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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.02.1857
- Erscheinungsdatum
- 1857-02-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185702277
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18570227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18570227
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1857
- Monat1857-02
- Tag1857-02-27
- Monat1857-02
- Jahr1857
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 27.02.1857
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MH Mit tte :et, tten, Mj ^lokale; 1 sewi< U« ieten. i»d. ,such odn m eid äheni Lvl! März z Ert- )Nt«rt hierzu °? ist Ror: faid"- ^muike elzk«: Irlich n el«k Mm zeil-st' ;cN^ ersuch lerWl be tä ^LMN! suchte, de und te, um nichen, .flösse"' üb'f^ --L Freiberger Anzeiger dm bis Nachmittag« und Z Uhr für die nächst- eischeinende Nummer angenommen. Tageblatt. Preis vierteljLhrlich 1S Ngr Inserate werden gespaltene Zeile oder deren Raum mit S 2 berechnet. 48. Arci«»,. d-n 27. Fcdruar. 1857. Tagesneschichte. Dresden, 25. Febr. (Dr. I.) Der Stadtrath macht be kannt, daß von nun an bei dem hiesigen Leihhause bei Dar leihung von Geldern gegen Verpfändung von Staats- und an dern Werthpapiercn die Darlehnsnehmer die bisher üblichen Schreibe- und Würdcrungsgebühren nicht mehr zu entrichten haben, und macht zugleich darauf aufmerksam, daß bei dem Leihhause auf inländische Staatspapiere und Ohligationen der Städte Dresden und Leipzig zu jeder Zeit Gelder zu drei Vier- theilcn des Tagescourses gegen eine Verzinsung von 6"/» darge- liehen werden. Die „AugSb. A. Z." hatte aus Aachen berichtet, daß der König von Preußen dem Kaiser der Franzosen das 28. Infan terieregiment verliehen habe. Die „Voss. Z." ist zu der Er klärung ermächtigt, „daß diese Notiz unrichtig ist." Aus Erfurt vom 2V. Febr. wird der Magdeburg. Ztg. > berichtet: „Nachdem der Apostel der Jrvingianer, Hr. v. Poch hammer, vor einiger Zeit hier eine Reihe von „Vorträgen über religiöse Wahrheiten" gehalten hat, wird es, wie wir aus gu ter Quelle hören, zur Stiftung einer Jrvingianischen Gemeinde kommen. Bemerkenswerth ist hierbei, daß Hr. v. Pochhammer bei seinen öffentlichen Vorträgen sich stets auf einem ziemlich allgemeinen Gebiet hielt, sodaß die meisten Zuhörer wohl kaum ahnen konnten, daß der besondere Zweck zu Grunde liege, jenen Lehren durch die Stiftung einer Gemeinde einen prakti schen Ausdruck zu geben." Magdeburg. Die Protestantische Kirchcnzeüung berich tet von dem (evangelischen) Hilsspredigcr am hiesigen Dome, Hrn. Weber, daß derselbe, ein hypcrorthodoxer Mann, der z. B. beim Altardicnst stets Knieverbeugungen vor dem Crucifix macht, am vergangenen ersten Weihnachtsfeiertage bei der Frühmette i» der katholischen Kirche gewesen sein und daselbst in Gemein schaft mit deu Katholiken Angesichts des „Heiligsten" gekniet, gesungen und angebetet haben soll. Weber, deshalb von ver schiedenen Seiten zur Rede gesetzt, entschuldigte sich damit, daß er, als er am Christmorgeu die Glocken habe läuten hören, ein' unwiderstehliches Bediirfniß nach Befriedigung seiner Andacht in der Kirche gefühlt habe, und da so früh am Morgen die protestantischen Kirchen noch nicht geöffnet seien, so sei er in die katholische gegangen!! Dem Frankfurter Journal schreibt man aus Wien: „Wie rücksichtslos der katholische Klerus die strenge Durchführung der neuen Bcgräbnißnorm, bezüglich der Fcrnhaltunz protestantischer Leichen von katholischen Friedhöfen, verfolgt, hat ein kürzlich stattgefuudener Fall neuerdings bewiesen. Ein österreichischer Stabsoffizier, Engländer von Geburt und protestantischen Glau bens, starb Plötzlich auf der Reise nach Mähren, wo er begü tert gewesen. Sein Leiche wurde nun auf sein Bcsitzthum ge bracht, um in seiner eigenen Familiengruft beigesctzt zu werden, was der katholische Pfarrer jedoch aus dem Grunde nicht ge stattete, weil auch im katholischen Glauben Verstorbene in der selben begraben liegen. Auf eine dicSfallsige Anfrage bei dem betreffenden Brünner Diöcesanbischof, Gras Schaffgotsch, wurde das intolerante Verfahren des bezüglichen Geistlichen von dem selben vollkommen gebilligt. Die irdische Hülle des Verstorbenen, die in dieser Weise nicht einmal in der eigenen Gruft beigesetzt werden konnte und während dieser Verhandlungen in der Orts- branntwcinschcnke verblieb, mußte daher infolge dieser Entschei dung außer dem Friedhöfe begraben werden, um nicht in un mittelbarer Berührung mit katholischen Leichen in der Mutter erde zu ruhen. Dieses Beispiel einer vermeintlich nur mehr früher» Jahrhunderten