmungen der Roten von Bonlogne und Paris in Einklang gebracht werden müssen. Insbesondere besteht die Kommission darauf, daß der jetzigen grünen Polizei der Eharakter einer mobile« Streitkraft zu nehmen, die Probezeit und di« kurzfristige Dienstzeit abzuschaffrn, jeder PersonalauStausch zwischen Polizei »ad Heer zu untersagen, den Polizeifchule« wieder ihr BorkriegScharakter zu gebe«, alle Polizeifliegerformatione« abznschasfen und schließlich die Gesamtstärke aller Polizei Andeutung muß für heute genügen. E- Zeitweise Nebenblätter: Landtags» Beilage, Synodal - Beilage, Ziehungslisten der Verwaltung der Staatsschulden und der Landeskulturrentenbank, Jahresbericht und Rechnungsabschluß der Landes-Brandversicherung-anstalt, Berkaufsltste von Holzpflanze» auf den Staatsforstrevieren. Beauftragt mit der Oberleitung (und preßgesetzlichen Vertretung für den schriftstellerischen Teil): Regierungsrat Doenges in Dresden. kategorie«, der uniformierten und nicht unifor mierten auf die Zahl von 15« SV« herabzusetzen ist. Die hierzu notwrndigen Umbildungen müsse« vor dem 15. Juli durchgeführt und die entsprechenden Anweisungen der Kommission vor dem 15. Juni mitgeteilt werden. Wassen und Munition jeder Art, die nicht genehmigt sind und sich noch in den Händen der Polizei befinden, müsse« vor dem 31. Mai abgeliesert werde«. Bor dem 2«. Mai mittag» 12 Uhr hat die deutsche Regierung der Kommission mit- zuteile«, daß sie die List« der Fabriken, die Kriegsmaterial Herstellen dürfen, an erkennt. Der von den Militär- und Marin«- kontrollkommisshone« am 7. April geforderte Ge setztstes zur Wirlsammachnng deS in den Art. 17« und 192 des FriedensvertragS festgesetzten Ein- und Ausfuhrverbot» für Kriegsmaterial ist den Kommissionen spätestens bi- zum 3«. Juni mitzutetlen. 150 Millionen Goldmark Abschlagszahlung. Paris, 18. Mai. (Havas.) Eine Nole der Reparationskommiffion teilt mit, daß Artikel 5 der am 5. Mai der Kriegslastenkommission be kanntgegebenen Zahlungsausfiellung vorschreibt, daß Deutschland innerhalb 25 Tagen nach Erhalt des vorliegenden Dokuments einen Betrag von einer Milliarde Grüvmart in Gold oder in von der Kommission genehmigten AuslandSdevisen oder in von der Kommission genehmigten Auslands wechseln oder in Dreimonatswechseln auf den deutschen Staatsschatz mit dem Giro deutscher genehmigter Banken zu zahlen hat. Diese Wechsel sind in Pari» in Franken, in London in Pfunds und in New Dort in Dollars oder in jeder anderen Währung in jedem anderen Orte, den die Kommission genehmigt, zahlbar. Dies« Zahlungen werden als die zwei ersten Bierteljahrsraten betrachtet a conto der vorgesehenen Zahlungen für Erledigung der Forderungen aus Art. 4 Abs. 1. In Übereinstimmung mit diesem Artikel hat die deutsche Regierung der Reparation?» kommijsion als Abschlagszahlung eine Summe von ungefähr 150 Mill. Goldmark teilweise in Gold, teilweise in ausländischen Devisen zur Verfügung gepellt Die Finanzabteilung der Reparations kommission trifft mit der Kriegslastenkommission die nötigen Vorbereitungen für die Zahlung des Betrages. weiter den rücksichtslosen Kampf aufnehme» gegen alle Reickszertrümmercr. gegen die offenkundigen, wie gegen die versteckren. Das neue Kabinett muß aktive Politik treiben. Der Zeitpunkt üt gekommen, wo wir di« Aufnahme Teutscklands in den Völkerbund herbchführen muffe». Im September dieses Jahres findet seine nächste Tagung statt. Die notwendige Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund kann durey mckts wirksamer vorbereitet werden, als daß wir uns sofort an die restlose Erfüllung all jener Forderungen machen, die allein von unserem Willen abhängig sind und welcke ww erfüllen können. Dazu rechne ich in erster Lurie die Aburteilnng der sogenannten