Suche löschen...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 11.06.1911
- Erscheinungsdatum
- 1911-06-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191106118
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19110611
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19110611
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1911
- Monat1911-06
- Tag1911-06-11
- Monat1911-06
- Jahr1911
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
l, daß -dehnte mtliche allem Zeche Reih« putige Srenze . Die : Kut- ten in rinnen junge - Ein g und iS der de so- Zuy- sabn- blieb, sechs : des Käme Brr- söhn- »läb. starb e sich itwas e. — laben nach ünem kliche eines fand ichen muß, nicht echen daß und leben daß idere i, in chen- fernt 910 Ich um ^ge, uns ten. ane gen für »nd 1UN so äNd Es ' rde ein :tes >on inl Wo lnd ten ge- mn be- des icht pe, eßt rm en -sie ick. ch! ze- ,uf de ich cht tt- sie id, !N. lut Sonntag, de« U Juni 1811 133 Frankenberger Tageblatt Anzeiger 7v. Jahrgang. begründet!842. Schulgeld für je 1 Kind hiesiger Einwohner sind zu zahlen: Königliches Amtsgericht 5. klarste nnü karmnlnre kiir ksbriltkktrikkk 6. auf losem Bogen Nr. 102 Nr. 1038 der 13. und Königliches Amtsgericht (4. Rex. 243/11.) 11. 12. Nr. Nr. Nr. 105II 106II 124 7. 8. 9. 10. 3. 4. 1. 2. Lager-Rr. Nr. 101 Frankenberg, am 3. Juni 1911. /2a 7/11.) Auszug aus der Gewerbe-Ordnung, die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendl. Arbeitern etc Verzeichnis der in diesem Raume beschäftigten jugendl. Arbeiter Bekanntmachung des Bundesrates, betr. die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigung von Zigarren bestimmten Räume und Anlagen (von 1907) . . . Dieser Arbeitsraum enthält Verbot des Ausspuckens Unfallverhütungsvorschriften für Forst- und Landwirt schaftsbetriebe Eingänge. Nachverwilligung von 231 M. 17 Pf. Mehrausgaben bei der Friedhofskosse im Jahre 1910. Erlaß des Schankstättenverbots gegen Steuerrestanten. Erlaß eines OrtsgrsetzrS über die Bestellung eines gemischten Ausschusses für die Reichs. An jährlichem Schulgeld für je 1 Kind hiesiger Einwohner sind zu zahlen: 1. in der Selekta 60 Mark, II. in der höheren Volksschule (4) bei einem gemeindeanlagenpflichtigen Einkommen eines Erziehungspflichtigen ») bis mit 3000 Mk. 18 Mk., d) von über 3000—4000 Mk. 27 Mk., o) von über 4000-5000 Mk. 39 Mk. und ä) von über 5000 Mk. 54 Mk. III. in der mittleren Volksschule (8) bei einem gemeindeanlagenpfiicht'gen Einkommen eines Erziehung? pflichtigen a) bis mit 1000 Mk. 4 Mk. 80 Psg., d) von über 1000—2000 Mk. 7 Mk. 20 Psg , o) von über 2000—3000 Mk. 10 Mk. und von der Wiese weg da- Kgl. Proviantamt Chemnitz eie. aufgezogen MP>. Bekanntmachung. Wegen Maffenschüttung wird der Mühlweg von der König Albertstraße ab bis zur Lichtenwalderstraße, sowie die Dorfstratze von der König Albertstraße ab bis zur Grenzstraße vom 12. bis mit 18. Juni gesperrt. Niederwiesa, am 9. Juni 1911. Der Gemcindevorstand. Preißler. Bekanntmachung. In Abteilung 6 hiesigen Gottesackers wird in nächster Zeit mit Ausgrabung und Wiederbelegung der vor mindestens 20 Jahren erstmalig belegten Reihengräber von Er wachsenen begonnen werden. Die Angehörigen der dort beerdigten Personen werden hierdurch aufgrfordert, die auf den Gräbern befindlichen Denkmäler, Einfassungen, Bäume, Sträucher usw. rechtzeitig zu entfernen, widrigenfalls dieselben in das Eigentum der Kirchengemeinde übergehen. Wer die Erhaltung eines dieser Gräber wünscht, muß dies auf dem Pfarramt in Ebersdorf anmelden und die dafür geordnete Gebühr von 20 Mk., sowie die