angehörigen und in unsern Tagen neuer dings hervorgcrufenen Unduldsamkeit bietet einen abermaligen und unwiderleglichen Beweis jener unbeugsamen Consequenz, mit welcher die katholische Kirche die ihr durch Las Concordat eingeräumtcn Befugnisse in der rücksichtslosesten Weise zu üben entschlossen ist." In Weimar werden, wie die A. A. Ztg. meldet, zwei öffentliche Vorträge Biedermanns viel besprochen. Sie beharr? Leiten die Frage, ob das deutsche Familienleben seit dem vorigen Jahrhundert Vor- oder Rückschritte gemacht habe, und suchten nachzuweisen, daß sowohl im Punkte der Sittlichkeit und Treue des Familienverhältnisses selbst, als in Bezug auf gei stigen Gehalt des Familienlebens und der Geselligkeit und auf Ordnung im Haushalt, endlich auch rücksichtlich einer vernünf tigen Kinderzucht die Gegenwart den Vergleich mit jener Zelt nicht zu scheuen braucht. Diese Auffassung, welche der gang und gäben Ansicht von dem zunehmenden Verfall unsers Fami lienlebens und „Ler guten alten Zeit" schroff widersprach, hat vielfach überrascht. Flensburg, 20. Febr. In der gestrigen Berathung der Ständcversammluug über die Steuerrepartition trug die Majo rität des Comite (Thomsen, Schmidt-Friedensthal, Clausen, Mom sen, Radbruch, Fr. W. Thomsen) darauf an, die Versammlung möge erklären, daß sie sich außer Stande sehe, dem Verlangen der Regierung, die Repartition einer Steuer für die Jahre 1856 — 57 und 1857—58 vorzunehmen, zu entsprechen; sollte aber die Versammlung sich anders entscheiden, den frühern Re» partitionsmoduö nicht beizubehalten, sondern anstatt dessen eine Clasfensteuer einzuführen und acht Classen mit einem Beitrage von 1—100 Nthlrn. anzunehmen. Der königliche Commissar erklärte, daß eine Verweigerung der Repartition ein Verfas sungsbruch sei und daß Ler Ständeversammlung die Pflicht ob liege, die Summe zu repartiren. Bei der heutigen Verhandlung machte der königliche Commissar noch einmal darauf aufmerk sam, Laß Lie Steuer nicht voraus, sondern nur für das Jahr, in welchem sie bezahlt werde, erhoben werde. Er bat die Ver sammlung, den gestellten Antrag nicht anzunehmen und die Ver antwortlichkeit zu bedenken, welche sie Lurch Verweigerung der Repartition auf sich lade. Die Versammlung entschied sich mit 29 gegen 9 Stimmen dahin, die Repartition nicht annehmen zu können. Mittlerweile ist dem Präsidium eine von sechs dä- nischqcsinnten Abgeordneten unterzeichnete, den Berichterstatter des Steuerrepartitions-Comitö,Rathmann Thomsen, betreffende Proposition folgenden Inhalts zugestellt: „Die Ständeversamm lung, eingedenk ihrer Würde, beschließt, bei Sr. Maj. dem Kö nig allerunterthänigst darauf anzutragen, daß eine genaue Un tersuchung darüber veranstaltet werden möge, wie es hat gesche hen können, daß Ler von Lem 12. ländlichen Wahldistrict ge- j wählte Abgeordnete zur Ständeversammlung, Rathmann A. Th. ! Thomsen aus Oldensworch, hat gewählt werden können, unge- I achtet er in einer solchen Weise an dem Aufruhr betheiligt ge- ! wesen, daß er als im Besitz der in der Versassungsverordnung vom 15. Febr. §. 19 Nr. 3 für die Ausübung der Wählbarkeit und des Wahlrechts festgesetzten Bedingungen nicht betrachtet werden kann, und ungeachtet ihm, soweit bekannt, durch keinen speciellen königlichen Gnadenact seine politischen Gerechtsame wieder ertheilt worden sind." Schweiz. Ueber den Stand der neuenburger Frage er fahren wir aus England das Neueste. Lord Palmerston hat nämlich im Unterhause am 23. Febr. mitgetheilt, daß zwar der Zeitpunkt für den Zusammentritt der neuenburger Conferenzen noch nicht bestimmt sei; doch würden alle von Frankreich dazu eingeladenen Mächte ihre Vertreter schicken. Die Entschließun gen des Königs von Preußen glaubt der Lord als ohne Zwei fel versöhnliche bezeichnen zu dürfen. Die Berliner Börsen-Zeitunz schreibt unterm 24. Febr.: „Nachrichten aus der Schweiz, denen zufolge in Neuenburg eine neue royalistische Erhebung versucht sei, werden uns als über» trieben bezeichnet. Thatsache ist jedoch, daß die neuenburger Polizei infolge einiger persönlichen Manifestationen in Ler Hauptstadt strenge Maßregeln angeordnet hat." Aus Genf wird gemeldet, daß die dortigen Municipal- wahlen, welche eine offenbare Protestation gegen die jetzige ra- dicale Negierung enthalten, als ungesetzlich cassirt worden sind. — Als Grund der Cassation wird von dem Organ Fazy's an gegeben, es hätten sich 62mal 41 Stimmen mehr gezeigt, als Wahlzettel ausgclheilt waren. Das „Journal de Gen." erklärt Liese Angabe für falsch und zwar auf Grund des Wahlproto-
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