Kriegsverbrecher. Die in dem Ultimatum eingegangene Ver pflichtung zur Entwaffnung müssen wir in dem vorgesehenen Umfange durchführen. JL verstehe kennbar aber seit Anfang dieses Jahres, hat die deutsche Politik ungeheuer schwere Fehler ze- macht. Man hat an die Stelle der richtigen Poli tik, der elastischen Verteidigung, des kluge» Vor beugens und Ausweichens bewußt die Politik de« Zu'ammenprallens gesetzt, eine Politik, die aller dings geradezu elend zum Nachteil unseres Volkes zusammengebrochen ist. Ich Hove ein Reckt zur Kritik, denn ick habe privatim und öffentlich zeitig genug gewarnt, weit ick das unsagbar traurige Ende kommen sah. Seil Januar vergmg fast kein Tag, an dem ich nickt immer und immer w eder Vorstellungen erhob, nicht die Politik des Ne:u- sagens, sondern die des klugen Verhandelns zu wählen. Bei den Londoner Verhandiunge:: war erst mals Gelegenheit, auf dem Bode» der Gleich berechtigung zu verhandeln. Lloyd George ha: das mehrmals mit Nachdruck betont. Tiese günstige Gelegenheit haben wir verscherzt, und es kam das Ultimatum mit seinen höheren Losten. T.e Parteien und Männer, die durch Annahme des Ultimatums die Zertrümmerung des Reiches aus- hielten, verdienen den wärmsten Tank des Va.er- landes. T«ß sie von rechtsstehenden Elemente» für diese Haltung bc'chimp't werden, überrascht mich nicht, denn es ging mir seit dem Jahre Der Gesetzentwurf, den die Regierung vor bereitet hat, um die Aufhebung der bisherigen Schulgemeinden durchzuführen, ist einer eingehen, den Vorberatung unterzogen worden, an der außer Vertretern der Ministerien des Kultus und öffsnt- lichen Unterrichts, des Innern und des Finanz- Ministeriums sowie vier Bezirksschulräten teilge nommen Haven: Vertreter der Lehrerschaft, des Verbandes der Bezirlsverbändo, des Säckslschen Gemcindetages, dos Läcksischen BurgermcistcnageS, der Vereinigung vou Bürgermeistern kleiner Städte und berufsmäßiger Gcmeindcvorstände und des Bundes sächsifcher Gcmeindevorstände. Ten in der Vorberatung gegebenen Anregungen entsprechend ist der Entwurf umgearbeitet worden. Nr. 49. Vorlage, betr. eine» Nachtrag zum Vertrage des Staats'iskns mit den Ständen des Landlreises der Oberlausitz über di« Errich,«ng «ine» Forfchnngsinstitttte» für Landarbeit usw. i« Pommrttz. Tic Einbringung des Nachtrags ist dadurch er forderlich geworden, daß die im Z 4 des Vertrags auf vorläufig 2L0000 M. vccanfcklazte Bauiumme infolge der eingetrctcnen Preissteigerungen sich als zu niedrig erwiesen bat. Die Landstande baden daher auf Antrag des Verwaltungsrats der Ver suchsanstalt beschlosst», die von ihnen auszubrin- gcnden einmaligen Baukosten um den Betrag von 240000 M. auf zusammen 500000 M. zu erhöhen. Der Aufwand für Verzinsung und Tilgung dieses Betrage» wird für die Zeit vom 1. Januar 1921 ab »IS laufende Ausgabe für die Versuchsanstalt und das Forschungsinstitut verrccknet und gemäß j 6 deS Vertrages zu 75 Pro;, vom StaatSfiskus und zu 25 Proz. von den Londständcn getragen. Mit Hilse dieser M>!tol wird d:e Versucksanstalt so au-gebaut werdcn lönnen, daß sie ihren Zwecken vollkommen gtnügen kann und daß in absehbarer Zeit keine weiteren Mittel für eine bauliche Er- Weiterung benättgt werden. Reichsministera.D.Erzberfter über die politische Lage. VX. Konstanz, 17. Mai In mehreren Zentrumsven'ammlungen des badischen Oberlandes (Waldshut und Säctinzen) machte gestern Reichsminister a. D. Erzberger über die politische Lage fesselnde Aussührungen. Als Grundlinien jeder deutschen Politik forderte er die loyale Ausführung des Versailler Friedensveriraqs, eine Politik, die unter keinen Umständen für unser Volk eine Verschlechterung gegenüber dem Friedensoertrag bringt, und die Ausnützung jeder Gelegenheit, um die