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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 14.08.1860
- Erscheinungsdatum
- 1860-08-14
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-186008142
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18600814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18600814
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1860
- Monat1860-08
- Tag1860-08-14
- Monat1860-08
- Jahr1860
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 14.08.1860
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Erscheint jeden Wochentag früh »Uhr. Inserate wer den bi« Nachmittag 1 Uhr für die »Lchst- «rscheinende Nummer angenommen. Freiberger Anzeiger und ArNtz »MtWrliPiS Ngr. gerate werd«! M gespalteüe Zeke »«« Tageblatt. deren RamN Mit 5 Hf. berechnet. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Königl. Gerichtsamter ukd der Stadträthe zu Freiberg, Sayda und Brand. —— ' — —--—— - , - - 189. Dienstag, den 14. August. iMÜ. > .. Tagesgeschichle. Leipzig, 10. August. (L. I.) In der heutigen Senatssitzung ist Herr Hofrath Prof. Ritter str. Hänel zum Landtagsdeputirten der Universität in der ersten Kammer erwählt worden und hat diese Wahl angenommen. Chemnitz, 8. August. (CH. T.) Heute hat sich in hiesiger Stadl ein trauriger Fall ereignet. Die Ehefrau eines in einem hiesigen Fabriketablissemcut angestelltcn Hausmannes, Namens F., welche vor 4 Tagen von einem Kinde entbunden worden ist, wurde heute Mittag, und zwar knrz vor der anberaumten Taufe des Kindes, in einem unweit der Stadt gelegenen Teiche ertränkt aufgefunden. Die Unglückliche, welche ihr Kind nicht an eigner Brust nähren konnte und schon gestern infolge dessen große Beklemmung gezeigt haben soll, hat heute einen unbewachten Augenblick benutzt und, von krankhafter Angst getrieben, den Tod in dem Wasser gesucht. Der Wittwer ist nm so trostloser, als er in seiner kurzen Ehe sehr glück lich mit seiner Gattin gelebt hat. Zwickau, 10. August. (Z. W.) Aus Geitner's Treibgärtnerei in Planitz ergeht soeben auch in diesem Blatte und zwar zum ersten Male nach zwölf Jahren wieder die Einladung zu einer großen Pflanzen- und Blumcnausstellung mit darauf folgender Verloosung, veranlaßt zunächst durch einen der größten Palmenstämme des Continents (Cycadcc), welcher mit seinem gegen Ende dieses Monats in ein neues interessantes Stadium tretenden Fruchtkopfe unzweifel haft die Krone der Ausstellung bilden wird. Nicht Massen von Blnmen aus verhältnißmäßig nur wenigen Gattungen, wie in der Regel auf Ausstellungen, erwarte man zu finden, nein, Tausende von Pflanzenfamilien durch eine Linie von 11 großen Häusern und das, auf dem Festlande an Größe einzig mit dastehende Palmenhaus sich hindurchziehcnd, werden, blühend oder nicht, Vegetationsbilder fast aller Erdzoncn vor dem Auge entfalte». 8. Riesa, am 6. August. Am hiesigen Bahnhofe tagte heute die zahlreich vertretene sächsische Geistlichkeit, nm einen Verein zu Unterstützung vater- oder mutterloser Predigerstöchter zu gründen, und ernannte, nach Feststellung der demnächst zu confirmircnden Statuten, als Mitglieder des provisorischen Direktoriums die Pastoren Stichart in Rcinhardsgrimma, vr. Kloster in Meerane und Stelzner in Hnbertusburg. An den erstgenannten Director sind unter Bei fügung des (später sich steigernden) Eintrittsgeldes (gegenwärtig 1 Thlr.) die Anmeldungen zum Beitritte zu richten. Auch dem geist lichen Stande nicht angehörige Menschenfreunde gehören dem Vereine mit gewissen Rechten als Ehrenmitglieder an, wenn sie demselben ihr Wohlwollen durch vereinzelte oder regelmäßige Geldspenden, oder auch Vermächtnisse, zuwenben. Berlin. Bei der Anlage der Pläne für die diesjährigen Herbstmanöver ist man von der Erzielung größtmöglichster Erspar nisse ausgcgangen. Es werden daher nur das Gardecorps Und das brandenburgische AtM^ccvrps zu größern Hebungen herangezogen; dagegen ist die Zeitdauer und der Umfang der Manöver bei den übrigen Armcecorps wesentlich verkürzt und beschränkt worden. Im Allgemeinen ist man bemüht, bei den Ausgabepositionen des Mili täretats so viel wie möglich Ersparnisse herbeizufühtem Unitt Andern» sollen vorläufig bei jedem Infanterieregiment vier Haupt- mannsstelleu und bei jedem Kavallerieregiment eine Rittmeisterstelle unbesetzt bleiben und durch Premieurleutnants versehen werden; hierdurch werden bei