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Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.12.1854
- Erscheinungsdatum
- 1854-12-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1878454692-185412133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1878454692-18541213
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1878454692-18541213
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFreiberger Anzeiger und Tageblatt
- Jahr1854
- Monat1854-12
- Tag1854-12-13
- Monat1854-12
- Jahr1854
- Titel
- Freiberger Anzeiger und Tageblatt : 13.12.1854
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1854. Mittwoch, den 13. December M. 2S0. in. >es AL- land zu bringen. Um aber die Gesichtspunkte, von welchen ller. rgasse. hierbei auszugehen sein wird, festzustellen, richtet das Finanz- mnisterium, im Einverständnisse mit dem Ministerium des Innern, an das Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahn- wmpagnie hierdurch zunächst die Anfrage, ob dasselbe, im Ver eine mit dem Gescllschaflsausschuffe, auf eine wegen Erwerbung der Leipzig-Dresdner Bahn für den Staat mit der Regierung zu pflegende Verhandlung einzugehen gemeint sein würde, und keine einen dieses erz. icr Lei düng -iano» Reue- FrieL- ellung: ia von Erscheint jeden WoLentag früh 9 Uhr. Preis vierteljährlich IS Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen mn ii, Nachmittag« 3 Uhr für die nächfierschetnende Nummer angenommen und die gespaltene Zeile mit S Pfennigen berechnet. „Dem Direktorium der Leipzig-Dresdner Eisenbahncom- pagnie werden die Vorwürfe nicht unbekannt geblieben sein, welche für die Regierung wiederholt daraus erwachsen find, daß dieselbe die Concession zum Bau und Betrieb der Leipzig- Dresdner Eisenbahn weder an eine bestimmte Zeitdauer ge knüpft, noch auch deren Wiedereinlösung seitens des StaatS unter vorausbestimmten Bedingungen Vorbehalten hat. Diese Borwürfe, bei denen man, vom gegenwärtigen Standpunkte der Beurtheilung des Gegenstandes aus, den damaligen auS dem Auge verliert, sind gegen die frühere Verwaltung ohne Zweifel ungerecht, würden aber die gegenwärtige, im Falle der Möglichkeit einer Acnderung, umsomehr treffen, je mehr jetzt die geographische Lage der Leipzig-Dresdner Eisenbahn auf deren Vereinigung mit den hierländischen Staatsbahnen hinweist und je größer die Schwierigkeiten sind, welche der Staatsverwaltung aus einer Administration über nicht zusam menhängende Eisenbahnstrecken erwachsen. Läßt demnach die Lage der Dinge eine Erwerbung der Bahn im Wege freier Vereinigung sachgemäß erscheinen, so muß sich die Regierung vor dem weitern Vorwurf umsomehr sicherstellen, als habe fit gleichwohl irgend eine Möglichkeit unbenutzt vorübergehen lassen, welche sich darbieten könnte, um die gefühlte Unzuträglichkeit auszugleichen, und es müßte jener Vorwurf sie doppelt treffen in einem Augenblicke, wo für sie selbst mehrfache Veranlassung vorliegt, sich einem nähern Eingehen auf diese Angelegenheit nicht länger zu entziehen. Die Umstände, welche der Regierung jetzt vorzugsweise einen solchen Anlaß bieten, sind insbesondere die den ständischen Anträgen gemäß zur Entschließung der Kammern zu stellende Fortsetzung der Chemnitz-Risaer nach der Sächsisch-Bairischen Staatsbahn und die hierbei zu entscheidende Frage wegen Herstellung einer nähern Schienenverbindung zwischen Chemnitz und Leipzig; ferner die bevorstehende Aus führung einer direkten Eisenbahnverbindung zwischen Leipzig und Wittenberg über Bitterfeld; endlich die auch für die säch sische Regierung vorliegende Nothwendigkeit, eine angemessener» Besteuerung der Eisenbahnen in Erwägung zu ziehen. DaS unterzeichnete Ministerium kann von weiterer Entwickelung der Folgerungen absehen, zu welchen die vorstehend angedeutetea Punkte führen. Wenn jedoch in denselben einerseits auch für die Aktiengesellschaft vielleicht Veranlassung liegen könnte, noch vor der definitiven Beschlußnahme über die beabsichtigte Auf nahme einer Anleihe oder Vermehrung ihrer Aktien, daS finan- aten M. crkr. Naisgr. fl. mit Erbse«. Reis. - kurz gro. chin- ls ge- m ge- n zu- ms. cg bis . Der ng Ler edition halt sich hierauf baldgefälliger Rückäußerung gewärtig." In Folge dieser Veranlassung richtete das Direktorium eine Mit- theilung an den Gesellschaftsausschuß, worin es sich entschieden gegen eine solche Abtretung aussprach, und erhielt von dem Ausschuß unterm 26- eine völlig zustimmende Antwort. In Uebereinstimmung mit diesem Beschlusse ertheilte das Direkto rium unterm 15. April dem Finanzministerium die betreffende Antwort und erhielt von diesem hinwieder unterm 12. Mai folgende anderweite Verordnung, welche zu erkennen giebt, daß dasselbe die ablehnende Erklärung des Direktoriums und Aus schusses als eine letztinstanzliche nicht anzusehen und deshalb dabei zur Zeit noch nicht Beruhigung zu fassen vermöge. Die Verordnung geht sodann in folgenden Worten specieller auf «m Gegenstand ein: Der Ankauf der Leipzig-Dresdner Eisenbahn für den Staat. Leipzig, 4. Dec. Das heutige Tageblatt enthält als Extrabeilage eine ausführliche Mittheilung' des Direktoriums er Leipzig-Dresdner Eisenbahncompagnie an die Actionäre für ie außerordentliche Generalversammlung am 14. Dec. Wegen ir Wichtigkeit des Gegenstandes (es handelt sich um die ange- innene Abtretung der Bahn an den Staat) halten wir uns »»pflichtet, unsern Lesern nachstehend daraus das Wichtigste ii'tzutheilen. Das Directorium theilt zuvörderst folgende an dasselbe izangene Verordnung des Finanzministeriums vom 6. März .I. mit: „Nachdem die Staatsregierung wiederholt bereits Veranlassung gehabt hat, die Frage in nähere Erwägung zu ziehen, ob es zweckmäßig erscheine, auf Erwerbung der Leipzig- )resdner Eisenbahn für den Staat Bedacht zu nehmen, hält ich die erstere gegenwärtig durch den in nicht ferner Aussicht stehenden Eintritt mehrer Eventualitäten für verpflichtet, an die mchste Ständeversammlung eine Vorlage über diesen Gegen- am 2. immi- schuhe n. »er. Freiberger Anzeiger und Tageblatt
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