notwendigen Erleich terungen herbeizusühren. Diese drei Grundlinie» müssen für Jahre lang unveräußerlicher Bestand teil der aktiven deutschen Außen- und Innen politik bleiben. Denn das Ziel der deutsche» Politik muß sein: Kein Zollbreit deutschen Lan des darf mehr verloren gehen; keine Ausdehnung der Besetzung deutschen Gebietes oder eine Ver- länzerung der bestehenden Besetzung darf cin- treten; wirtsckaftliche Zwangsmaßnahmen sind mit allen Krästen zu verhindern. Dieses dreifache Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Einheit des Reiches als höchstes nationales Gut und Preis für die Unterzeichnung des Friedens vo» Versailles aufrechterhalten bleibt. Die Vergangen heit der letzten Monate ist leider von diele» Grundlinien abgewicken und hat damit ganz er- bebl ch das von allen Deutschen geforderte Ziel gefährdet. Nur in letzter Stunde ist die Mehr heit des Reichstages und die neue Regierung Wirth zu diesen Grundlinien und zu diesem Ziel wieder zurückgekehrt. „Ich spreche", erklärte er. näher bestimmten Abweichungen entsprechende Anwendung. Die Aufsicht des Staates über die Schul bezirke und die Schulverbände wird gemäß den Vorschriften in 8Z 32, 34 bis 37 des Volksschul gesetzes vom 26. April 1873 (GABI. S. 350) durch die oberste Schulbehörde und durch Bezirks schulämter ausgeübt. Die Bestimmungen der Ge meindeordnungen über die Oberaufsicht des Staates finden entsprechende Anwendung. Den Schluß bilden eine Reihe Übergangs bestimmungen. Aus der Begründung sei folgendes hervor gehoben: Während in den meisten Ländern des Deutschen Reiches schon bisher die bürgerlichen Gemeinden die örtlichen Träger der Volksschulverwaltung waren, bestehen sür diese Ausgabe in Sachsen be sondere Scknlgemeinden, die zwar in bestimmten Beziehungen auf die Mirwirkung der bürgerlichen Gemeinden angewiesen sind, aber eigene Rechts persönlichkeit besitzen und vor allem bis zur RcichS- stcuerreform des vorigen Jahres ihren Bedarf durch eigene Schulstcucrn zu decken hatten. Seitdem die mit Gesetzeskraft bestätigte Verordnung deS Kultus ministeriums vom 12. Dezember 1918 (GVBl. S. 392) der allgemeinen Volksschule zum Siege Verholfen und die Bewohner deS Sckulbczirks ohne Unterschied der Religion zur Schulgemeinde zusammengescklossen hatte, ist der eine Grund zur Trennung der Schulgemeinde von der bürgerlichen Gemeinde weggefallen. Den anderen Grund hat die Neuregelung des Steuerwesens beseitigt. Mit dieser Regelung ist da) eigene Steucrrecht der Schulgemeinden weggesalle». und diese sind vollständig auf die Zuwendungen der bürgerlichen Gemeinden und der BezirkSverbände angewiesen. Damit ist überall, wo der Gemeinde bezirk und der Schulbezirk sich decke», jeder Grund für de« Weiterbestand besonderer Sckulaemeinden entfallen. Vom Landtage. Beim Landtage sind zwei weitere Vorlagen eingegangen: Nr. 48. Vorlage, den Entwurf eines Gesetzes über die Aushkbung der Schulgemeinden betr. Durch das Gesetz sollen die bisherigen Schul gemeinden aufgehoben werden. Ihre Verpflichtung »ur Errichtung und Unterhaltung der Volksschulen und der Fortbildungsschulen gehl, soweit sie nicht durch besonderes Gesetz vom Staate übernommen wird, auf die bürgerlichen Gemeinden und die selbständigen Gutsbezirke über. Die Gemeinden bilden zu diesem Zwecke entweder eigene Schul bezirke (einfache Schulbezirke) oder sie sind mit anderen Gemeinden, Gemeindeteilen oder selbst- ständigen Gutsbezirken zu einem Schulbezirke ver- bunden(zusammengesetzte Schulbezirke). Das Vermögen der bisherigen Schulgemeinden geht mit allen Rechten und Verbindlichkeiten als Ganzes aus die Schulbezirke über. Die Schullehne werden ausgehoben und gehen gleichfalls in das Eigentum der Schulbezirke über, deren Zwecken sie seither gewidmet