jedem Infanterieregiment 2400 Thlr. und bei der gejammten Infanterie nahe an 200,000 Thlr. jährlich erspart; ebenso werde»» auch die außerordentlichen Zulagen für das Offizier corps des 1. Garderegiments, soweit sie nicht aus letztwilligen Ver fügungen für das Regiment geflossen sind, auf die Hälfte reducirt u. dergl. m. ' 7 — Die National-Zeitung schreibt unterm 10. August: „Von sonst gut unterrichteter Seite geht uns heute die Ästcheilnng zu, daß zwischen Dänemark und Schweden ein Vertrag zu Stande ge kommen sei, durch welchen sich Schweden verpflichtet, für dtn Fall, daß Preußen oder der deutsche Bund die Ansprüche in BezNg aus Schleswig durch Zwangsmaßregeln gegen Dänemark geltend zlt machen versuchen sollte, das Herzogthum Schleswig zunächst rült 10000 Mann schwedischer Truppen zu besetzen. Der Vertrag söll in Paris unterhandelt worden sein." — Die National-Zritung enthält folgenden Artikel aus der Provinz voin 5. Aug.: „Der Polizeidirector in Stettin muß ein kurzes Gedächtniß, oder eine sehr rasche Karriere gemacht.haben- Sonst müßte er wissen, daß der König am 21. März 1848 jenen berühmten Ritt durch die Straße» Berlins machte, geschmückt mit den deutschen Farben, und daß wochenlang von der Kuppel de» königlichen Schlosses eine mächtige deutsche Fahne wehte. Sonst müßte er wissen, daß der König an demselben Tage eine Orvtd an das Kriegsministerium erließ, des Inhalts: „Da ich mich ganz der deutschen Sache widme und in der Theilnahme Preußin» LiNe entschiedene Förderung derselben erblicke, so bestimme ich, daß die Armee sogleich neben der preußischen die deutsche kvcärde anzu- steckcn hat." Sonst müßte er wissen, daß in dem AUfrUs „an mesk Volk und an die deutsche Nation" von demselben Tafle die Stelle vorkommt: „Ich habe heute die alten deutschen Farben ängenommeu und mich und mein Volk unter das ehrwürdige Banner des Deut-, scheu Reichs gestellt. Preuße» geht fortan in Deutschland auf" — und daß dieser Erlaß unter anderm von dem Grafen Arnim, welcher eS vielleicht vergessen bat, und von dem Grafen Schwerst», seinem gegenwärtigen Khef, welcher es hoffentlich nicht vergessen habest wird, mitunterzeichnet ist. Sonst würde er wissen, daß in Schles wig-Holstein deutsche Soldaten unter deutschem Banner kämpftest und siegten. Sonst dürfte ihm nicht unbekannt sein, wenn diest Erinnerungen aus der „trüben Zeil" des Jahres 1848 tjnßliebifl sein sollten, daß noch durch Staatsministeriälbeschluß voM 31. Jan. 1849 auch sämmtlichen Uniform tragenden CivilbeaMteN die Anlegung der deutschen Nationalcocarde zur Pflicht gemacht wurde und daß erst durch StaatSministerialbeschluß vom 18. Mai 1850 jener Be schluß aufgehoben, d. h. lediglich das Obligatorische jener Anord nung beseitigt ist. Wenn das Alles aber dem Polizeidirector zst Stettin, wie anzunehmen, wohlbekannt ist: Mit welchem Rechte hat er in einer preußischen Stadt die Wegnahme einer deutschen Fahne angeorbNet? Doch nicht etwa auf Grund des fl. 93 des Straf gesetzbuchs, welcher den wegen „ Widerstandes gegen die Obrigkeit, mit Strafe bedroht: „oder böswillig oder gegen da» Verbot der Obrigkeit Fahnen rc., welche geeignet sind, den Geist deS AustuhrS zu verbreiten, oder den öffentlichen Frieden zu stören." Wie könnte diese Bestimmung ohne Verletzung der durch den §. 75 des Straf gesetzbuchs geschützten „Ehrfurcht gegen den König" zur Anwendung gebracht werden? Wie ohne Verletzung deS auch für die Polizei maßgebenden obersten Grundsatzes, der populär ausgedrückt lautet: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist; den da» Strafgesetzbuch im H. 2 an seine Spitze gestellt hat und den der Art. 8 der Versassungsurkunde zu einem Fundamentalsatze erheben hat!? Wenn uns die feierlichst und wiederholt verheißene Wirklich keit nickst hat gewährt werden können, so sollte man uns wenigsten» nicht auch noch den Stachel des Symbols rauben wollen." Preußisch Stargardt, 5. August. Der „Danz. Zig." wird von einem eigenthümlichen Erceß berichtet, der die ganze hiesige Gegend in Aufregung verletzt hat: In dem Dorfe K., S'/z Meihm., von hier, unweit kzersk, lagen die deutschen und polnischen GtuNd- eigenthümer schon seit Jahren wegen mehrer uitl den dottigen See liegender Wiesen in Grenzstreitigkeiten. Ein deswegen seit 4 Jahren geführter Proceß wurde schließlich zu Gunsten -er deutschen Besitzer
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