Gebühr für Neulösung der etwaigen Grabverzierung an die Gottesackerkasse entrichten. Ebersdorf, den 1. Juni 1911. Der Kirchenvsrstand. zahlreiche andere Sorten Plakate für Betriebe aller Arten, Wwie vorschriftsmäßige Lohnlisten und Lohnzahlungsbücher hält bestens empfohlen und liefert auch in Tonder-Ausertiguug schnell und billig auf zweckentsprechenden guten Papieren die Rotzbergsche Papierhandlung, Markt 1. wertzuwachssteuer. Anrechnung von 2 Stunden für die Verwaltung des Schulgartens auf die Pflichtstun denzahl des Lehrers Voigtländer. Einstellung von 1670 M. in den Haushaltplan 1912 für Pflasterung des Platzes an der Ostseite der Kirche. Verwilligung von 40 M. für Anbringung einer elektr. Lampe in der Gartenstraße. Verwilligung von 110 M. für Anschaffung von Zubehör für den Ponton des Pionicrkorps. Verlängerung der Fußbahn in der Fabrikstraße. Verwilligung von 720 M. hierfür. - Ermäßigung deS Wassrrzinses an die Pächter der Schrebergärten hinter dem Stadt- krankenhause. Bewilligung von 50 M. für dir Beleuchtung des neuen Feuerlöschgeräteschuppens. Erlaß der Anliegerdeiträge bis auf an die Anlieger der ehemaligen Heiste an Chemnitzer Straße. Gewährung einer jährlichen Vergütung an den Verwalter deS Winklerstists. Amtsgerichtsrat »r. Bähr, Vorst. Die Gemeinde-Sparkasse Flöha verzinst Spareinlagen mit SV, °/o. Expedition-zeit: an Werktage Vorm. 8 bi- 12, «achm. 2 bis s Uhr, Uui'vkgskvnU von voinn. S di» nnvkin. S Uki>> Durch die Post bewirkte Einlage« werde« schwell expediert. — Fernsprecher Rr. 1». Gemeindefparkaffe zu Gbersdorf. Die Sparkasse Ebersdorf, garantiert von der Gemeinde, verzinst alle Einlagen mit SV, Prozent, expediert a« jedem Wochentage von 8—12 Uhr vorm.und2-5 Uhr nachm., schriftlich zu jeder Zeit. — Einlage«, vom 1.—s. eines Monats bewirkt, werden für de« Monat voll verzinst. — Telephon-Nr. 2494 Amt Chemnitz. «»«inpt«u«g*» sind rechtzeitig aufzugeben, und zwar arStz-r« Inserate bis 9 Uhr vormittags, kleinere bis fvStestenS 11 Uhr mittags des jeweiligen Ausgabetages, »üe ««»nähme von ««zeigen an bestimmter Stelle kann «ine Garantie nicht übernommen werden. Gzg»b1. Telegramme: Tageblatt Krankenbergsachsin. abend» für den folgenden Tag- Bezugs- Preis viertellährlich 1 50 H, monatlich SO Z. Trägerlohn extra. — lausenden Monats S früherer Monate 10 4 ««Kellnngeu werden in unserer Geschäftsstelle, von den Boten und Ausgabe. stellen, sowie von allen Postanstalten Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Ausland« «erfand wöchentlich unter Kreuzband. Anzeigenpreis: Die «-gesp. Petitzeile ober deren Raum 1b 4, b«i Lokal- Anzeigen 13 im amtlichen Teil pro Zeile 40 „Eingesandt" im Redaktionsteile 35 H. Kür schwierigen und tabellarischen Satz Ausschlag, für Wiederholungsabdruck Ermäßigung nach feststehendem Tarif. Für Nachweis und Offerten-Annahme werden 35 H Extragebühr berechnet. Jnseraten»«nnahme auch durch alle deutschen Annoncen - Expeditionen. ZMW für die MM MDMmW N-dlr-t!« i. Zü verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg in Frankenberg i- Sa. - Druck und «erlag von E. G Roßberg in Frankenberg i. Sa. ä) von über 3000 Mk. 15 Mk. Die Schulgeldsätze für die Kinder vom Rittergut Frankenberg und aus Gunnersdorf sind vertragsmäßig geregelt. Für ein Kind von Erziehungspflichtigen, die außerhalb des hiesigen Schulbezirks wohnen, sind außer einer Einschreibgebühr von 3 Mark, die bei der Aufnahme zu entrichten ist, jähr lich rin Schulgeld portofrei an die hiesige Schulgeldeinnahme abzuführen: für den Besuch der Selekta 50 Mk., der höheren Volksschule / sn Klasse 1. 2. u. 3. 