MchMmip - md AizriMM. StmtsVlatt des Königl. Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. Redigirt, gedruckt und verlegt von Herrmann Starke in Großenhain. 22» Sonnabend, den 22. Februar 1868. Bekanntmachung Die Schank-Canons und die Röhrwafser-Zinsen pro I. Vierteljahr 1868 find bis längstens zum 7. künftigen Monats zu bezahlen, widrigenfalls die verbliebenen Restanten die specielle Erinnerung durch den städtischen Steuer - Executor gegen die von einem Jeden zu zahlende Gebühr von 13 Pfennigen zu gewarten haben. — Hierbei wird noch bemerkt, daß die Stadthauptcassen - Beamten angewiesen worden find, auch Vorausbezahlungen auf obige Canons und Zinsen, sowie überhaupt auf alle an deren Forderungen der städtischen Cassen anzunehmen. — Endlich wird andurch noch der Schoß mit Wächtergeld, beziehendlich die Erbzinsen, Rheesekamwgroschen und das Damm geld pro 1868 ausgeschrieben. Der Stadtrath. Großenhain, den 20. Februar 1868. Kunze. Bekanntmachung. Von allen zur hiesigen Schulgemeinde gehörigen, zwischen dem 1. October 1862 und 1. Oktober 1863 gebornen, somit Ostern 1868 schulpflichtigen Kindern sind 1) die hier und in Mülbitz gebornen Sonntag den 1. März Vormittags von 11 — 12 Uhr und Nachmit tags von 2 — 3 Uhr, 2) alle auswärts gebornen Sonntag den 8. März Vormittags von 11 —12 Uhr in der Knabenschule eine Treppe anzumelden. Hierbei ist erforderlich: Angabe der Hausnummer der älterlichen Wohnung, sowie bei den unter 1. ge nannten Kindern Beibringung eines Impfscheines, bei denen unter 2. Beibringung eines Impfscheines und Taufzeugnisses. — Besonders schwächliche oder kränkliche Kinder können auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses bis auf Weiteres vom Eintritt in die Schule dispensirt werden. Großenhain, am 21. Februar 1868. G. Weißbrenner. Die Mannschaften des Feuerwacheorps haben sich nächsten Montag, den 24. d.Mts., Nachm. z4 Uhr auf dem Luchboden des Rathhauses einzusinden; zugleich können die Mannschaften der 4. Abtheilung ihre Karten in Em pfang nehmen. Das Comniando des Feuerwachcorps. Großen Harn, den 20. Februar 1868. F. Thiergen. Tagesnachrichten. Sachsen. Die zweite Kammer hat in ihrer Sitzung am 19. Febr. die Berathung des Bud gets für das Departement des Innern begonnen und dieselbe am 20. Febr. beendigt. Sämmt- liche Positionen sind nach der Regierungsvorlage bewilligt worden. Bei Berathung der Position für das Communalgardeninstitut wurde einstimmig beschlossen: „bei der Staatsregierung die alsbal dige allgemeine Auflösung des Communalgarden- instituts zu beantragen." Die Staatsregierung hat in der Deputation erklärt, daß sie sich diesem Anträge nicht entgegenstelle. Bei der die Polizei- direction zu Dresden betreffenden Position wurde ohne Debatte einstimmig beschlossen, einen vom Bürgermeister Hirschberg in der ersten Kammer gestellten Antrag auf unverzügliche Auslösung des über die Verwaltung der Sicherheitspolizei zwi schen der Staatsregierung und der Stadtgemeinde Dresden bestehenden Vertrags auf sich beruhen zu lassen. — Die Expedition des „Dresdn. Journ." allein hat in den letztverflossenen 8 Monaten circa 34,000 Thlr. für milde Zwecke (darunter nahe zu 16,000 Thlr. für Johanngeorgenstadt, gegen 14,000 Thlr. für Lugau und über 2000 Thlr. bis jetzt für Ostpreußen) befördert, gewiß ein schöner Beweis dafür, daß es noch zahlreiche Herzen giebt, denen Wohlthun Freude macht. — In Reudnitz bei Leipzig ist am 18. Febr. das l^jährige Kind eines Notenstechers auf schreckliche Weise ums Leben gekommen. Dasselbe war in der Küche auf den Rand des Heerdes, worin sich ein mit heißem Wasser gefüllter Wafchkeffel be fand, gesetzt worden, und da durch eine Bewegung des Kindes der Deckel des Kessels nachgegeben hatte, hinab in den Kessel gestürzt. Das arg verbrühte Kind wurde zwar auf sein Geschrei so gleich wieder herausgezogen, starb aber nach vier stündigen entsetzlichen Leiden. Preußen. Der Zoll - Bundesrath wird im Laufe der nächsten Woche seine Berathungen be hufs Vorbereitung ver Sitzung des Zollparlaments beginnen. — Der zwischen dem Norddeutschen Bunde und Norwegen abgeschlossene Postvertrag ist am 17. Febr. in Berlin von den beiderseitigen