waren. Sämtliche BermögensbeNände der eben bezeichneten Art mit ihren Erträgnissen sind den Zwecken der Schule zu erhalten. Die Nutzung der zum Schullehn gehörigen Garten- und Feldgrundstttcke ist den bisherigen LehnSnutz- nießern und deren Nachfolgern gegen einen ange messenen Pachtzins zu überlassen. Ter Bedarf für das Volksschulwesen und das Fortbildungssckul- wesen wird in einfachen Schulbezirken als Ge meindelast aüfgebracht. In zusammengesetzten Schulbezirken ist der Bedarf für das Schul wesen auf die Mitglieder (Gemeinden, Ge- meindetcile, Gutsbezirke) umzulegen. Das Rocht der Gemeinden, zu weiterer Ordnung der Gemeindeverhältuiff« Ortsgesetze zu «Nichten, wird in den Angelegenheiten des Volks- und Fort- bildungsschulwesens durch Erlaß von Ortsschulord- iiungcn ober von einzelnen Schul-Ortsgesetzen aus- geübt, die mit den Voischriften der Schulgesetze nicht in Widerspruch stehen dürfe» und zu ihrer Gültigkeit der Genehmigung des Bezirksschulamtes bedürfen. Die oberste Schulbehörde ist berechtigt, in dringenden Fällen, und zwar, soweit der Schul bezirk in Frage kommt, auf Antrag der bürger lichen Gemeindevertretung oder des Schulbczirks- rorstandes und nach Gehör des BezirkSschulamtes von einzelnen Vorschriften dieses Gesetzes Aus nahmen Zn bewilligen. Die Unterhaltung, Pflege und Verwaltung dec Volksschulen und der Fortbildungsschulen ist in einfachen Schulbezirken Aufgabe bürgerlicher Ge meindevertretungen, in zusammengesetzten Schul bezirken Aufgabe des Schulbezirksvorstandes. Bei der Verwaltung und Pflege der Volks schulen und der Fortbildungsschulen hat in jedem Schulbezirke ein gemischter Ausschuß mitzuwirken, der de» Namen Schulausschnß trägt. Der Schulausschuß setzt sich zusammen aus: 1. einer nach dem Umfange des Schulbezirks zu bemessendendurch die Ortsschulordnungsestzusetzenden Zahl von Milgliedern der bürgerlichen Gemeinde vertretung, 2. dem Schulleiter und in Schulbezirken mir mehreren Schulen nach Bestimmung der Orts- schulvrdnung einem oder mehreren Schulleitern, 3. Vertretern der Elternschaft des Schulbezirks und der Lehrerschaft, 4. dem Schularzt, bei mehreren Schulärzten einem nach Vorschrift der Ortsschul- ordnung zu bestimmenden Schularzt. Die Wahlen in den Schulausschuß gelten für drei Jahre, etwaige Ersatzwahlen für den noch übrigen Teil der Wahl dauer. Die Sitzungen des Schulausschusses finden in der Regel öffentlich statt. DaS Nähere ist in der Ortsschulordnung zu regeln. Wo ein Bedürfnis vorliegt, sind zur Erfüllung besonderer Obliegenheiten innerhalb des Schulaus schusses besondere Ausschüsse zu bilden. Zur Vor bereitung und zur Durchführung einzelner Aufgaben können sich die Ausschüsse durch Zuziehung von Sachverständigen verstärken, denen jedoch nur be ratende Stimme zusteht. Wo beruflich gegliederte Fortbildungsschulen bestehen, ist ein Fortbildungsschulbeirat zu bilden, der sich aus Vertretern ver beteiligten Be rufe und aus Leitern und Lehrern der Fort bildungsschulen zusammcnsctzt. Das Nähere über die Zusammensetzung bestimmt die Orlsschulordnung. Die zusammengesetzten Schulbezirke sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Schulvezirksvorstand besteht aus Vertretern der Gemeinden, die eine» zusammengesetzten Schul bezirk bilden. Jede Gemeinde hat wenigstens einen Vertreter zu entsenden. Die Ortsschulord- nung hat zu bestimmen, wieviel Vertreter der bürgerlicken Gemeindevertretung und der Elrern- sckaft jede zum Schulbezirke gehörige Gemeinde m den Schmaussckutz zu entsenden hat. Zur Erfüllung einzelner Aufgaben dürfen sich Stz^lbsztrke zu Schulverbändcn vereinigen. MK Gesetz über Gemeindeverbänd« vom 18. Juni 1M> sVVvl. S. Utz) findet auf sie mit im Gesetz
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