80 Mk i in Klasse 4. 5. v. 7. u. v. vv Lur, der mittleren Volksschule 30 Mk. Für einen innerhalb des Schulbezirks wohnenden Fortbildungsschüler sind jährlich 4 Mk , für einen außerhalb desselben wohnenden jährlich 15 Mk. zu entrichten. Hierüber gelten unter anderem noch folgende Bestimmungen: 1. Für die mit Beginn des Schuljahres eintretenden Kinder ist daS Schulgeld vom 1. April ab, sür die mit Ablauf des Schuljahres auSfchridrnden Kinder bis 31. März zu zahlen. Es macht daher keinen Unterschied, ob der Beginn o«r der Schluß des Schuljahres vor odex nach diesen Tagen erfolg». Bei Aufnahme oder Abgang außer der Zeit wird der betreffende Monat voll gerechnet, wenn die Aufnahme in der ersten, der Abgang in der letzten Hälfte geschieht, während im umgekehrten Falle Schulgelo für den Monat, in dem Auf nahme oder Abgang eifolgt, nicht erhoben wird. 2. ErzirhungSpflichtige, deren gemeindeanlagenpflichtiges Einkommen 2000 Mk. nicht übersteigt, und die mehr als 3 Kinder in die mittlere Volksschule schicken, haben nur für 3 Kinder Schulgeld für diese Abteilung zu zahlen. In den Genuß des unentgeltlichen Schulunterrichts treten stets die ältesten Kinder eines Erziehungs- Pflichtigen. In der Selekta, der höheren Volksschule und der allgemeinen Fortbildungs schule werden Vergünstigungen nicht gewährt. 3. Für schulpflichtige Kinder, die durch Privatlehrer oder im Hause unterrichtet werden und deshalb die hiesige Bürgerschule nicht besuchen, ist die Hälfte des für die höhere Volksschule festgesetzten Schulgeldes an die Schulgeldeinnahme zu entrichten. 4. Nehmen Kinder in den gesetzlich zulässigen Fällen am Religionsunterricht nicht teil, so ermäßigt sich das Schulgeld um 10 Prozent. Da- Schulgeld Ist «nanfgefordert i« monatliche« Kate« im vorau- z« zahle«. Rückständige- Schulgeld wird d«rch Zwangsvollstreck««- bei» getriede«. Frankenberg, am 8. Juni 1911. Das im Grundbuche für Niederlichtenau Blatt 14 auf den Namen Karl Julius Rothe in Niederlichtenau eingetragene Grundstück soll am 25. Juli 1911 vormittags 19 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche — Hektar 5,5 Ar groß und auf 1246 M. — Pf. geschätzt. Es besteht aus Wohnhaus und Garten, führt die FlurbuchLnummern 112» und 112b, ist zur Brandkasse mit 111 t M. eingeschätzt und liegt in Niederlichtenau. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 10. Mai 1911 verlautbarten BersteigerungsvermerkeS aus dem Grundbuchr nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. , Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, wi drigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die' Stelle des versteigerten Gegenstan des tritt. In daS hiesige Güterrechts Register ist heute eingetragen worden, daß die Verwaltung und Nutznießung des Handarbeiters Julius Gustav Fiedler in Niederlichtenau an dem Ver mögen seiner Ehefrau Amalie Auguste geb. Just ebenda, durch Ehevertrag vom 6. Juni 1911 auSgrschloffen worden ist. Frankenberg, den 7. Juni 19N. Montag, am 12. Juni 1811, «achm. 3 Uhr sollen in Frankenberg 50 Sack Korn öffentlich um das Meistgebot gegen Barzahlung zur Versteigerung gelangen. Bieter sammeln i« WegerdtS Restaurant, Reugasse. Frankenberg, am 8. Juni 1911. Der Gerichtsvollzieher, Wegen Reinigung der Geschäftsräume können Freitag und Sonnabend, den 1k. und 17. Juni, nur dringliche Sachen erledigt werden. FrättkenPerg, am 9. Junk^lS 11. ? Königliches Amtsgericht. Der Stadtrat. 7. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums am Dienstag, de« 13. Juni 1911, Abend 6 Uhr iw Rathaussaale.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite