Herausgebern F. G ü n tz. Gedruckt in der Gärtner'schen Buchdruckerei. Verotdilunge» und Bekantttmachlittgen. 1) 9lach erfolgter Einreichung der Hauszettel, wel« che nur die, in den einzelnen Häusern, allhier befind lichen, schulfähigen Kinder und den Nachweis des Schulbesuchs derselben zum Gegenstand haben, hat die städtische Schul-Deputation sich mit der Revision der erstem und Vergleichung derselben mit den aus sämmtlichen hiesigen öffentlichen und Privatschülen vorgelegten Schülerverzeichnissen beschäftigt, die Ael- tern, welche ihre Kinder noch nicht zur Schule ange halten haben, zur Verantwortung gezogen und die sofortige Unterbringung derselben in einer Schule zu vermitteln gesucht. Hierbei hat sich aber ergeben, daß mehrere Ael- ttrn in d<r neuesten Zeit ihren Kindern den vorschrift- mäßigen Schulunterricht verschafft haben, oder daß sie dieselben wegen Kränklichkeit oder Schwächlichkeit noch nicht haben einer Schule zuführen können. Um nun der städtischen Schul-Deputation vergeb liche Arbeiten, den Aeltern aber eben so unnöthige Bemühungen, beziehendlich auch Kosten zu ersparen, veranlassen wir die Aeltern, deren schulfähige Kinder erst seit der Einreichung der Hauszettel in eine Schule ausgenommen morden sind, oder deren Aufnahme in eine Schule wegen Schwächlichkeit oder Kränklichkeit jetzt noch nicht möglich seyn sollte, in den nächsten vierzehn Tagen und spätestens bis zum 13ten Mai dieses Jahres die erfolgte Unterbringung ihrer Kinder in einer Schule in der Expedition der städtischen Schul-Deputation iZahnsgasse Nr. 75. eine Treppe) anzuzeigen, oder die Vehinderungsursache durch ein ärztliches Zeugniß zu bescheinigen. Dresden, am 24. April 1839» Die Schul-Znspectkon. Heymann, Der Rath zu Dresden. Eonsistorialrath und Hübler, Superintendent. Bürgermeister. 2) Bei einem wegen Diebstahl in Hast und Untersuchung sich befindenden Frauenzimmer sind ver schiedene Waaren, als: Leinwand, Köper, Halbme- rino's und baumwollenes Zeuch gefunden werden, die dieselbe am vorjährigen Dresdener Galli-Markte und Christmarkte, so wie am diesjährigen Fastenmarkte aus verschiedenen Buden entwendet zu haben, gestan den hat. Die etwaigen Eigenthümer werden daher ausglfordert, diese Gegenstände in Augenschein zu r.chmm, und nach gehöriger Legitimation deren Aus ¬ antwortung zu erwarten. Dresden, am 24. April 1839. Das Stadtgericht. Schma ltz. 3) Bei dem unterzeichneten Stadtgericht soll Mlt der vorhin schon zum 9. October v. I. angesetzt ge wesenen jedoch nicht vor sich gegangenen nothwendigen Subhastation, des dem Bürger und Schänkwirth, Hrn. Earl Friedrich Barth , zuständig gewesenen Grundstücks, nachdem zu dessen Vermögen der Eoncurs eröffnet wor den, verfahren werden, und ist hierzu der 27. Juni 1839 terminlich anberaumt worden. Gerichtswegen wild daher dieses in Poppitz in der Nosengasse 8ulr Nr. 608. gelegene, aus mehrern Par- cellen bestehende Haus nebst Garten , wovon der ganze Eompbx am 4. Juli v. I. auf 9118 Thlr. gewür- dert worden, jedoch mit Ausnahme zweier davon ab- gekommener von Hrn. Earl Andreas Benjamin Schlenk rich an sich gebrachten, auf 676 Thlr. —- —- und 242 Thlr. —- —- gewürderten Parcllen, die an Flächenraum 4 Mtz. Mäßchen Gartenland enthal ten, mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, Nutz- und Beschwerungen, zu welchen letztem insonderheit, die auf die zur Versteigerung kommenden Parcellen repartirten in dem Verzeichmß, welches sich bei dem am hiesigen Rathhause aushängenden Patente, auch bei den hier ergangenen Acten befindet, speciell ange gebenen Onera nebst der Einquartierungs-Beschwerde zu rechnen, zu Jedermanns Kauf hiermit öffentlich ausgerufen und haben sich Diejenigen, welche dieses Grundstück, wovon die nähere Beschaffenheit aus der Beschreibung, welche dem an hiesigem Rathhause aus- hängenden Patente beigesügt, auch aus den hier er gangenen Acten zu ersehen ist, an sich zu bringen ge sonnen, in gedachtem Termine Vormittags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Licitiren nicht zu lassen, im Stadtgericht zu melden, ein gewisses Gebot zu Lhun, nach Befinden wegen Erlegung des 10ten Theils des Liciti Eaution zu bestellen und dann zu erwarten, daß nach dem Schlage Zwölf nach Auctions-Gebrauch werde verfahren und das Grundstück, mit Ausnahme der bezeichneten 2 Parcellen, dem höchsten Licitanten, welcher sich der Erl. Proc.Ordn. sä '1'it. 39 und dem Mandate vom Jahre 1732 gemäß zu erklären hat, werde zugeschlagen werden. Dresden, am 22. April 1839. Das Stadtgericht. S ch m a l tz.